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Berlin, 30.06. 2004 10:18


Mittelstand lehnt Basel II-Richtlinien ab - Kleine und mittlere Unternehmen werden benachteiligt

Die am vergangenen Samstag verabschiedeten Basel II-Richtlinien werden
vom Bundesverband der Selbständigen scharf kritisiert. „Die Interessen des
Mittelstands sind in vielen Punkten nicht berücksichtigt worden“, erklärt
Rolf Kurz, Präsident des BDS. In einer Stellungnahme sieht der Mittelstandsverband
große Defizite:


• das Regelwerk ist zu komplex
• kleine und mittlere Unternehmen werden benachteiligt
• kleine und mittlere Banken werden benachteiligt
• das Kredit-Rating steht im Gegensatz zur Wettbewerbsordnung
• Alternativen zur Kreditfinanzierung werden massiv eingeschränkt
• das Regelwerk wirkt prozyklisch
„Bis zur endgültigen Annahme des ‚Akkords’ muss die Benachteiligung des
Mittelstands verschwinden - hier geht es nicht nur um Verbesserungen in
Details. Denn wenn in Folge von Basel II Finanzierungen nicht funktionieren,
weil es dem Sicherheitsbedürfnis von Ratingsystemen nicht entspricht,
wird die Zahl verantwortungsbereiter Selbständiger abnehmen. Zudem wird
nach den vorliegenden Regeln die Kreditvergabe der Banken in wirtschaftlich
schwachen Phasen deutlich eingeschränkt und so der Abschwung weiter
verstärkt, während in Boomphasen die Kreditschleusen geöffnet werden
- mit der Folge einer Überhitzung der Konjunktur. Dem können wir nicht
zustimmen“, so Kurz abschließend.
Zu den wesentlichen Kritikpunkten im Einzelnen:
Das Regelwerk ist zu komplex
Das Regelwerk ist für eine durchgängige Umsetzung durch Banken und nationale
Aufsichtsbehörden nach Umfang (230 Seiten) und inhaltlicher Ausgestaltung
zu komplex. Das Risiko „versehentlicher Nichteinhaltung“ ist hoch.
Wettbewerbsverzerrung durch Benachteiligung kleiner und mittlerer
Banken
Die wesentliche Rechtfertigung des unter dem Begriff Basel II geplanten
Regelwerks ist die nachhaltige Erhöhung der Stabilität der internationalen
und nationalen Finanzmärkte. Dies soll im Wesentlichen dadurch erreicht
werden, dass die Kreditrisiken der Banken nicht mehr einheitlich mit 8 Prozent,
sondern in Abhängigkeit von den Risiken (Bonität der Schuldner) mit
Eigenkapital unterlegt werden. In der Theorie soll die Ermittlung der Risiken
durch sogenannte „Interne und Externe Ratings“ entweder nach dem sogenannten
„Standardansatz“, dem „Basisansatz“ oder dem „Fortgeschrittenen
Ansatz“ ermittelt werden.
In der Praxis werden in der Regel jedoch nur Großbanken in der Lage sein,
auf dieser Grundlage eine sogenannte „risikoadjustierte Eigenkapitalunterlegung“
zu realisieren, denn Basel II sieht für Retail-Kredite (bis 1 Mio. €)
ein sogenanntes Granularitätskriterium vor, das die Erleichterungen nur
dann gelten lässt, wenn mit dem Kredit nicht mehr als 0,2% des gesamten
Kreditvolumens an den betreffenden Gläubiger vergeben wird.
Viele Banken und Sparkassen werden diese Grenze jedoch überschreiten.
Diese Benachteiligung für den Mittelstand wichtiger kleiner und mittlerer
Banken stellt eine gravierende Wettbewerbsverzerrung dar. Die diskutierte
nur noch optionale Anwendung des Kriteriums könnte dies entschärfen,
aber nicht beseitigen.
Wettbewerbsverzerrung durch Benachteiligung kleiner und mittlerer
Unternehmen (KMU)
Für kleinere Institute – Sparkassen, Volksbanken, aber auch kleine Investmentbanken
– ist die Umsetzung der Regeln, etwa die Einführung eines
Ratingsystems, sehr aufwendig. Diese müssen sich für eines der drei vorstehend
genannten Verfahren zur Beurteilung der Bonität entscheiden. In
der Regel werden sie deshalb auf Standardlösungen zurückgreifen und
müssen dann auch gute Risiken mit mehr Eigenkapital unterlegen als größere
