In Deutschland investiert der Staat viele Milliarden in „Reprografischen Dienstleistungen“. Alle staatlichen und kommunalen Stellen missachten Vergabegesetze und vergeben die Aufträge immer zu Wucherpreisen an dieselben Firmen. Die meisten denken stillhalten, abwarten, vertuschen, lügen (wir plotten alle Pläne selbst) ist die seit Jahrzehnten bewährteste Lösung. Das Aussitzen von Missständen wird dieses Mal nicht gelingen.
Die Justiz ist auf beiden Augen blind, wenn es um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geht. Staatsanwaltschaften und Gerichte fühlen sich belästigt, wenn man sie auf diese Missstände hinweist. Das Sozialgericht Karlsruhe 4. Kammer geht sogar mit einem Beschluss (Streitwert 5000 Euro) gegen den Journalisten Wilhelm Treml vor und stellt fest: „Ihre Beschwerden sind unzulässig“.
Förderung von Baumaßnahmen konsequent steuern
Sächsischer Rechnungshof legt Beratende Äußerung mit Hinweisen zu Vergaben bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen vor
Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat heute dem Landtag und der Staatsregierung seine Beratende Äußerung „Vergaben bei öffentlicher Förderung von Baumaßnahmen“ vorgelegt. Ressortübergreifend wurden Vergaben bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen geprüft. In die Untersuchungen wurden exemplarisch sechs Förderprogramme einbezogen. Die Förderung aus diesen Programmen in den letzten fünf Jahren betrug 2 Mrd. Euro.
Der SRH stellte in den letzten Jahren bei seinen Prüfungen häufig Vergabeverstöße bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen fest. Diese blieben meist ohne nennenswerte Konsequenzen. Dies sieht der Vizepräsident des Sächsischen Rechnungshofs, Stefan Rix, mit Besorgnis: „Wenn mit öffentlichen Fördergeldern gebaut wird, müssen Aufträge in transparenten Verfahren im Wettbewerb vergeben werden.“
In seiner Beratenden Äußerung gibt der SRH Empfehlungen für einheitliches Verwaltungshandeln und fordert die jeweiligen Ministerien auf, die Untätigkeit der Bewilligungsbehörden im Hinblick auf die Prüfung der Umsetzung des Vergaberechts nicht länger zu dulden. Die staatlichen Dienststellen sollten künftig die Umsetzung des nationalen Vergaberechts zumindest stichprobenweise prüfen und bei festgestellten Verstößen auch Konsequenzen ziehen.
Der Sächsische Rechnungshof prüft als unabhängige und nur dem Gesetz unterworfene Kontrollinstitution die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Sachsen sowie überörtlich im kommunalen Bereich nach einem kollegial beschlossenen Prüfungsprogramm. Er führt eine Vielzahl von Prüfungen durch - diejenigen Prüfungen, die für die Entlastung der Staatsregierung von Bedeutung sind, nimmt der Sächsische Rechnungshof in seinen jährlichen Bericht an den Landtag auf. Die unabhängige Kontrolle des Rechnungshofs ermöglicht es dem Parlament, über die Entlastung der Regierung und damit über die ordnungsgemäße Umsetzung seines Haushaltsgesetzes durch die Exekutive zu entscheiden. Der Rechnungshof trägt auf diese Weise dazu bei, dass die Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung - bezogen auf die Haushaltswirtschaft - funktionsfähig bleibt.
Der Sächsische Rechnungshof informiert die Öffentlichkeit innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens über seine Arbeit. Für Anfragen und weitere Informationen steht Ihnen die Stabsstelle Presse/ Kommunikation zur Verfügung, die unter folgenden Kontaktdaten erreichbar ist:
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