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Verordnete Verjüngungskur für Ihr Haus. Welche Modernisierungen schreibt der Staat vor? Der Staat hat allen Häusern mit erhöhtem Energieverbrauch eine Verjüngungskur verschrieben. Davon betroffen sind vor allem Gebäude mit veralteten Heizkesseln Der Staat hat allen Häusern mit erhöhtem Energieverbrauch eine Verjüngungskur verschrieben. Davon betroffen sind vor allem Gebäude mit veralteten Heizkesseln. Bis Ende 2004 müssen alle Kessel ersetzt werden, die zu viel Energie ungenutzt mit den Abgasen durch den Schornstein pusten (Bundes-Immissionsschutzverordnung, BImSchV). 2006 ist endgültig Schluss für Wärmeerzeuger, die vor 1978 installiert wurden (Energieeinsparverordnung, EnEV). Zudem verlangt der Gesetzgeber, dass Geschossdecken über beheizten Räumen gedämmt werden. Vorschrift ist dann auch die Dämmung aller Leitungsrohre, in denen warmes Wasser fließt. Aber: Ein- und Zweifamilienhäuser müssen laut EnEV nur dann modernisiert werden, wenn der Eigentümer wechselt. Heizkessel, die nach 1996 mit einem neuen Brenner ausgerüstet wurden, müssen erst 2008 ausgetauscht werden. Kontaktinformationen: Shell & DEA Direct GmbH 22284 Hamburg Tel.: 040 / 6324 - 0 Fax: 040 / 6324 - 5264 service@shelldea-direct.de Hausadresse: Suhrenkamp 71-77, 22335 Hamburg
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