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Berlin, 08.07. 2004 14:13

Zum Rechtsstreit zwischen der Verlagsgruppe Handelsblatt und der Deutschen Medienbeobachtungs Agentur:
Deutsche Medienbeobachtungs Agentur versteht Gerichtsurteil als Impulsgeber


Das Kammergericht Berlin entschied am 30. April 2004 zugunsten der
Verlagsgruppe Handelsblatt im Rechtsstreit um die digitale
Übermittlung von Zeitungsartikeln der Verlagsobjekte „Handelsblatt“
und „Wirtschaftswoche“ per Fax und E-Mail. Der „Deutsche
Medienbeobachtungs Agentur GmbH“ wird folglich untersagt, ihre
Auftraggeber auf den genannten Übermittlungswegen mit den für sie
relevanten Informationen zu versorgen. Begründung: Es lag keine
Genehmigung der Rechteinhaber zur Vervielfältigung der
Zeitungsberichte vor, die es erlaubt, ausgewählte Artikel aus den
genannten Verlagsobjekten zu faxen oder elektronisch an ihre
Auftraggeber zu übermitteln.


Georg Wallraf, Chefjustiziar der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH,
äußerte sich zu dem Rechtsurteil in der Fachzeitschrift „werben &
verkaufen“, Ausgabe 24/2004. Wallraf stellt die Legitimation der
Medienbeobachtungsunternehmen nicht grundsätzlich in Frage,
sondern bezieht sich in seinem Gastkommentar auf Dienstleistungen,
die von Unternehmen der Medienbeobachtung und Medienanalyse
nicht erbracht werden, nämlich die Bearbeitung bzw.
Zusammenstellung von bereits veröffentlichten Redaktionsinhalten zu
einem neuen, eigenständigen Verlagsobjekt, das in hohen Auflagen
zum Verkauf angeboten wird. Das hat nichts mit der Tätigkeit der
Deutschen Medienbeobachtungs Agentur zu tun, denn „wir
recherchieren im Auftrag unserer Kunden Medienberichte nach
individuellen Vorgaben und geben die Ergebnisse in Form von
sogenannten Presseausschnitten, aufgeklebt auf ein Mediendatenblatt,
an sie weiter“, berichtet Andreas Westermann, Geschäftsführer bei der
Deutschen Medienbeobachtungs Agentur, Berlin. „Seit Jahren ist es
gängige Praxis der Deutschen Medienbeobachtungs Agentur, Artikel
per Post zu versenden oder über eine Nachweisliste deren Fundstelle
anzuzeigen“, so Andreas Westermann. Damit verhält sich das
Unternehmen rechtskonform. Es bleibt dem Kunden überlassen,
inwiefern er die Presseausschnitte in seinem Haus unter
Berücksichtigung des im Urhebergesetz festgelegten Rahmen
verwertet.

Westermann versteht das Urteil als Impulsgeber für die Erarbeitung
einer zeitgemäßen Lösung und die Klärung der Nutzungsrechte im
Sinne der Ansprüche der modernen Informationsgesellschaft, „nun ist
endgültig der Zeitpunkt gekommen, praktikable und umfassende - aber
auch wirtschaftlich akzeptable - Lösungen für die Übermittlung von
Presseausschnitten auf elektronischen Wegen oder per Fax zu
erarbeiten. Das vorliegende Urteil könnte diesen Prozess antreiben.“
Betroffen ist die gesamte Branche und vor allem die Kunden der
Medienbeobachtungsunternehmen, die nach rechtssicheren,
technologisch zeitgemäßen Lösungen verlangen, um ihren
Informationsbedarf zu decken. „Deshalb wird die Deutsche
Medienbeobachtungs Agentur nach wie vor in Diskussion mit den
Marktteilnehmern treten und einen weiteren Versuch unternehmen, um
mit der Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. einen Vertrag zu
schließen“, berichtet Westermann weiter.
Die Dienstleistung der Medienbeobachtung dient PR-Verantwortlichen
in Unternehmen, Organisationen und Institutionen zur aktuellen
Erfolgskontrolle ihrer Pressearbeit. Es ist für die Auftraggeber (oft
derjenige, der Presseveröffentlichungen initiiert) unverzichtbar, sehr
zeitnah über ihr Unternehmen und den Markt informiert zu werden, sei
es in einer Krisensituation oder im Falle börsenrelevanter Neuigkeiten.
Entsprechend nimmt der Druck aus dem Markt zu, Alternativen zum
Versandweg Post anzubieten.
AUSSCHNITT Medienbeobachtung
Die Deutsche Medienbeobachtungs Agentur GmbH ist die Service- und Vertriebs-
Organisation unter dem Dach der Marke „AUSSCHNITT Medienbeobachtung“. Das
Unternehmen ist einer der führenden Dienstleistungspartner im Markt der
Medienbeobachtung und MedienResonanzAnalyse in Deutschland. Rund 250
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 1946 gegründeten Unternehmens sind in Berlin
und Frankfurt/Oder beschäftigt. AUSSCHNITT Medienbeobachtung beobachtet mehr
als 6.600 nationale und internationale Printmedien, Nachrichtenagenturen, Online-
Medien und TV-Sender sowie Videotext-Channels. In diesem Medienpool
recherchieren Fachlektoren etwa 15.000 Themen für einen namhaften Kreis von rund
4.000 Kunden verschiedenster Branchen. In Kooperation mit einem weltweit
agierenden Korrespondenten-Netzwerk wird in rund 60.000 Printmedien aus 80
Ländern recherchiert. Individuell zugeschnittene quantitative und qualitative
MedienResonanzAnalysen auf Basis eines modularen Baukastensystems sowie
SponsoringAnalysen und MeinungsMonitoring sind weitere Dienstleistungen des
Unternehmens. Express Services, Anzeigenbeobachtung, PressSummaries in den
Zielsprachen der Kunden und Übersetzungen sowie ClippingManagementOnline
werden darüber hinaus angeboten. Weitere Informationen unter www.ausschnitt.de.
Abdruck: honorarfrei, Beleg erbeten


Kontaktinformationen:
Birgit M. Hankiewicz
Deutsche Medienbeobachtungs Agentur GmbH
Leitung Unternehmenskommunikation
Gneisenaustraße 66
D-10961 Berlin
T. +49 (0) 30/20 39 87-5 72
F. +49 (0) 30/20 39 87-77
E-Mail: hankiewicz@ausschnitt.de
www.ausschnitt.de

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