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München, 12.06. 2006 09:14

Münchner Unternehmer sieht damit ein Stück Pressefreiheit in Gefahr

Verlag lässt Versand von Pressemitteilungen verbieten

Pressestellen und PR-Agenturen schlagen die Hände über dem Kopf zusammen: Wenn es nach dem Willen eines Verlages in Hannover geht, sollen PR-Treibende künftig vor dem Versand einer Presseinformation in jeder betroffenen Redaktion anrufen, ob sie dorthin eine email schicken dürfen. Ausgerechnet der als IT-affin bekannte Heise Verlag ist juristisch gegen die elektronische Zusendung von Presseinformationen vorgegangen. Dafür setzte er vor dem Landgericht Hannover Pressearbeit kurzerhand mit Werbung gleich und wählte einen Mittelständler aus, um ein Exempel zu statuieren.

Dem Besitzer des Münchner Fotolabors Treml wurde wegen angeblichen „Spammings“ gerichtlich nicht nur verboten, Pressemitteilungen an den Heise-Verlag zu versenden, sondern generell an jeden Empfänger, sofern von ihm keine Einwilligung vorliegt. Der Unternehmer will sich wehren und das Urteil anfechten – nicht nur weil er darin ein Stück Pressefreiheit in Gefahr sieht, sondern auch, weil er die besagte Meldung gar nicht an den Heise-Verlag verschickt hat.

„Unser System von Meinungs- und Pressefreiheit funktioniert nur, wenn die Presse, die für sich diese Freiheit beansprucht und verfassungsmäßig garantiert bekommt, auch pluralistisch und unvoreingenommen Offenheit für Informationen aus der Wirtschaft demonstriert“, fordert Karl-Wilhelm Treml. „Eine Redaktion, die ihre eigenen Informationslieferanten vor Gericht zerrt, ist der Pressefreiheit nicht würdig.“ Das Verhalten von Heise sei auch nicht schlüssig, weil das Verlagshaus sich gleichzeitig im sogenannten „Stamm-Redaktionsverzeichnis“ eintragen habe lassen.

„Sie können in Deutschland heute jedermann einen Brief schreiben, ohne ihn vorher zu fragen. In den letzten Jahren haben sich Juristen jedoch darauf spezialisiert, Gegner der neueren Kommunikationsmittel Fax und email zu unterstützen.“ Treml, der neben seinem Fotolabor auch das Online-Redaktionsportal www.News-Ticker.org leitet, zitiert ausserdem den Branchendienst news aktuell, demzufolge 70 Prozent der deutschen Journalisten heute Presseinformationen ausschließlich per email bekommen möchten. Pressearbeit per email zu untersagen, entziehe PR-Treibenden daher den Boden.

Der Trick des Heise-Verlages bei Gericht: Über die Hilfskonstruktion, dass sowohl der Verlag als auch das Fotolabor eine Website mit Werbebannern betreibe, stellte der Verlag dar, dass er in Konkurrenz mit dem Beklagten stehe. So konnte er mit Hilfe des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb ein generelles email-Verbot gegen den Fotolaborsbesitzer für solche Fälle erwirken, in denen diesem keine Einwilligung des Empfängers vorliegt.

Obwohl der Mittelständler vor Gericht mehrmals betonte, dass er gar keine Pressemitteilung per email verschickt habe, blieb der Heise-Verlag bei seiner Anschuldigung. Mithilfe eines Vergleichs von IP-Adressen versuchte Heise-Jurist Jörg Heidrich den Nachweis. Dem widersprach jedoch ein gerichtlich bestellter Gutachter, da man auch die IP-Adresse fälschen könnte. In seinem
Resümee hatte der Gutachter bestätigt, dass die fraglichen emails Treml nicht zweifelsfrei zugeordnet werden könnten – eine Meinung, die selbst der gegnerische Anwalt, der Heise-Hausjurist Jörg Heidrich in einem für die Bundesregierung erstellen Dossier über „Spamming“ vertritt – nur eben nicht vor Gericht. Doch der Hannover Richter war in den Augen des Beklagten beim Thema email und Internet hoffnungslos überfordert.

Schon im April 2005 hatten Unbekannte auf dem Webserver Tremls gespeicherte Newsletter-Empfängerdaten verändert. Offenbar über gefälschte Bestätigungsemails hatten sie fort die Registrierung Hunderter von email-Adressen erwirkt. Die Staatsanwaltschaft München I hatte im April das Ermittlungsverfahren eingestellt und nicht einmal das vorgelegte Logfile, das diesen Eingriff dokumentierte, ausgewertet. Die Strafanzeige gegen unbekannt leugnet der Heise-Verlag. Treml habe damals nichts unternommen, hieß es in einer Pressemitteilung. Nun will sogar nicht einmal mehr ausschließen, dass die Manipulation von der Gegenseite vorgenommen wurde. Selbst der vorgelegte Computerausdruck sei als Beweis unzureichend, da das email vorher am Rechner verändert worden sein konnte.

Auffällig sei auch, so Treml, das fast alle Zeugen des Heise-Vorlages Mitglieder der Abuse.Mail-Newsgroup aus dem Dunstkreis eines gewissen Alvar Freude sind. Freude wiederum wurde als Betreiber von odem.org wegen Verlinkung auf verbotene Naziseiten verurteilt und dann in zweiter Instanz unter Hinweis auf das angebliche Online-Kunstwerk freigesprochen.


Noch liegt die Urteilsbegründung nicht in schriftlicher Form vor, noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Treml will alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um dagegen vorzugehen.



Weitere Information zu den laufenden Streitigkeiten mit dem Heise Verlag erfahren Sie demnächst in der Rubrik „Secret Garden“ bei www.News-Ticker.org.


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