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Brüssel/Berlin, 22.10. 2003 12:45


Europäische Kommission- EU-Verfahren gegen Dosenpfand

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland förmlich um Informationen über seine Pfand- und Rücknahmesysteme für Getränkeverpackungen wie Dosen und Plastikflaschen zu ersuchen. Die Kommission befürchtet, dass die Art und Weise, in der diese Systeme angewandt werden, den Handel mit verpackten Getränken aus anderen Mitgliedstaaten der Union unangemessen behindert und somit gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt (Art. 28 EG-Vertrag) und Artikel 7 der Richtlinie 94/62/EG (Verpackungsrichtlinie) verstößt. Importierte Getränke sind besonders stark betroffen, weil diese, in erster Linie wegen langer Lieferwege, zu ca. 95 Prozent in Einwegverpackungen angeboten werden.

Die Anfrage der Kommission erfolgt in Form einer schriftlichen Aufforderung zur Stellungnahme. Dies ist die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Deutschland wird damit ersucht, binnen zwei Monaten zu antworten. Sollte die Antwort an die Kommission unbefriedigend ausfallen, kann Deutschland (in einer so genannten „mit Gründen versehenen Stellungnahme“) förmlich aufgefordert werden, das System zu ändern. Käme Deutschland einer solchen Aufforderung nicht nach, könnte die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anrufen.

Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein erklärte zum Beschluss der Kommission: „Wir haben viele Beschwerden darüber erhalten, dass deutsche Einzelhändler Getränke aus anderen Mitgliedstaaten aus den Regalen nehmen, weil sie verpflichtet sind, Pfand auf Einwegverpackungen zu erheben, obwohl es kein effizientes Rücknahmesystem gibt. Die Kunden können sich das Pfand, das sie für Dosen und Flaschen bezahlt haben, nicht zurückholen, und die Einzelhändler schreckt die Aussicht, leere Dosen und Flaschen lagern zu müssen. Würden die Getränkehersteller der EU vom deutschen Markt de facto ausgeschlossen, würde die Auswahl für deutsche Verbraucher eingeschränkt, und es läge unter Umständen ein ernsthafter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht vor.

Die Kommission stellt Pfand- und Rücknahmesysteme nicht grundsätzlich in Frage, welche vorteilhaft für umweltschützende Ziele sind. Solche Systeme gibt es auch in anderen Mitgliedstaaten, und sie werden dort im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht angewandt. Die Kommission muss jedoch prüfen, ob die deutschen Pfand- und Rücknahmesysteme uneingeschränkt mit dem EU-Recht vereinbar sind und der EU-Industrie nicht etwa unverhältnismäßigen Schaden zufügen. Die Kommission hat diese Angelegenheit über mehrere Monate eingehend mit den deutschen Behörden erörtert.

Da aber offensichtlich kein einwandfrei funktionierendes landesweites Rücknahmesystem existiert, glaube ich, dass uns jetzt keine andere Wahl bleibt, als ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Ich hoffe aber nach wie vor, dass das Problem in Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden schnell gelöst werden kann und es nicht nötig wird, den Gerichtshof einzuschalten.“

Generell hält die Kommission die als „Insellösungen“ bekannten Rücknahmeverfahren einiger großer Discounter für fragwürdig.


Kontaktinformationen:
Europäische Kommission
Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Telefon: 030-22802000
Telefax: 030-22802222

eMail: eu-de-kommission@cec.eu.int
Internet: http://www.eu-kommission.de

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