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Pressemitteilung übermittelt von directnews. Für den Inhalt dieser Pressemitteilung ist allein das berichtende Unternehmen oder die berichtende Institution verantwortlich. direct/eBackoffice: Wenn Adressen vom Einwohnermeldeamt nicht zustellbar sind? Neue Anschriften vom Einwohnermeldeamt oft nicht zustellbar - neuer Service hilft Köln, 21. Juli 2004 - Die Mitarbeiter in Mahnabteilungen oder im Forderungsmanagement sind ratlos, wenn Rechnungen oder Mahnbescheide immer wieder mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurückkommen. Für Unternehmen bedeutet das oft erhebliche finanzielle Einbußen, wenn der Kunde auf nimmer Wiedersehen weg ist. Die letzte Rettung, den säumigen Kunden doch noch ausfindig machen zu können, ist die Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Doch bis zu 20 Prozent der neu mitgeteilten Anschriften sind zum Zeitpunkt der Erteilung nicht mehr aktuell und Kosten verursachende Postrückläufer vorprogrammiert. Unnötige Portokosten lassen sich vermeiden, wenn Unternehmen die neu ermittelten Adressen gesondert auf Zustellbarkeit prüfen lassen. Eine intelligente Lösung bietet Supercheck, der Service des Risikomanagement-Spezialisten eBackoffice GmbH. Qualitativ hochwertige Methoden In 40 Prozent der Fälle prüft Supercheck die Adressen elektronisch über den Abgleich mit Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen. Bei 60 Prozent der Ermittlungsergebnisse, d.h. bei denen keine 100prozentige elektronische Zustellbarkeit sichergestellt werden kann, sendet Supercheck ein vollfrankiertes, anonymisiertes, vorausverfügtes Schreiben an die neue Adresse. Kommt dieser Brief innerhalb einer gesetzten Frist nicht zu Supercheck zurück, gilt die neue Adresse als zustellbar. "Beide Methoden gelten als die qualitativ hochwertigsten Möglichkeiten, die Zustellbarkeit einer neuen Anschrift zu prüfen", sagt Michael Basler, Geschäftsführer der eBackoffice GmbH, dem Betreiber des Internet-Portals. Bequem jederzeit online beauftragen Unternehmen können sich bequem online auf www.supercheck.de anmelden und Aufträge sofort erteilen. Kunden erhalten regelmäßig per e- Mail Auskunft über den Status ihrer Ermittlungen. Über Supercheck Supercheck ist eine patentrechtlich geschützte Marke der eBackoffice GmbH in Köln und ermittelt jährlich 2,1 Millionen Anschriften und Auskünfte von unbekannt verzogenen Kunden und Schuldnern für über 2.500 Unternehmen aus ganz Europa. Damit gehört der Dienst zu den Marktführern im Bereich der professionellen Ermittlung von Adressen in Deutschland und ganz Europa. Kontaktinformationen: Katharina Desery Marketing eBackoffice GmbH Luxemburger Straße 185 50939 Köln Tel.: 0221/ 42060-744 Email: katharina.desery@supercheck.de
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