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Düsseldorf, 08.10. 2003 17:16

Welchen Versicherungsschutz haben Motorsportvereine?
Versicherung von Sportlern mit Aufwandsentschädigung

ARAG Experten informieren, dass Sportler, die Handgeld oder Ähnliches vom Verein erhalten, genauso wie alle anderen Sportler versichert sind, solange es nur eine Aufwandsentschädigung ist und der Sport nicht in irgendeiner Form berufsmäßig ausgeübt wird. Bei Berufssportlern gelten Sonderregelungen.

Motorsportvereine sind zunächst genauso versichert wie alle anderen Vereine, Mitarbeiter und Mitglieder. Es gibt laut Auskunft von ARAG Experten folgende Ausnahmen: In der Unfallversicherung besteht kein Versicherungsschutz bei der Beteiligung an Fahrten einschließlich Training, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dabei sind abweichende Regelungen in einigen Landessportbünden möglich. In der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sind alle Risiken, die mit dem Halten und Führen von Kraftfahrzeugen zusammenhängen, nicht versichert. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es gerade beim Motorsport eine Vielzahl von Sonderrisiken und auch gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen gibt, die über eine pauschale Sportversicherung nicht abgedeckt werden können. Die jeweiligen Landes- und Spitzenverbände halten hier spezielle Versicherungsangebote bereit.

Wie sind Nichtmitglieder versichert?

Die persönliche Absicherung der Nichtmitglieder selbst ist laut ARAG Experten nicht über die Sportversicherung versichert. Wenn Vereine Wert darauf legen, dass Nichtmitglieder versichert sind, können sie eine günstige Pauschalversicherung abschließen. In einigen Sportversicherungsverträgen gibt es Sonderregelungen für bestimmte Programme, wie beispielsweise Sportabzeichen.


Kontaktinformationen:
ARAG Versicherungen
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Brigitta Mehring
Unternehmenskommunikation
Fachpresse / Kunden PR
Telefon: 02 11/9 63-25 60
Fax: 02 11/9 63-20 25
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Internet: http://www.arag.de

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