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Schutz für Menschen in Not muss auf der Tagesordnung bleiben Zur Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2004 erklärt der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland: Am Freitag wird der Bundesrat abschließend das Zuwanderungsgesetz beschließen. (Wahrscheinlich wird die Abstimmung unspektakulärer verlaufen als im Mai 2002.) Während einige immer noch von einer großen Reform sprechen, stellt der Jesuiten-Flüchtlingsdienst eher Stillstand und Rückschritt fest. Dies gilt vor allem da, wo besonders dringender Reformbedarf besteht. Probleme werden aber nicht gelöst, indem man sie verschweigt oder ausklammert. Sie müssen auch nach der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes umgehend angegangen werden. Dafür drei besonders wichtige Beispiele: Umgang mit „Illegalen“: Das neue Gesetz lässt den humanitären Bereich der illegalen Zuwanderung und des illegalen Aufenthalts weiterhin ungeregelt. Dieser Bereich ist in diesem Gesetz kein Thema. Und dies, obwohl auch nach der 'aufenthaltsrechtlichen Legalisierung' vieler tausender Menschen durch den EU-Beitritt der zehn ost- und mitteleuropäischen Länder schätzungsweise immer noch zwischen 500.000 und 1 Million Menschen in Deutschland in diesem rechtlosen Zustand leben müssen. Deshalb gehören die folgenden Punkte auf die politische Tagesordnung: Seite 1 von 2 . . § 96 AufenthG (vorm. § 92a AuslG): Es muss klargestellt werden, dass humanitär motivierte Hilfe nicht unter den Straftatbestand der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt fällt. Haupt- und Ehrenamtliche, die hier für Staat und Gesellschaft wertvolle subsidiäre Arbeit leisten, dürfen nicht kriminalisiert werden. § 87 AufenthG (vorm. § 76 AuslG): Es muss klargestellt werden, dass außer dem Sozialamt niemand zur Er- und Übermittlung aufenthaltsrelevanter Daten an die Ausländerbehörde verpflichtet ist: Ärzte, Pädagogen, Sozialarbeiter, Richter usw. haben klare berufsspezifische Aufgaben, diese dürfen nicht zur Migrationkontrolle und Denunziation instrumentalisiert werden. Abschiebungshaft: Anordnung und Vollzug der Abschiebungshaft sind in Deutschland in vielerlei Hinsicht zumindest unbefriedigend. In einzelnen Aspekten stehen sie sogar im Widerspruch zu menschenrechtlichen Vorgaben. Veröffentlichungen von Organisationen und Erfahrungsberichte von Betreuern, Rechtsanwälten oder Seelsorgern, aber auch wissen-schaftliche Untersuchungen weisen auf zahlreiche problematische Praktiken und Regelungen hin. In krassem Gegensatz dazu steht das geringe Interesse großer Teile der Politik am Thema – ja, es muss teilweise geradezu von einem Mangel an Problembewusstsein gesprochen werden. Deutlich wird dies auch daran, dass das Zuwanderungsgesetz an den Rahmenbedingungen für die Abschiebungshaft kein Jota ändert. Seite 2 von 2 . . . . Deshalb fordert der Jesuiten-Flüchtlingsdienst: § 62 AufenthG (vorm. § 57 AuslG): Die Haftdauer muss dem Gebot der Verhältnis-mäßigkeit entsprechend reduziert werden; der Katalog der Haftgründe ist so zu fassen, dass eine zu schnelle und zu häufige Beantragung und Anordnung der Haft vermieden und verletzliche Gruppen wie Jugendliche oder Schwangere von der Haft ausgenommen werden. Gleichzeitig müssen die Länder diejenigen Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation in der Abschiebungshaft ergreifen, die in ihrer Kompetenz liegen. Insgesamt ist die Abschiebungshaft so gestalten, dass sie nichts weiter ist als „normales Leben minus Freiheit“ (Percy McLean). Soziale Hilfe Dass Menschen, die Schutz suchen, über Jahre hinweg in Abhängigkeit gehalten werden, weil sie nicht arbeiten dürfen, ist schon für sich genommen ein Skandal. Dieser wird noch größer dadurch, dass die Hilfe, die sie erhalten, noch nicht einmal dem deutschen Regelsatz entspricht und – vor allem in Berlin – einige Sozialämter mit fadenscheinigen Vorwänden den Menschen sogar diese Hilfe noch verweigern. Der Gesetzgeber muss daher das Asylbewerberleistungsgesetz zumindest so ändern, dass alle Menschen die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Alle Menschen haben eine Würde. Diese zu schützen ist eine grundlegende Aufgabe und Verpflichtung des Staates, die nicht hinter seinem Recht auf Sicherstellung der Regelung der Zuwanderung zurückstehen darf. Kontaktinformationen: Für Rückfragen: • zum Bereich „Illegale“: P. Dr. Jörg Alt SJ, Telefon 0177/5075435 • zum Bereich „Abschiebungshaft“: Br. Dieter Müller SJ, Telefon 030/32602590 • zum Bereich „Soziale Hilfe“: Stefan Keßler, Telefon: 030/32602591 Für weitere Informationen: www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de; www.joerg-alt.de V.i.S.d.P.: Stefan Keßler, Jesuiten-Flüchtlingsdienst
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