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München, 21.07. 2004 10:58

Alterseinkünftegesetz
Eltern sollten jetzt eine private Altersversorgung für ihr Kind abschließen

Mit Einführung des neuen Alterseinkünftegesetzes ab 2005 ist eine steuerfreie Kapitalzahlung im Alter nicht mehr möglich. Gefördert werden nur noch lebenslange Renten, die ab 2040 voll der Besteuerung unterliegen. Dies setzt die Altersversorgung der kommenden Generation schutzlos dem künftigen Steuer-Begehren des Staates aus.

Deshalb sollte die heute noch geltende, steuerliche Förderung der Privatvorsorge nicht zuletzt für Kinder über einen Vorsparvertrag gesichert werden.


Jetzt schon an die Altersversorgung der Kinder denken.

Schließen Eltern eine Kapital- oder Rentenversicherung für ihre Kinder noch im Jahre 2004 ab, werden im Rahmen der Vertrauensschutzregelung die heutigen Steuervorteile für die Kinder erhalten. Nach heutigem Steuerrecht unterliegen bei Einhaltung gewisser Laufzeitvorschriften Kapitalzahlungen im Alter überhaupt nicht, lebenslange Privatrenten nur mit ihrem sehr geringen Ertragsanteil der Besteuerung.


Kindern droht die demografische Falle.

Das neue Alterseinkünftegesetz ist nicht das einzige Problem der künftigen Generation. Im Jahr 2050 werden 100 Beitragszahler für 122 Rentner aufkommen müssen. Dabei ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass durch Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung direkt ein persönlicher Rentenanspruch erworben wird. Auch die weiter ansteigende Lebenserwartung – die durchschnittliche Lebenserwartung verlängert sich in jedem Jahrzehnt um 2 Jahre - birgt die Gefahr in sich, dass die finanziellen Mittel einmal nicht bis zum Lebensende ausreichen werden.

Eine bereits von den Eltern eingeleitete Altersvorsorge nutzt optimal das hohe Zeitkapital der Kinder und baut über den Zinseszins-Effekt ein progressiv wachsendes, eigenfinanziertes Alterskapital auf.


Der SELEKTA® VarioRentenPlan for Kids – Vorsparen statt Nachsorgen.

Die Generali Lebensversicherung bietet jetzt eine fondsorientierte Rentenversicherung speziell für Kinder – ohne Altersbegrenzung - die alle Vorteile des jetzigen Steuerrechts nutzt. Die fondsorientierte Rentenversicherung weist gegenüber Fondspolicen den Vorteil einer garantierten Mindestverzinsung und somit einer Beitragsgarantie auf. Vor dem Hintergrund der rasch anwachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen dürfte die beitragsfrei eingeschlossene Pflegerenten-Option ein wertvoller Zusatznutzen bedeuten. Sie erlaubt später dem Kind, unabhängig von seinem Gesundheitszustand, eine lebenslange Pflegerente zu erwerben.

Ein Beispiel. Familie M. legt für den 3-jährigen Sohn monatlich 50 Euro für seine spätere Altersversorgung zurück. Der Beitrag wird zunächst vom Kindergeld abgezweigt. Entwickelt sich die Police durchschnittlich mit 6% (1), kann sich das Kind zum 60. Lebensjahr auf eine steuerfreie Kapitalzahlung von 203.327 Euro bei einem Beitragsaufwand von 34.200 Euro freuen.
Würde der Sohn die genau gleiche Police erst zu seinem 25. Lebensjahr selbst abschließen, könnte er nur 55.270 Euro Alterskapital erwarten, wovon zudem bei Barauszahlung 17.135 Euro steuerpflichtig wären.

(1) Dieser Wert ist nicht garantierbar. Die garantierte Kapitalabfindung beträgt 43.213 Euro bei einer Beitragssumme von 34.200 Euro.




Kontaktinformationen:
Generali Versicherung AG
Adenauerring 9
81731 München
Telefon (089) 5121 - 0
Fax (089) 5121 - 1000

Dr. Michael Segal
Tel. (089) 5121 - 2864

E-Mail: presse@generali.de
Fax (089) 5121 - 1045

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