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Mittelstand lehnt Basel II-Richtlinien ab - Kleine und mittlere Unternehmen werden benachteiligt Die am vergangenen Samstag verabschiedeten Basel II-Richtlinien werden vom Bundesverband der Selbständigen scharf kritisiert. „Die Interessen des Mittelstands sind in vielen Punkten nicht berücksichtigt worden“, erklärt Rolf Kurz, Präsident des BDS. In einer Stellungnahme sieht der Mittelstandsverband große Defizite: • das Regelwerk ist zu komplex • kleine und mittlere Unternehmen werden benachteiligt • kleine und mittlere Banken werden benachteiligt • das Kredit-Rating steht im Gegensatz zur Wettbewerbsordnung • Alternativen zur Kreditfinanzierung werden massiv eingeschränkt • das Regelwerk wirkt prozyklisch „Bis zur endgültigen Annahme des ‚Akkords’ muss die Benachteiligung des Mittelstands verschwinden - hier geht es nicht nur um Verbesserungen in Details. Denn wenn in Folge von Basel II Finanzierungen nicht funktionieren, weil es dem Sicherheitsbedürfnis von Ratingsystemen nicht entspricht, wird die Zahl verantwortungsbereiter Selbständiger abnehmen. Zudem wird nach den vorliegenden Regeln die Kreditvergabe der Banken in wirtschaftlich schwachen Phasen deutlich eingeschränkt und so der Abschwung weiter verstärkt, während in Boomphasen die Kreditschleusen geöffnet werden - mit der Folge einer Überhitzung der Konjunktur. Dem können wir nicht zustimmen“, so Kurz abschließend. Zu den wesentlichen Kritikpunkten im Einzelnen: Das Regelwerk ist zu komplex Das Regelwerk ist für eine durchgängige Umsetzung durch Banken und nationale Aufsichtsbehörden nach Umfang (230 Seiten) und inhaltlicher Ausgestaltung zu komplex. Das Risiko „versehentlicher Nichteinhaltung“ ist hoch. Wettbewerbsverzerrung durch Benachteiligung kleiner und mittlerer Banken Die wesentliche Rechtfertigung des unter dem Begriff Basel II geplanten Regelwerks ist die nachhaltige Erhöhung der Stabilität der internationalen und nationalen Finanzmärkte. Dies soll im Wesentlichen dadurch erreicht werden, dass die Kreditrisiken der Banken nicht mehr einheitlich mit 8 Prozent, sondern in Abhängigkeit von den Risiken (Bonität der Schuldner) mit Eigenkapital unterlegt werden. In der Theorie soll die Ermittlung der Risiken durch sogenannte „Interne und Externe Ratings“ entweder nach dem sogenannten „Standardansatz“, dem „Basisansatz“ oder dem „Fortgeschrittenen Ansatz“ ermittelt werden. In der Praxis werden in der Regel jedoch nur Großbanken in der Lage sein, auf dieser Grundlage eine sogenannte „risikoadjustierte Eigenkapitalunterlegung“ zu realisieren, denn Basel II sieht für Retail-Kredite (bis 1 Mio. €) ein sogenanntes Granularitätskriterium vor, das die Erleichterungen nur dann gelten lässt, wenn mit dem Kredit nicht mehr als 0,2% des gesamten Kreditvolumens an den betreffenden Gläubiger vergeben wird. Viele Banken und Sparkassen werden diese Grenze jedoch überschreiten. Diese Benachteiligung für den Mittelstand wichtiger kleiner und mittlerer Banken stellt eine gravierende Wettbewerbsverzerrung dar. Die diskutierte nur noch optionale Anwendung des Kriteriums könnte dies entschärfen, aber nicht beseitigen. Wettbewerbsverzerrung durch Benachteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Für kleinere Institute – Sparkassen, Volksbanken, aber auch kleine Investmentbanken – ist die Umsetzung der Regeln, etwa die Einführung eines Ratingsystems, sehr aufwendig. Diese müssen sich für eines der drei vorstehend genannten Verfahren zur Beurteilung der Bonität entscheiden. In der Regel werden sie deshalb auf Standardlösungen zurückgreifen und müssen dann auch gute Risiken mit mehr Eigenkapital unterlegen als größere Wettbewerber und