


Wirtschaft, Handel
Essen, 21.10. 2009 08:42
Nach Kündigung der Lohntarifverträge durch Industriegewerkschaft: Unternehmen will Lohnspirale nach unten aktiv entgegenwirken
KÖTTER Cleaning zahlt weiter bisherigen Tarif- und Mindestlohn
Nach Kündigung der Lohntarifverträge durch Industriegewerkschaft: Unternehmen will Lohnspirale nach unten aktiv entgegenwirken
KÖTTER Cleaning zahlt weiter bisherigen Tarif- und Mindestlohn
Zum Unverständnis der Arbeitgeber hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zum 30. September 2009 die Lohntarifverträge in der Gebäudereinigung gekündigt. Diese Entscheidung hat nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Beschäftigten dramatische Konsequenzen. Es existiert dadurch seit dem 1. Oktober 2009 auch kein tariflicher Mindestlohn mehr im Gebäudereiniger-Handwerk.
Um einer Lohnspirale nach unten aktiv entgegenzuwirken, hält KÖTTER Cleaning weiter an den bisherigen Tarifvereinbarungen fest. Im Klartext bedeutet dies: KÖTTER Cleaning zahlt, trotz des von der Gewerkschaft herbeigeführten tariflosen Zustandes, weiterhin den Mindestlohn von z. B. 8,15 Euro (alte Bundesländer und Berlin) bzw. 6,58 Euro (neue Bundesländer) für Unterhaltsreinigung, wie er auch bis zum 30. September galt. Gleichfalls wird der Mindestlohn für die anderen im Gesetz festgelegten Lohngruppen gezahlt.
Die Arbeitgeber sind weiter an einer raschen Einigung mit der Gewerkschaft interessiert. Im Rahmen der angebotenen Tariferhöhung um 3% in Westdeutschland bzw. 3,6% in Ostdeutschland würden die Stundenlöhne auf 8,39 Euro in den alten Bundesländern bzw. 6,82 Euro in den neuen Ländern steigen. Durch den von der Gewerkschaft eingeschlagenen Weg drohen jetzt stattdessen ein Lohnabsturz bis auf die Sittenwidrigkeitsgrenze von 5,71 Euro in West- bzw. 4,61 Euro in Ostdeutschland sowie der Verlust von Arbeitsplätzen durch Niedriglohnkonkurrenz aus Osteuropa.
Kontaktinformationen:
KÖTTER
Wilhelm-Beckmann-Straße 7
45307 Essen
Tel. 0201 2788-126
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