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Vertragsentwürfe für Gasnetzzugang liegen vor Kurth: „Start des neuen Gasnetzzugangsmodells zum 1. Oktober möglich“ Am 1. Juni 2006 haben der Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine „Vereinbarung über die Kooperation zwischen den Gasnetzbetreibern“ veröffentlicht. Damit haben die Verbände die mit der Bundesnetzagentur vereinbarte Frist zur Veröffentlichung des Kooperationsvertrages eingehalten. „Die Bundesnetzagentur sieht in der Veröffentlichung der Verträge einen wichtigen Schritt, um am 1. Oktober 2006, also zum Beginn des nächsten Gaswirtschaftsjahres, das neue Gasnetzzugangsmodell anzuwenden“, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Entsprechend dem verbindlichen Zeitplan müssen die Gasnetzbetreiber möglichst bald dem Kooperationsvertrag beitreten sowie die betrieblichen und administrativen Vorkehrungen zur Umsetzung der Verträge bis zum 1. August 2006 treffen. Die Verträge sollen die geforderte Abwicklung des Gasnetzzugangs durch nur zwei Verträge und zwei Kapazitätsbuchungen beinhalten (sog. „Zweivertragsmodell/Basismodell“), wobei diese Anforderung in einem ersten Schritt nur innerhalb von Marktgebieten umfassend umgesetzt wird. Dazu werden die bundesweiten Gasversorgungsnetze in Marktgebiete untergliedert. Die Einrichtung virtueller Handelspunkte soll einen Gashandel innerhalb der Marktgebiete, aber auch über Marktgebietsgrenzen hinweg ermöglichen. Auf Wunsch von BGW/VKU gibt der Kooperationsvertrag darüber hinaus die Möglichkeit, Gastransporte auch durch netzbezogene Einzelbuchungen durchzuführen (sog. „Optionsmodell“). „Eine Parallelität von Netzzugangsmodellen wird von uns nur unter der Voraussetzung der Wirkungsgleichheit und Diskriminierungsfreiheit akzeptiert“ hob Kurth hervor. Aus Sicht der Bundesnetzagentur wollte der Gesetzgeber ein Zweivertragsmodell (Basismodell). „Dieses Modell umzusetzen, ist aus meiner Sicht unverzichtbar, aber auch ausreichend“, erklärte Kurth. „Auch wenn letztlich ungeklärt ist, in welchem Verhältnis beide Modellvarianten zueinander zu sehen sind, konnte dieser Dissens vertragstechnisch überbrückt werden“, so der Präsident weiter. Die Benennung von zunächst 28 Marktgebieten seitens BGW/VKU, die sich im Laufe der Verhandlungen abzeichnete, überstieg deutlich die Ende Januar vereinbarte Höchstzahl von 20 Marktgebieten. „Die Bundesnetzagentur konnte durch intensive Gespräche eine Reduzierung der Marktgebiete auf jetzt 19 erreichen“, hob Kurth hervor. „Die Notwendigkeit einer weiteren Reduzierung der Marktgebiete bleibt aber prinzipiell erhalten“, stellte er ausdrücklich fest. Trotz aller Annäherungen ist nicht zu verkennen, dass bei wesentlichen Positionen unterschiedliche Auffassungen zwischen BGW/VKU und der Bundesnetzagentur bestehen: * Die Voraussetzungen zur Tolerierung des Einzelbuchungsmodells sind weiter zu überprüfen. * Die Gaswirtschaft hat bisher keine vollständige und abgestimmte Darstellung der relevanten Prozesse zum Lieferantenwechsel vorgelegt. * Die Art und der Umfang der Einbindung von Gasspeichern in den Kooperationsvertrag sind weiterhin streitig. „Hauptziel bleibt, mit Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres das neue Gasnetzzugangsmodell zu starten. Dies ist - trotz einiger Unzulänglichkeiten im Vertragswerk - meines Erachtens möglich. Wir werden die Entwicklung begleiten und vorantreiben, indem wir unsere kritischen Prüfungen fortsetzen und ggf. Beschlusskammerverfahren einleiten“, erklärte Kurth abschließend. Kontaktinformationen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Pressestelle Tulpenfeld 4, 53113 Bonn Postfach 80 01, 53105 Bonn Tel. 0 228 14-9921 Fax 0 228 14-8975 pressestelle@bnetza.de
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