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BRAIN FORCE rüstet Finanzdienstleister für die Abgeltungssteuer BRAIN FORCE, ein international agierender Anbieter von Managed Services, stellt eine neue Version seiner BRAIN FORCE FINAS Suite für Finanzdienstleister vor, die die Richtlinien der ab 2009 geltenden Abgeltungssteuer einbezieht. Dafür wurden die Module Fondsberatung, Vergleichsrechner und Vertragsverwaltung angepasst und erweitert, um die reibungslose Umsetzung der Regeln zu gewährleisten. Mit den erweiterten Funktionen kann automatisch ein auf die individuellen Kundenbedürfnisse abgestimmtes Produktpaket unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer zusammenstellt werden. Damit wird der Vertrieb beim Verkauf von Fonds und Wertpapieren unterstützt und den Kunden beispielsweise der finanzielle Mehrwert beim Kauf von Fondsanteilen in 2008 aufgezeigt. Die Abgeltungssteuer ist ein Teil der im Juli dieses Jahres vom Bundesrat beschlossenen Unternehmenssteuerreform. Der Abgeltungssteuer unterliegen sämtliche Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften aus Wertpapieren und Investmentanteilen. Über die Abgeltungssteuer werden ab dem 01.01.2009 Kapitalerträge einheitlich mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für Aktien und Fondsanteile, die noch bis Ende 2008 erworben werden, das alte Steuerrecht gilt. Das heißt, Kursgewinne aus solchen Anlagen bleiben nach wie vor steuerfrei, wenn sie länger als ein Jahr gehalten werden. Diese Variante ist speziell für Einmalanlagen sehr interessant. Modularer Aufbau der BRAIN FORCE FINAS SUITE BRAIN FORCE unterstützt Finanzdienstleister beim Thema Abgeltungssteuer von der Analyse bis zum Verkauf in variabler Komplexität. Dazu ist die Lösung aus verschiedenen Modulen zusammengesetzt: 1. BRAIN FORCE Fondsberatung Die Lösung BRAIN FORCE Fondsberatung unterstützt die Analyse und Beratung von Anlagen in Investmentfonds inklusive ihrer steuerlichen Betrachtung. Dabei wird sowohl die aktuelle steuerliche Situation bis Ende 2008, als auch die Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 berücksichtigt. Zusätzlich erhält der Finanzberater Argumentationshilfen für eine Umschichtung von Kapitalanlagen in Investmentfonds vor dem 01.01.2009. Dem Anleger werden die möglichen Renditeentwicklungen durch einen Vergleich der Anlage in 2008 und 2009 gegenübergestellt. 2. BRAIN FORCE Vergleichsrechner für Anlagen in 2008 und 2009 Der BRAIN FORCE Vergleichsrechner zeigt die Steuersparmöglichkeit bei Fondsanlagen im Jahr 2008 im Vergleich zu 2009. Durch die Visualisierung dieser Steuerersparnis können Kunden zum raschen Handeln bewegt werden. Dabei ist der BRAIN FORCE Vergleichsrechner für verschiedene Anlageformen einsetzbar. Jede Anlageform (zum Beispiel Aktien, Bankprodukte, Investmentfonds) hat in Bezug auf die Abgeltungssteuer ihre Vor- und Nachteile. Mit Hilfe des Vergleichsrechners können diese Vor- und Nachteile analysiert und gegenübergestellt werden. Der Kunde wird somit optimal bei der Auswahl seiner zukünftigen Anlageform unterstützt. 3. BRAIN FORCE Vertragsverwaltung BRAIN FORCE verfügt über eine Vertragsverwaltung, die auch Anlageprodukte beinhaltet, die der Abgeltungssteuer unterliegen. Für diese Produkte kann festgelegt werden, wie sie in der steuerlichen Berechnung zu berücksichtigen sind. Liegt für sie ein Freistellungsauftrag oder sogar eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor? Oder unterliegen sie voll der Abgeltungssteuer? Der BRAIN FORCE Steuerrechner berücksichtigt automatisch solche Konstellationen. Kontaktinformationen: BRAIN FORCE HOLDING AG Florian Kränzle Corporate Communications Tel.:+49 (0) 89 74 833-872 Fax:+49 (0) 89 74 833-920 |
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