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Zur Absicht der rot-grünen Koalition, einen Mindestlohn bei der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme einzuführen, erklärt der Bundesgeschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand ( „Ortsüblicher Mindestlohn“ hebelt Niedriglohnsektor aus – Branchenlösung ist besserer Weg „Der von der Regierung geplante ’ortsübliche Mindestlohn’ ist ein sicheres Instrument, um weiterhin einen Niedriglohn-sektor zu verhindern. Gerade dieser Sektor wird aber gebraucht, um den 1,5 Mio. unqualifizierten Arbeitslosen eine Arbeit zu verschaffen.“ Darüber hinaus werde ein Mindestlohnniveau geschaffen, das nicht mehr durch den Markt, sondern durch Behörden festgelegt werde. „Rhetorisch wird überall dereguliert, praktisch aber weiß die Regierung immer einen Weg, um mehr Freiheit zu verhindern. Das zeigt der Mindestlohn ebenso wie die geplante Reform des Kündigungsschutzes“, erläutert Guhl. Im Augenblick könne nur gemutmaßt werden, wie das Verfahren der Festsetzung des Mindestlohns aussehe. „Wahrscheinlich wird sich das Arbeitsamt willkürlich drei Unternehmen einer Branche rausgreifen und diese nach ihrem Lohnniveau befragen. Daraus kreiert der Beamte dann den ’ortsübliche Mindestlohn’. Überprüfbar ist dabei praktisch gar nichts. Künftig werden die Betriebe dem Findungsprozeß der Behörden ausgesetzt sein, was sie den geringqualifizierten Arbeitnehmern zahlen dürfen und was nicht“, gibt Guhl zu bedenken. Die AWM schlägt daher vor, repräsentative Branchen-lösungen zu schaffen: „Die einzelnen Branchenverbände sind prädestiniert, hier marktgerechte Lösungen anzubieten. Das ist wesentlich besser, als irgendeine nicht nachvollziehbare Lohnfindung des Arbeitsamts“, äußert Guhl. Kontaktinformationen: Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand Verantwortlich:Markus Guhl E-Mail: Guhl@AWM-online.de AWM-Büro Berlin Tel. 030.288807.0 Fax 030.288807.10
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