


Immobilien
Essen, 16.07. 2009 09:28
Seit 1. Juli müssen Eigentümer von Nichtwohngebäuden den Energiepass auf Verlangen vorlegen / Vermieter und Verkäufer können frei zwischen bedarfs- oder verbrauchsorientierter Variante wählen / Sonder
Alles im grünen Bereich: Der Energieausweis für Gewerbeimmobilien kommt
Seit 1. Juli müssen Eigentümer von Nichtwohngebäuden den Energiepass auf Verlangen vorlegen / Vermieter und Verkäufer können frei zwischen bedarfs- oder verbrauchsorientierter Variante wählen / Sonder
Alles im grünen Bereich: Der Energieausweis für Gewerbeimmobilien kommt
Ein Jahr nach der Einführung des Energieausweises für Wohngebäude wird die Pflicht nun auf alle anderen Gebäude ausgeweitet: Seit 1. Juli müssen auch Eigentümer von so genannten Nichtwohngebäuden, wie Büro- und Verwaltungsgebäude, öffentliche Einrichtungen oder Fabrikgebäude, bei Vermietung oder Verkauf auf Verlangen den Energieausweis vorlegen. Interessenten sehen dank dem Dokument schon auf den ersten Blick wie hoch der Energieverbrauch einer Immobilie ist und können verschiedene Gebäude miteinander vergleichen.
„Mit dem Energieausweis wird der energetische Zustand von Immobilien transparent. Bei entsprechender Gebäudequalität wird der Energiepass zum Gütesiegel und bringt Vorteile bei Vermietung und Verkauf“, erklärt Karsten Zastrau, Produktmanager bei ista, dem weltweit führenden Unternehmen für die verbrauchsgerechte Erfassung und Abrechnung von Energie, Wasser und Hausnebenkosten.
Stromverbrauch wird zusätzlich berücksichtigt
Der Ausweis ist zehn Jahre gültig und bewertet die Immobilie anhand der Tauglichkeit, Wärmeverluste und Energiekosten gering zu halten und gibt so einen Hinweis auf die Höhe der Heiz- und Energiekosten. Auf einem Farbtacho von Grün bis Rot kann sehr einfach abgelesen werden, in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet. Im Unterschied zum Energieausweis für Wohngebäude wird bei Nichtwohngebäuden zusätzlich der Stromverbrauch berücksichtigt.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Eigentümer von Gewerbeimmobilien können frei zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Energiepass wählen. Der verbrauchsorientierte Ausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter fest und spiegelt Heizenergie- und Stromverbrauch der Nutzer wieder. Dazu werden die entsprechenden Daten auf Basis der Heizkosten- und Stromabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt. Dieser Ausweis ist wesentlich kostengünstiger als die bedarfsorientierte Version.
Für den bedarfsorientierten Ausweis muss eine wärmetechnische Bestandsaufnahme des Gebäudes vorgenommen werden. Dabei werden die bau- und anlagentechnischen Kenngrößen begutachtet. Dazu gehört die Qualität der Gebäudehülle und der Heizungsanlage. Die Erstellung dieses Ausweistyps ist sehr zeit- und kostenintensiv: Der Preis beläuft sich schnell auf 1.000 Euro und mehr. Bei der Erstellung der deutlich aufwändigeren bedarfsorientierten Version arbeitet ista, das im Wohngebäudebereich bereits 200.00 Energieausweise ausgestellt hat, mit dem europaweit tätigen Energieberatungsunternehmen Cycle Systems zusammen.
Vorbildfunktion der Kommunen beim Energieausweis
Eine besondere Rolle fällt kommunalen Einrichtungen zu: Zum 1. Juli muss der Energieausweis ab 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche und bei regelmäßigem Publikumsverkehr im Eingangsbereich sichtbar ausgehängt werden. Diese Regelung betrifft öffentliche Verwaltungsgebäude ebenso wie Bibliotheken, Universitäten oder Schwimmbäder. „Mit dieser Regelung betont die Bundesregierung die Vorbildfunktion der Kommunen in Sachen Klimaschutz und Energieeffizienz. Bislang ist die Nachfrage öffentlicher Einrichtungen nach Energieausweisen jedoch gering“, erklärt Karsten Zastrau.
Ausgeschlossen von der Pflicht zur Vorlage des Energieausweises sind Ferienhäuser, Baudenkmäler oder Abrisshäuser. Auch für kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern Nettogrundfläche oder unbeheizte Immobilien, wie zum Beispiel Garagen, ist das Dokument nicht notwendig.
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