deshalb auch höhere Zinsen verlangen. Neben der damit verbundenen Wettbewerbsverzerrung wird es deshalb für die maßgeblich auf diese Institute angewiesenen mittelständischen Unternehmen in der Praxis kaum eine Besserstellung bedeuten, wenn diese tatsächlich als Unternehmensberater „gutes“ Risiko eingestuft werden sollten. Folge: Eine weitere Wettbewerbsverzerrung bei der Finanzierung zum Nachteil der KMU. Kredit-Rating steht im Gegensatz zur Wettbewerbsordnung Die Vorstellung, durch eine Ratingpraxis ein Mehr an Sicherheit zu bekommen, in dem sämtliche Unternehmen durch dasselbe Raster nach Schema F geschickt und abgefertigt werden, steht im fundamentalen Gegensatz zur Wettbewerbsordnung unserer Leistungsgesellschaft. Der Wettbewerb ist darin das Mittel, mit dem gute Lösungen herausgefunden und durchgesetzt werden. Die Theorie, diese Ergebnisse über Ratingprozesse durch eine Zentralleitung unternehmensfremder Entscheidungsträger vorwegnehmen zu wollen, ist fragwürdig und schränkt die Vielfalt des Unternehmertums massiv ein. Die so genannten „Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK/ der BaFin)“ verstärken u.a. mit der absurden strikten Trennung und Isolierung von Markt (Firmenkundenbetreuer) und Marktfolge diese negative Entwicklung. Die wirtschaftliche Entfaltung, die auf innovative Konzepte und Strategien angewiesen ist, wird stranguliert, wenn an die Stelle des Hausbankprinzips ein fiktives Sicherheitsbedürfnis gesetzt wird, das davon ausgeht, dass markt- und kundenferne Ratingagenturen und Ratingabteilungen die besseren Unternehmer sind. Der Zwang zum Rating wird dabei als „Chance“ einer transparenteren Unternehmensführung gepriesen. Diese bleibt in der Regel Selbstzweck, wenn viele Unternehmen weder ihr Rating-Ergebnis nachvollziehen können, noch die dann finanzierungsrelevanten Entscheidungskriterien für die Unternehmer durchgängig transparent und eindeutig sind. Im Übrigen bedarf es definitiv keiner Änderung des bankenaufsichtlichen Regelwerks, um den Mittelstand zur Einführung von Controlling- Systemen zu veranlassen. Alternativen zur Kreditfinanzierung werden massiv eingeschränkt Das Regelwerk schränkt Alternativen zur Kreditfinanzierung massiv ein. Dem Private-Equity-Markt werden in Europa voraussichtlich 5 bis 10 Mrd. € entzogen. Auch Leasing, derzeit für KMU immer noch Rettungsanker, wird davon nicht verschont bleiben. Wie jeder Kreditnehmer werden auch Leasingunternehmen künftig bei ihrer Refinanzierung anhand des angewendeten Ratingsystems klassifiziert. Das Ergebnis dieser Bewertung wird dabei maßgeblich von der Bonität der Leasingnehmer und von der Fähigkeit des Leasingunternehmens abhängen, die Risiken zu steuern. Deshalb werden sich Leasingunternehmen „riskantere“ Verträge genauso wenig leisten, wie die Banken „riskantere“ Schuldner. Prozyklische Wirkung des Regelwerks Nach den vorliegenden Regeln wird die Kreditvergabe der Banken in wirtschaftlich schwachen Phasen deutlich eingeschränkt und so der Abschwung weiter verstärkt, während in Boomphasen die Kreditschleusen geöffnet werden mit der Folge einer Überhitzung der Konjunktur. Ein wie auch immer geartetes wirksames Gegensteuern nationaler oder internationaler Wirtschaftspolitik ist dann faktisch nicht mehr möglich. Der BDS ist Deutschlands ältester und größter branchenübergreifender Mittelstandsverband mit rund 80.000 Mitgliedern. Kontaktinformationen: Michael Wehran, Tel.: 030/ 2804 9122 Bundesverband der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband e.V. Platz vor dem Neuen Tor 4 10115 Berlin Telefon (030) 28 04 91-0 Telefax (030) 28 04 91 – 11 Email: rml@bds-dgv.de Internet: www.bds-dgv.de
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