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Steuern sparen mit betrieblicher Altersversorgung Viele Arbeitnehmer sind sich bewusst, dass ihre Rente im Alter ohne private Vorsorge nicht ausreichen wird. Um so erstaunlicher ist, dass mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland das Angebot ihrer Firmen zur betrieblichen Altersversorgung gar nicht kennen. Dabei ist gerade die betriebliche Altersversorgung ein attraktives Geschäft für beide Seiten. Für welches der fünf Modelle – Experten sprechen von „Durchführungswegen“ – sich die Vertragspartner auch entscheiden, Beschäftigte und Arbeitgeber profitieren dabei von Steuerersparnissen. In allen Fällen wird auch für die Hinterbliebenen vorgesorgt. Die einfachste und am weitesten verbreitete Variante zur betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Sie gibt es in dieser Form nur noch bis zum Jahresende 2004. Grundlage der Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist somit das Unternehmen, Begünstigter ist der Arbeitnehmer. Werden die Beiträge vom Arbeitgeber finanziert, sind diese abzugsfähige Betriebsausgaben. Oft werden die Beiträge auch vom Arbeitnehmer getragen und fließen durch Entgeltumwandlung in die Direktversicherung. Die Beiträge besteuert der Fiskus bei bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Verträgen noch pauschal mit 20 Prozent, hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuern. Da der individuelle Steuersatz meist wesentlich höher ist, erzielen Beschäftigte hierbei beachtliche Vorteile. Wird der Beitrag aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld entrichtet, profitieren Beschäftigte und ihre Firma, denn für beide entfallen die sonst zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge. Dieser Vorteil der Sozialversicherungsersparnis kann noch bis zum 31. Dezember 2008 ausgeschöpft werden. Den Höchstbeitrag zur Direktversicherung hat der Gesetzgeber derzeit auf 1.752 € pro Jahr begrenzt. Seite 2 von 3 der Presseinformation „Steuern sparen mit betrieblicher Altersversorgung“ · Bei der Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, sagt der Arbeitgeber Mitarbeitern und ihren Hinterbliebenen Leistungen direkt zu, die das Unternehmen zahlt, wenn der Beschäftigte das Rentenalter erreicht, invalide wird oder stirbt. Für die zugesagten Verpflichtungen muss die Firma in der Bilanz Rückstellungen bilden, die ihren steuerlichen Gewinn mildern. Um Liquiditätsschwierigkeiten vorzubeugen, empfiehlt die DBV-Winterthur eine Rückdeckungsversicherung. · Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Der Arbeitgeber leistet Zuwendungen, an denen sich auch der Arbeitnehmer beteiligen kann. Die Pensionskasse gewährt ihm sowie seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Pensionskassen unterliegen strengen Anlagebeschränkungen. Nur ein begrenzter Teil des angelegten Kapitals darf in Aktien fließen. Einerseits wird so das finanzielle Risiko minimiert, andererseits werden aber auch Renditechancen eingeschränkt. · Anders bei Pensionsfonds: Sie sind in ihrer Anlagemöglichkeit wesentlich weniger reglementiert als Pensionskassen und bieten dem Anleger daher größere Flexibilität und Renditechancen. Andererseits wird auch bei Pensionsfonds der Kapitalverlust ausgeschlossen, weil der Arbeitgeber im Versorgungsfall zumindest für die eingezahlte Kapitalsumme garantiert. Die Beiträge dieser Form der betrieblichen Altersversorgung können wahlweise vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eingezahlt werden. Pensionsfonds sind rechtliche selbständige Einrichtungen, die dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumen. · Als fünfte Form betrieblicher Altersversorgung gibt es Unterstützungskassen. Auch sie sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen. Einen Rechtsanspruch auf gezahlte Leistungen hat der Arbeitnehmer dabei formal nicht, wohl aber de facto, denn sein Arbeitgeber steht für die zugesagte Leistung gerade. Für den Fall einer möglichen Insolvenz muss der Arbeitgeber Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV a.G.) abführen. Die Finanzierung der zugesagten Leistungen erfolgt meist über den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung. Auch bei diesem Durchführungsweg kann der Arbeitnehmer in Form der Entgeltumwandlung an der Finanzierung beteiligt werden. Bei allen fünf Durchführungswegen können Arbeitgeber wählen, ob sie ihren Beschäftigten neben einer Versorgung im Alter auch die Möglichkeit geben, Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit oder eine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall anbieten. Tarifvertraglich gebundene Unternehmen sind verpflichtet, Branchenvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung zu übernehmen. Seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung bis zur Höhe von vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, egal ob sie in einem Großbetrieb, einem mittelständischen Unternehmen oder in einer kleinen Firma arbeiten. Seite 3 von 3 der Presseinformation „Steuern sparen mit betrieblicher Altersversorgung“ Die Experten von winExpertisa, einem Tochterunternehmen der DBV-Winterthur, beraten Arbeitgeber beim Installieren von Versorgungswerken in Fragen der Kommunikation, erstellen versicherungsmathematische Gutachten, Testate und Langzeitprognosen und übernehmen die Belegschaftsberatung einschließlich Einzelberatungen im gesamten Bundesgebiet. Für weitere Auskünfte: DBV-Winterthur Versicherungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hartmut Gramberg Tel. (+49) 0611 363-2593 / Fax (+49) 0611 363-4161 Internet: Diese Pressemitteilung ist auch über die Homepage der DBV-Winterthur abrufbar: http://www.dbv-winterthur.de DBV-Winterthur Die DBV-Winterthur ist eine große Versicherungsgruppe mit über 130-jähriger Erfahrung auf dem deutschen Markt. Die Kennzahlen: 4.578 Mitarbeiter, rund 3 Millionen Versicherte und Beiträge von rund 3,4 Milliarden Euro (Stand: 31.12.2003). Das Beitragsaufkommen liegt zu 50 Prozent in der Lebens-, zu 26 Prozent in der Kranken- und zu 24 Prozent in der Schadenversicherung. Hauptsitz der DBV-Winterthur ist Wiesbaden, ein Direktionsbetrieb besteht in München, Servicezentren gibt es außerdem in Berlin, Hamburg, Offenbach und Köln. Das Unternehmen bietet Versicherungsprodukte in den Sparten Lebens-, Kranken- und Schadenversicherung an, darüber hinaus auch Finanzierungen sowie Geldanlagen. Sie ist heute eine der führenden Versicherungsgruppen in Deutschland und international in die schweizerische Winterthur Group und damit auch in die Credit Suisse Group eingebunden. Kontaktinformationen: DBV-Winterthur Versicherungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Straße 50 65178 Wiesbaden Telefon (06 11) 3 63-25 93 Telefax (06 11) 3 63-41 61 E-Mail: presse@dbv-winterthur.de http:/www.dbv-winterthur.de
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