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Wiesbaden, 20.07. 2004 16:54


Steuern sparen mit betrieblicher Altersversorgung

Viele Arbeitnehmer sind sich bewusst, dass ihre
Rente im Alter ohne private Vorsorge nicht ausreichen wird. Um so erstaunlicher
ist, dass mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland das Angebot
ihrer Firmen zur betrieblichen Altersversorgung gar nicht kennen. Dabei
ist gerade die betriebliche Altersversorgung ein attraktives Geschäft für beide
Seiten. Für welches der fünf Modelle – Experten sprechen von „Durchführungswegen“
– sich die Vertragspartner auch entscheiden, Beschäftigte und
Arbeitgeber profitieren dabei von Steuerersparnissen. In allen Fällen wird
auch für die Hinterbliebenen vorgesorgt.


Die einfachste und am weitesten verbreitete Variante zur betrieblichen Altersvorsorge
ist die Direktversicherung. Sie gibt es in dieser Form nur noch bis zum
Jahresende 2004. Grundlage der Direktversicherung ist eine Lebensversicherung,
die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Versicherungsnehmer
und Beitragszahler ist somit das Unternehmen, Begünstigter ist
der Arbeitnehmer. Werden die Beiträge vom Arbeitgeber finanziert, sind diese
abzugsfähige Betriebsausgaben. Oft werden die Beiträge auch vom Arbeitnehmer
getragen und fließen durch Entgeltumwandlung in die Direktversicherung. Die
Beiträge besteuert der Fiskus bei bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossenen
Verträgen noch pauschal mit 20 Prozent, hinzu kommen Solidaritätszuschlag und
gegebenenfalls Kirchensteuern. Da der individuelle Steuersatz meist wesentlich
höher ist, erzielen Beschäftigte hierbei beachtliche Vorteile. Wird der Beitrag aus
Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld entrichtet, profitieren Beschäftigte
und ihre Firma, denn für beide entfallen die sonst zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge.
Dieser Vorteil der Sozialversicherungsersparnis kann
noch bis zum 31. Dezember 2008 ausgeschöpft werden. Den Höchstbeitrag zur
Direktversicherung hat der Gesetzgeber derzeit auf 1.752 € pro Jahr begrenzt.
Seite 2 von 3 der Presseinformation „Steuern sparen mit betrieblicher Altersversorgung“
· Bei der Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, sagt der Arbeitgeber
Mitarbeitern und ihren Hinterbliebenen Leistungen direkt zu, die das Unternehmen
zahlt, wenn der Beschäftigte das Rentenalter erreicht, invalide wird oder stirbt. Für
die zugesagten Verpflichtungen muss die Firma in der Bilanz Rückstellungen bilden,
die ihren steuerlichen Gewinn mildern. Um Liquiditätsschwierigkeiten vorzubeugen,
empfiehlt die DBV-Winterthur eine Rückdeckungsversicherung.
· Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die
von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Der Arbeitgeber leistet
Zuwendungen, an denen sich auch der Arbeitnehmer beteiligen kann. Die Pensionskasse
gewährt ihm sowie seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf
die zugesagten Leistungen. Pensionskassen unterliegen strengen Anlagebeschränkungen.
Nur ein begrenzter Teil des angelegten Kapitals darf in Aktien fließen.
Einerseits wird so das finanzielle Risiko minimiert, andererseits werden aber
auch Renditechancen eingeschränkt.
· Anders bei Pensionsfonds: Sie sind in ihrer Anlagemöglichkeit wesentlich weniger
reglementiert als Pensionskassen und bieten dem Anleger daher größere
Flexibilität und Renditechancen. Andererseits wird auch bei Pensionsfonds der
Kapitalverlust ausgeschlossen, weil der Arbeitgeber im Versorgungsfall zumindest
für die eingezahlte Kapitalsumme garantiert. Die Beiträge dieser Form der
betrieblichen Altersversorgung können wahlweise vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
eingezahlt werden. Pensionsfonds sind rechtliche selbständige Einrichtungen,
die dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen
einräumen.
· Als fünfte Form betrieblicher Altersversorgung gibt es Unterstützungskassen.
Auch sie sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen. Einen Rechtsanspruch
auf gezahlte Leistungen hat der Arbeitnehmer dabei formal nicht, wohl aber
de facto, denn sein Arbeitgeber steht für die zugesagte Leistung gerade. Für
den Fall einer möglichen Insolvenz muss der Arbeitgeber Beiträge an den Pensionssicherungsverein
(PSV a.G.) abführen. Die Finanzierung der zugesagten
Leistungen erfolgt meist über den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung.
Auch bei diesem Durchführungsweg kann der Arbeitnehmer in Form der Entgeltumwandlung
an der Finanzierung beteiligt werden.
Bei allen fünf Durchführungswegen können Arbeitgeber wählen, ob sie ihren Beschäftigten
neben einer Versorgung im Alter auch die Möglichkeit geben, Vorsorge
für den Fall der Berufsunfähigkeit oder eine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall
anbieten.
Tarifvertraglich gebundene Unternehmen sind verpflichtet, Branchenvereinbarungen
zur betrieblichen Altersversorgung zu übernehmen. Seit 2002 haben Arbeitnehmer
das Recht auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung bis zur Höhe
von vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung,
egal ob sie in einem Großbetrieb, einem mittelständischen Unternehmen oder
in einer kleinen Firma arbeiten.
Seite 3 von 3 der Presseinformation „Steuern sparen mit betrieblicher Altersversorgung“
Die Experten von winExpertisa, einem Tochterunternehmen der DBV-Winterthur, beraten
Arbeitgeber beim Installieren von Versorgungswerken in Fragen der Kommunikation,
erstellen versicherungsmathematische Gutachten, Testate und Langzeitprognosen
und übernehmen die Belegschaftsberatung einschließlich Einzelberatungen im
gesamten Bundesgebiet.
Für weitere Auskünfte:
DBV-Winterthur Versicherungen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hartmut Gramberg
Tel. (+49) 0611 363-2593 / Fax (+49) 0611 363-4161
Internet:
Diese Pressemitteilung ist auch über die Homepage der DBV-Winterthur abrufbar:
http://www.dbv-winterthur.de
DBV-Winterthur
Die DBV-Winterthur ist eine große Versicherungsgruppe mit über 130-jähriger Erfahrung auf dem
deutschen Markt. Die Kennzahlen: 4.578 Mitarbeiter, rund 3 Millionen Versicherte und Beiträge von
rund 3,4 Milliarden Euro (Stand: 31.12.2003). Das Beitragsaufkommen liegt zu 50 Prozent in der
Lebens-, zu 26 Prozent in der Kranken- und zu 24 Prozent in der Schadenversicherung. Hauptsitz der
DBV-Winterthur ist Wiesbaden, ein Direktionsbetrieb besteht in München, Servicezentren gibt es
außerdem in Berlin, Hamburg, Offenbach und Köln. Das Unternehmen bietet Versicherungsprodukte
in den Sparten Lebens-, Kranken- und Schadenversicherung an, darüber hinaus auch Finanzierungen
sowie Geldanlagen.
Sie ist heute eine der führenden Versicherungsgruppen in Deutschland und international in die
schweizerische Winterthur Group und damit auch in die Credit Suisse Group eingebunden.


Kontaktinformationen:
DBV-Winterthur Versicherungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Straße 50
65178 Wiesbaden
Telefon (06 11) 3 63-25 93
Telefax (06 11) 3 63-41 61
E-Mail: presse@dbv-winterthur.de
http:/www.dbv-winterthur.de

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