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Mobile Inhalte: Vodafone macht sich für Jugendschutz stark Spiele, Chats und erotische Dienste: Proaktiver Jugendschutz bei Vodafone Zugang zu "Adult Content" nur nach Alterskontrolle und Authentifizierung Düsseldorf, 22. Oktober 2003. Pionierarbeit in Sachen Jugendschutz: Vodafone stellt seinen Kunden wirkungsvolle Lösungen für den verantwortungsvollen Umgang mit Erotikdiensten, Chaträumen oder Mobile Spielen zur Verfügung. Damit nimmt das Mobilfunkunternehmen freiwillig und proaktiv seine Verantwortung beim Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung mobiler Dienste wahr und trägt dem gesellschaftlichen Konsens Rechnung. Eltern können somit auf ihrem Handy einstellen, ob ihre Kinder Zugang zu derartigen Inhalten bekommen sollen oder nicht. Das Konzept von Vodafone, das eine Alterskontrolle und eine Nutzeridentifizierung vor dem Zugriff auf die entsprechenden Dienste vorsieht, wurde jetzt von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) geprüft. Das Ergebnis: Vodafone erfüllt alle Anforderungen, die an "geschlossene Benutzergruppen" gestellt werden und ist eins von bisher nur zwei von der KJM überprüften deutschen Unternehmen, das den strengen Kriterien der Kommission genügt. "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns sehr wichtig", betont Jürgen von Kuczkowski, Vorsitzender der Geschäftsführung von Vodafone D2. "Wir haben vom Internet gelernt und unser Konzept deshalb freiwillig prüfen lassen." Zum Hintergrund: Zwar sieht der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vor, dass jugendgefährdende Inhalte den Nutzern nur in geschlossenen Benutzergruppen zur Verfügung gestellt werden, Richtlinien für die Praxis gab es jedoch bislang noch nicht. So liegt derzeit die Umsetzung der Anforderungen in der Verantwortung der Diensteanbieter, die Beurteilung des Lösungsvorschlags durch die KJM erfolgt nur auf freiwilliger Basis. "Wir wollen eine Vorreiter-Rolle einnehmen", betont von Kuczkowski, "und die äußerst positive Bewertung der KJM bestätigt uns in unserem eingeschlagenen Weg." Die Kriterien der unabhängigen Kommission an die so genannten Altersverifikations-Systeme (AVS) sind streng: So reicht es schon jetzt keineswegs mehr aus, die Volljährigkeit eines Nutzers lediglich anhand der Eingabe einer Personalausweisnummer zu überprüfen. Anerkennung finden nur solche Lösungen, bei denen die Volljährigkeit des Nutzers durch persönlichen Kontakt und die Authentifizierung des Kunden bei jedem Vorgang erfolgt. Vodafone erfüllt bereits einen Großteil dieser Auflagen und wird bis zum Frühjahr 2004 die noch fehlenden eindeutigen Identifikationsprozesse implementieren. Über die KJM Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die am 2. April 2003 die Arbeit aufnahm, nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet und mobile Dienste) wahr. Mitglieder der KJM sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten sowie vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige. Kontaktinformationen: Vodafone D2 GmbH Unternehmenskommunikation Am Seestern 1 40547 Düsseldorf E-Mail: presse@vodafone.com
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