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Bayern öffnet sich: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verbesserung der Sperrzeitregelung Der Gesetzentwurf des bayerischen Kabinetts, die Sperrzeit in Bayern bis auf die so genannte Putzstunde zwischen 5 und 6 Uhr morgens aufzuheben, wird seitens des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (BHG) sehr begrüßt. Viele Gründe sprachen für eine Abschaffung der Sperrstunden: Zwar war es schon in der Vergangenheit möglich, dass ein Wirt unter bestimmten Auflagen seine Sperrzeit individuell verkürzen konnte, jedoch musste er dafür zahlen. Die dafür zu leistenden Gebühren waren enorm. "Da rechnete es sich nicht mehr, für die wenigen Gäste, die zu später Sunde noch ausgehen wollten, eigens eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen", erläutert Andreas Ellmaier, BHG-Hauptgeschäftsführer. "Zudem durfte sich ab dem Zeitpunkt der Sperrzeit kein Gast mehr in den Gasträumen aufhalten, was in der täglichen Praxis bizarre Folgen hatte: wollte der Wirt seine Konzession nicht aufs Spiel setzen, mussten die Gäste auf der Straße warten, selbst wenn um 2.00 Uhr das bestellte Taxi z.B. wegen eines Gewitterschauers nicht pünktlich kam. Auch mussten Feiernde im Vorfeld sagen wie lustig respektive wie lange ihre Party wird, damit eine individuelle Sperrzeitverkürzung beantragt werden konnte", fügt Ellmaier hinzu. "Darüber hinaus hat sich das Ausgehverhalten unserer Gäste gewandelt, dem die Wirte nun endlich Rechnung tragen können", so Ellmaier; "Vor 20, 30 Jahren war man spätestens um Mitternacht im Bett, heute ziehen die jungen Leute zu dieser Stunde erst los. Diese Entwicklung haben unsere Nachbarländer Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen, Tschechien oder Österreich schon lange erkannt und Rechnung getragen. Bayern steht in ständigem Wettbewerb auch mit anderen europäischen, ja weltweiten Destinationen. Deshalb kann und darf es sich als Tourismusland Nr. 1 nicht leisten, die Bedürfnisse seiner Gäste zu ignorieren." Befürchtungen, das bayerische Nachtleben könnte ausufern, entgegnet Ellmaier, dass die Entscheidung für die Verkürzung der Sperrzeit auf ganz Bayern auf den rundum positiven Erfahrungen eines eineinhalbjährigen Pilotprojektes der bayerischen Landeshauptstadt basiert. "Was in einer Millionenstadt funktioniert, wird auch auf dem Land Bestand haben", so Ellmaier. In München stimmten Kreisverwaltungsreferat, Bezirksinspektion und Polizei mit dem BHG überein, dass die Beschwerden trotz längerer Öffnungszeiten gegenüber früher in keiner Weise zugenommen haben. Im Gegenteil: Längere Öffnungszeiten entzerrten das Gästeaufkommen und sorgten daher für eine Abschwächung der Spitzenzeiten. Vorbei die Zeiten, in denen frustrierte Nachtschwärmer um zwei Uhr vor die Tür gesetzt werden mussten, die dann auf dem Bürgersteig laut über die weitere Gestaltung des angefangenen Abends diskutierten, bevor sie in Ihre Autos gestiegen sind und eine nächtliche Rush-Hour in andere Stadtbezirke verursachten. Schwer abschätzbar ist hingegen, wie viele Betriebe von der längeren Sperrfrist-Regelung Gebrauch machen werden. Ellmaiers Einschätzung: "Unsere Erfahrungen zeigen, dass das Potenzial an Gästen, die um vier Uhr morgens Essen gehen wollen, begrenzt ist. Daher nehme ich an, dass kaum Betriebe hinzukommen werden, die die neue Sperrzeitregelung voll auskosten. Vielmehr wird es spontane Verlängerungen z.B. bei einer zünftigen Geburtstagsfeier oder Hochzeit geben. Damit es hier nicht zu Störungen der berechtigten Nachtruhe kommt, hat der BHG bereits alle seine Mit¬gliedsbetriebe gebeten, ihre Gäste darauf hinzuweisen, zwar glücklich aber leise das Lokal zu verlassen." Kontaktinformationen: BHG Präsident Ludwig Hagn Tel.: (089) 28760-0 Fax: (089) 28760-111 Türkenstr. 7 80333 München www.unionsbraeu.de
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