Wettbewerber und deshalb auch höhere Zinsen verlangen.
Neben der damit verbundenen Wettbewerbsverzerrung wird es deshalb für
die maßgeblich auf diese Institute angewiesenen mittelständischen Unternehmen
in der Praxis kaum eine Besserstellung bedeuten, wenn diese tatsächlich
als Unternehmensberater „gutes“ Risiko eingestuft werden sollten.
Folge: Eine weitere Wettbewerbsverzerrung bei der Finanzierung zum
Nachteil der KMU.
Kredit-Rating steht im Gegensatz zur Wettbewerbsordnung
Die Vorstellung, durch eine Ratingpraxis ein Mehr an Sicherheit zu bekommen,
in dem sämtliche Unternehmen durch dasselbe Raster nach
Schema F geschickt und abgefertigt werden, steht im fundamentalen Gegensatz
zur Wettbewerbsordnung unserer Leistungsgesellschaft. Der Wettbewerb
ist darin das Mittel, mit dem gute Lösungen herausgefunden und
durchgesetzt werden. Die Theorie, diese Ergebnisse über Ratingprozesse
durch eine Zentralleitung unternehmensfremder Entscheidungsträger vorwegnehmen
zu wollen, ist fragwürdig und schränkt die Vielfalt des Unternehmertums
massiv ein.
Die so genannten „Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute
(MaK/ der BaFin)“ verstärken u.a. mit der absurden strikten Trennung
und Isolierung von Markt (Firmenkundenbetreuer) und Marktfolge
diese negative Entwicklung.
Die wirtschaftliche Entfaltung, die auf innovative Konzepte und Strategien
angewiesen ist, wird stranguliert, wenn an die Stelle des Hausbankprinzips
ein fiktives Sicherheitsbedürfnis gesetzt wird, das davon ausgeht, dass
markt- und kundenferne Ratingagenturen und Ratingabteilungen die besseren
Unternehmer sind. Der Zwang zum Rating wird dabei als „Chance“ einer
transparenteren Unternehmensführung gepriesen. Diese bleibt in der
Regel Selbstzweck, wenn viele Unternehmen weder ihr Rating-Ergebnis
nachvollziehen können, noch die dann finanzierungsrelevanten Entscheidungskriterien
für die Unternehmer durchgängig transparent und eindeutig
sind. Im Übrigen bedarf es definitiv keiner Änderung des bankenaufsichtlichen
Regelwerks, um den Mittelstand zur Einführung von Controlling-
Systemen zu veranlassen.
Alternativen zur Kreditfinanzierung werden massiv eingeschränkt
Das Regelwerk schränkt Alternativen zur Kreditfinanzierung massiv ein.
Dem Private-Equity-Markt werden in Europa voraussichtlich 5 bis 10 Mrd. €
entzogen. Auch Leasing, derzeit für KMU immer noch Rettungsanker, wird
davon nicht verschont bleiben. Wie jeder Kreditnehmer werden auch Leasingunternehmen
künftig bei ihrer Refinanzierung anhand des angewendeten
Ratingsystems klassifiziert. Das Ergebnis dieser Bewertung wird dabei
maßgeblich von der Bonität der Leasingnehmer und von der Fähigkeit des
Leasingunternehmens abhängen, die Risiken zu steuern. Deshalb werden
sich Leasingunternehmen „riskantere“ Verträge genauso wenig leisten, wie
die Banken „riskantere“ Schuldner.
Prozyklische Wirkung des Regelwerks
Nach den vorliegenden Regeln wird die Kreditvergabe der Banken in wirtschaftlich
schwachen Phasen deutlich eingeschränkt und so der Abschwung
weiter verstärkt, während in Boomphasen die Kreditschleusen
geöffnet werden mit der Folge einer Überhitzung der Konjunktur. Ein wie
auch immer geartetes wirksames Gegensteuern nationaler oder internationaler
Wirtschaftspolitik ist dann faktisch nicht mehr möglich.
Der BDS ist Deutschlands ältester und größter branchenübergreifender Mittelstandsverband
mit rund 80.000 Mitgliedern.


Kontaktinformationen:
Michael
Wehran, Tel.: 030/ 2804 9122
Bundesverband der Selbständigen /
Deutscher Gewerbeverband e.V.
Platz vor dem Neuen Tor 4
10115 Berlin
Telefon (030) 28 04 91-0
Telefax (030) 28 04 91 – 11
Email: rml@bds-dgv.de
Internet: www.bds-dgv.de

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