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Das ändert sich beim Zahnarzt Der 1. Januar 2004 ist der Stichtag für viele Änderungen in der Krankenversicherung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat in einer aktuellen Mitteilung auf die wichtigsten Neuregelungen für Zahnarztpatienten hingewiesen. So müssen Patienten an dem 1. Januar 2004 für jeden ersten Zahnarztbesuch im Quartal eine Gebühr von zehn Euro zahlen. Von der Gebühr ausgenommen bleibt aber ein Zahnarztbesuch je Kalenderjahr, der der Vorsorgeuntersuchung dient. Jugendliche unter 18 Jahren sind zudem ganz von der Gebühr befreit. Auch im Falle von Überweisungen werden die zehn Euro nicht erhoben. In Zukunft werden die Krankenkassen die Kosten für die Zahnsteinentfernung nur noch einmal jährlich übernehmen. Sollte sich im Laufe des Jahres die Notwendigkeit zu weiteren Zahnsteinentfernungen ergeben, wird dies gesondert in Rechnung gestellt. Mit der Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber auch beschlossen, dass Zahnersatz extra versichert werden muss. Diese Regelung greift jedoch erst im Jahr 2005. Kontaktinformationen: DEUTSCHER HEROLD Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Poppelsdorfer Allee 25 - 33 53115 Bonn Telefon: ++49 228 268 01 Telefax: ++49 228 268 3952 E-Mail: webmaster@herold.de
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