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EU-Richtlinie macht Verbraucherkredite teurer - Gutachten der Universität Bochum: „Gesetz gegen den Verbraucher“ - Bankenfachverband fordert Zurückziehen des Richtlinienentwurfs (Berlin) Die in Brüssel geplante EU-Richtlinie zu Verbraucherkrediten würde in Ihrer jetzigen Entwurfsform eine Verteuerung und Verknappung von Krediten bedeuten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Ruhr-Universität Bochum. Eigentliches Ziel der Richtlinie ist es, in Europa einen grenzüberschreitenden Kreditmarkt zu schaffen, der dem Verbraucher zugute kommt. Eine übermäßige Regulierung würde aber gerade den „Spirit of Competition“ schwächen, so das Gutachten. Dazu kommt, dass unklare Rechtsbegriffe die Kredite unnötig verteuern würden. Fazit des Gutachtens: „Das geplante Gesetz zum Schutz des Verbrauchers erweist sich in letzter Konsequenz als Gesetz gegen den Verbraucher“. Daher fordert der Bankenfachverband die EU-Kommission auf, den vorliegenden Richtlinienentwurf zurückzuziehen. „Eine fortschreitende Bürokratisierung der Kreditvergabe kann nicht im Sinne der Verbraucher sein“, sagt Verbandsgeschäftsführer Peter Wacket. Der Vorschlag der Kommission steht auch in der Kritik des zuständigen Rechtsausschusses im EU-Parlament. Der Ausschuss hatte sich jüngst geweigert, den Richtlinienentwurf weiter zu beraten. Grund war eine drohende Beschränkung des Zugangs von Verbrauchern zu Krediten. Wacket geht davon aus, dass sich das Verfahren aufgrund der massiven Kritik noch weiter in die Länge ziehen wird. Im Bankenfachverband haben sich 55 Spezialbanken organisiert, die größtenteils im Kreditgeschäft mit Privatkunden tätig sind, darunter auch die Autobanken. Die Verbandsmitglieder repräsentieren im Segment „Ratenkredite für Privatkunden“ einen Marktanteil von 35 Prozent. Kontaktinformationen: Stephan Moll Tel.: +49 030-2462596-14 Fax: +49 030-2462596-20 E-Mail: Stephan.Moll@Bankenfachverband.de
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