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München, 23.10. 2003 09:52

Autodesk wirft dem Beklagten Urheberrechtsverletzungen vor, die die Investitionen von Autodesk, seinen Partnern und Kunden gefährden
Autodesk klagt gegen LT-Extender-Hersteller

Die Autodesk GmbH hat am 13. Oktober 2003 gegen den Hersteller der LT-Extender-Software Unterlassungsklage beim Landgericht München I erhoben. Das beklagte Berliner Ingenieurbüro bietet unter der Bezeichnung „LT-Extender“ eine von Autodesk nicht autorisierte und nicht unterstützte Software an. Autodesk wirft dem Unternehmen vor, die AutoCAD LT-Software mit der LT-Extender-Software rechtswidrig zu bearbeiten und dadurch Urheberrechte an der AutoCAD LT-Software zu verletzen.

Autodesk klagt, um den Wettbewerbsvorteil von AutoCAD-Anwendern zu sichern, die ihre Volllizenz regulär erworben haben. Darüber hinaus möchte Autodesk seine Kunden vor Risiken einer nicht von Autodesk autorisierten und unterstützten Nutzung der AutoCAD LT-Software schützen. Das Vorgehen erfolgt auch im Interesse der 2.800 anerkannten Autodesk-Applikationspartner, deren Existenz durch derartige Programme gefährdet wird.

„Mit der Klage machen wir deutlich, dass wir Verletzungen gegen unser Urheberrecht nicht dulden können. Jedes Unternehmen, das ohne Erlaubnis fremdes geistiges Eigentum zum eigenen wirtschaftlichen Erfolg einsetzt, verletzt nicht nur das Gesetz, sondern fügt der Wirtschaft erheblichen Schaden zu.“ So Roland Zelles, Geschäftsführer der Autodesk GmbH.


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