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Dortmund, 01.03. 2007 09:58



Neue Anforderungen für Vollversicherungen - Continentale gibt Garantieerklärung


Die Continentale Krankenversicherung gibt eine Garantieerklärung für alle nach dem 1. April abgeschlossenen Verträge in der Vollversicherung ab. Hintergrund: Ab diesem Stichtag müssen Vollversicherungen wegen der in der Gesundheitsreform geregelten Pflicht zur Versicherung erweiterten Anforderungen genügen. Im Markt herrscht aber noch Klärungsbedarf, ob alle Tarife den neuen Regelungen entsprechen.


Die Pflicht zur Versicherung besteht zwar erst ab dem 1. Januar 2009, aber alle ab dem 1. April 2007 abgeschlossenen Tarife müssen bereits den neuen Anforderungen entsprechen, damit Versicherte die Pflicht dauerhaft erfüllen. Dies bedeutet, sie müssen ambulante sowie stationäre Leistungen umfassen und dürfen einen Selbstbehalt von höchstens 5.000 Euro pro Jahr aufweisen. Wie diese Vorgabe des Gesetzgebers konkret auf Tarife anzuwenden ist, ist aber im Markt noch unklar. Genauere Definitionen durch die Bundesregierung gibt es nicht. "In dieser Situation schaffen wir mit unserer Garantieerklärung Sicherheit für Vermittler und Kunden", betont Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Continentale Krankenversicherung. "Wir gehen davon aus, dass alle unsere Tarife jetzt schon den neuen Anforderungen entsprechen, werden dies aber noch intensiv rechtlich prüfen, sobald alle Fakten bekannt sind. Wir garantieren jetzt schon allen Neukunden, dass ihr Versicherungsschutz problemlos angepasst wird, sollten wider Erwarten noch Änderungen erforderlich sein", kündigte Bauer an.

Für alle Verträge, die bis zum 31. März 2007 geschlossen werden, gilt übrigens Bestandsschutz. Unabhängig vom Umfang des Versicherungsschutzes erfüllen Kunden, die bis zu diesem Zeitpunkt schon privat versichert sind, dauerhaft alle Anforderungen der Pflicht zur Versicherung.



Kontaktinformationen:
E-Mail: Presse@Continentale.de
Telefon: 0231/919-2255
Fax: 0231/919-1280

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