Wirtschaft, Handel
München, 11.10. 2009 08:57
Onlineplotservices profitieren von der Nebenkostenregelung in der neuen HOAI
HOAI – neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure stärkt Onlineplotservices
Onlineplotservices profitieren von der Nebenkostenregelung in der neuen HOAI
HOAI – neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure stärkt Onlineplotservices
Am 18.08.09 ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft getreten. Die neue HOAI 2009 soll Anreize für kostensparendes Bauen schaffen, Bürokratie abbauen und mehr Freiräume für Vertragsgestaltung ermöglichen. Insbesondere bei den Kosten für die Vervielfältigung von Bauzeichnungen und Konstruktionsplänen ist ein enormes Einsparpotenzial vorhanden. Architekten, Ingenieure und Bauherren profitieren gleichermaßen von der neuen Nebenkostenverordnung (§ 14 HOAI). Bundesweite Online-Plotservices, wie CAD-Plots.de verzeichnen steigende Umsätze trotz schlechter Konjunktur durch die neue HOAI.
Die neue HOAI erlaubt den Vertragsparteien individuelle Vereinbarungen bei den Nebenkosten zu treffen. So kann die Erstattung der Kosten für die Vervielfältigung von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. In den meisten Fällen wird eine Pauschale vereinbart, welche die Planer zum sparsamen Haushalten anregt und den Bauherren Planungs- und Kostensicherheit bringt. Ist keine Vereinbarung bezüglich der Nebenkosten getroffen verlangt die neue HOAI eine Abrechnung nach Einzelnachweisen.
„Bis dato haben Architekten und Ingenieure Aufträge zur Dokumentenvervielfältigung der nächsten Reprofirma vergeben, die ihnen den besten Service geboten hat. Auf Kosten mussten sie dabei nicht achten, denn die Rechnung ging direkt an den Bauherren. Dies führte zu einem extrem hohen Preisniveau in der Reprobranche. Preise von 16-25 Euro für einen DIN A0 Plan waren keine Seltenheit“, erklärt Wilhelm Treml, Geschäftsführer des weltweiten Plotdienstes CAD-Plots.de.
Bereits 2003 hat die Treml Group München GmbH diesen Trend erkannt und mit CAD-Plots.de einen weltweiten Plottservice für Planer im Internet gestartet. Dank eines hochmodernen Maschinenparks aus Plot- und Faltgeräten und seiner effizienten Prozesse kann das Münchner Unternehmer höchste Qualität zu niedrigen Preise anbieten. Mit einem Preis ab 0,95 Cent für einen Plot in der Größe DIN A0 liegt CAD-Plots.de zum Teil weit unter den Wettbewerbspreisen. International arbeitende Firmen schätzen den Rund-um-die-Uhr-Service. Dank der 24-Stunden-Auftragsannahme wird gewährleistet, dass die Ausdrucke üblicherweise am nächsten Tag im deutschsprachigen Raum auf dem Schreibtisch liegen. Mit UPS hat der Onlinedienst einen Distributionspartner gewählt, der auch international als zuverlässiger und schneller Dienstleister bekannt ist.
Den Dienst zu nutzen, ist ausgesprochen einfach: Der Kunde wählt Papierformat und –qualität aus und legt fest, ob er den Plot schwarz-weiß oder in Farbe wünscht. Dann bestimmt er die Auflage und sendet den Auftrag ab. Die Pläne können bis zu einem Meter 50 breit und 30 Meter lang sein. Zum Leistungsumfang gehören neben dem Plotten von Plänen auch Plankopien, Reprokopien, Farbkopien oder das Laminieren, Kaschieren und Konfektionieren von Unterlagen. Originalunterlagen können für den Kunden auch gescannt oder kopiert werden.
Mehr Informationen unter http://www.CAD-Plots.de
Die neue HOAI
für Architekten, Bauingenieure, Fachplaner und Sonderfachleute, Projektsteuerer, Bauträger, Generalunternehmer, Bauherren, Projektmanagementgesellschaften sowie Landes- und Kommunalbauämter.
Text der neuen HOAI:
► Bundesgesetzblatt 2009, Nr. 53 vom 17.08.2009, Seite 2732ff
§ 14
Nebenkosten
(1) Die bei der Ausführung des Auftrags entstehenden
Nebenkosten des Auftragnehmers können, soweit
sie erforderlich sind, abzüglich der nach § 15 Absatz 1
des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern
neben den Honoraren dieser Verordnung berechnet
werden. Die Vertragsparteien können bei Auftragserteilung
schriftlich vereinbaren, dass abweichend von
Satz 1 eine Erstattung ganz oder teilweise ausgeschlossen
ist.
(2) Zu den Nebenkosten gehören insbesondere:
1. Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen,
2. Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und
schriftlichen Unterlagen sowie Anfertigung von Filmen
und Fotos,
3. Kosten für ein Baustellenbüro einschließlich der Einrichtung,
Beleuchtung und Beheizung,
4. Fahrtkosten für Reisen, die über einen Umkreis von
15 Kilometern um den Geschäftssitz des Auftragnehmers
hinausgehen, in Höhe der steuerlich zulässigen
Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen
nachgewiesen werden,
5. Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten
nach den steuerlich zulässigen Pauschalsätzen,
sofern nicht höhere Aufwendungen an Mitarbeiter
oder Mitarbeiterinnen des Auftragnehmers
auf Grund von tariflichen Vereinbarungen bezahlt
werden,
6. Entschädigungen für den sonstigen Aufwand bei
längeren Reisen nach Nummer 4, sofern die Entschädigungen
vor der Geschäftsreise schriftlich
vereinbart worden sind,
7. Entgelte für nicht dem Auftragnehmer obliegende
Leistungen, die von ihm im Einvernehmen mit dem
Auftraggeber Dritten übertragen worden sind.
(3) Nebenkosten können pauschal oder nach Einzelnachweis
abgerechnet werden. Sie sind nach Einzelnachweis
abzurechnen, sofern bei Auftragserteilung
keine pauschale Abrechnung schriftlich vereinbart worden
ist.
Bildunterschrift:Service-Laden in München - 200 Quadratmeter Dienstleistung und Beratung
Kontaktinformationen:
TREML Group München GmbH
CAD-Plots.de
Passauerstr. 24
81369 München
Telefon: +49 89 743459-0
Telefax: +49 89 74345959
E-Mail:
Internet: http://www.TREML-Group-München.de
P.I.G. GmbH
Presseagentur
Hans Müller
Tel.: 089 357 62 476
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