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Pressemitteilung übermittelt von directnews. Für den Inhalt dieser Pressemitteilung ist allein das berichtende Unternehmen oder die berichtende Institution verantwortlich. direct/AUSSCHNITT Medienbeobachtung: Deutsche Medienbeobachtungs Agentur versteht Gerichtsurteil als Impulsgeber Zum Rechtsstreit zwischen der Verlagsgruppe Handelsblatt und der Deutschen Medienbeobachtungs Agentur: Deutsche Medienbeobachtungs Agentur versteht Gerichtsurteil als Impulsgeber Das Kammergericht Berlin entschied am 30. April 2004 zugunsten der Verlagsgruppe Handelsblatt im Rechtsstreit um die digitale Übermittlung von Zeitungsartikeln der Verlagsobjekte "Handelsblatt" und "Wirtschaftswoche" per Fax und E-Mail. Der "Deutsche Medienbeobachtungs Agentur GmbH" wird folglich untersagt, ihre Auftraggeber auf den genannten Übermittlungswegen mit den für sie relevanten Informationen zu versorgen. Begründung: Es lag keine Genehmigung der Rechteinhaber zur Vervielfältigung der Zeitungsberichte vor, die es erlaubt, ausgewählte Artikel aus den genannten Verlagsobjekten zu faxen oder elektronisch an ihre Auftraggeber zu übermitteln. Georg Wallraf, Chefjustiziar der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH, äußerte sich zu dem Rechtsurteil in der Fachzeitschrift "werben und verkaufen", Ausgabe 24/2004. Wallraf stellt die Legitimation der Medienbeobachtungsunternehmen nicht grundsätzlich in Frage, sondern bezieht sich in seinem Gastkommentar auf Dienstleistungen, die von Unternehmen der Medienbeobachtung und Medienanalyse nicht erbracht werden, nämlich die Bearbeitung bzw. Zusammenstellung von bereits veröffentlichten Redaktionsinhalten zu einem neuen, eigenständigen Verlagsobjekt, das in hohen Auflagen zum Verkauf angeboten wird. Das hat nichts mit der Tätigkeit der Deutschen Medienbeobachtungs Agentur zu tun, denn "wir recherchieren im Auftrag unserer Kunden Medienberichte nach individuellen Vorgaben und geben die Ergebnisse in Form von sogenannten Presseausschnitten, aufgeklebt auf ein Mediendatenblatt, an sie weiter", berichtet Andreas Westermann, Geschäftsführer bei der Deutschen Medienbeobachtungs Agentur, Berlin. "Seit Jahren ist es gängige Praxis der Deutschen Medienbeobachtungs Agentur, Artikel per Post zu versenden oder über eine Nachweisliste deren Fundstelle anzuzeigen", so Andreas Westermann. Damit verhält sich das Unternehmen rechtskonform. Es bleibt dem Kunden überlassen, inwiefern er die Presseausschnitte in seinem Haus unter Berücksichtigung des im Urhebergesetz festgelegten Rahmen verwertet. Westermann versteht das Urteil als Impulsgeber für die Erarbeitung einer zeitgemäßen Lösung und die Klärung der Nutzungsrechte im Sinne der Ansprüche der modernen Informationsgesellschaft, "nun ist endgültig der Zeitpunkt gekommen, praktikable und umfassende - aber auch wirtschaftlich akzeptable - Lösungen für die Übermittlung von Presseausschnitten auf elektronischen Wegen oder per Fax zu erarbeiten. Das vorliegende Urteil könnte diesen Prozess antreiben." Betroffen ist die gesamte Branche und vor allem die Kunden der Medienbeobachtungsunternehmen, die nach rechtssicheren, technologisch zeitgemäßen Lösungen verlangen, um ihren Informationsbedarf zu decken. "Deshalb wird die Deutsche Medienbeobachtungs Agentur nach wie vor in Diskussion mit den Marktteilnehmern treten und einen weiteren Versuch unternehmen, um mit der Presse-Monitor Deutschland GmbH und Co. einen Vertrag zu schließen", berichtet Westermann weiter. Die Dienstleistung der Medienbeobachtung dient PR-Verantwortlichen in Unternehmen, Organisationen und Institutionen zur aktuellen Erfolgskontrolle ihrer Pressearbeit. Es ist für die Auftraggeber (oft derjenige, der Presseveröffentlichungen initiiert) unverzichtbar, sehr zeitnah über ihr Unternehmen und den Markt informiert zu werden, sei es in einer Krisensituation oder im Falle börsenrelevanter Neuigkeiten. Entsprechend nimmt der Druck aus dem Markt zu, Alternativen zum Versandweg Post anzubieten. AUSSCHNITT Medienbeobachtung Die Deutsche Medienbeobachtungs Agentur GmbH ist die Service- und Vertriebs-Organisation unter dem Dach der Marke "AUSSCHNITT Medienbeobachtung". Das Unternehmen ist einer der führenden Dienstleistungspartner im Markt der Medienbeobachtung und MedienResonanzAnalyse in Deutschland. Rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 1946 gegründeten Unternehmens sind in Berlin und Frankfurt/Oder beschäftigt. AUSSCHNITT Medienbeobachtung beobachtet mehr als 6.600 nationale und internationale Printmedien, Nachrichtenagenturen, Online-Medien und TV-Sender sowie Videotext-Channels. In diesem Medienpool recherchieren Fachlektoren etwa 15.000 Themen für einen namhaften Kreis von rund 4.000 Kunden verschiedenster Branchen. In Kooperation mit einem weltweit agierenden Korrespondenten-Netzwerk wird in rund 60.000 Printmedien aus 80 Ländern recherchiert. Individuell zugeschnittene quantitative und qualitative MedienResonanzAnalysen auf Basis eines modularen Baukastensystems sowie SponsoringAnalysen und MeinungsMonitoring sind weitere Dienstleistungen des Unternehmens. Express Services, Anzeigenbeobachtung, PressSummaries in den Zielsprachen der Kunden und Übersetzungen sowie ClippingManagementOnline werden darüber hinaus angeboten. Weitere Informationen unter www.ausschnitt.de. Abdruck: honorarfrei, Beleg erbeten Kontaktinformationen: Birgit M. Hankiewicz Deutsche Medienbeobachtungs Agentur GmbH Leitung Unternehmenskommunikation Gneisenaustraße 66 D-10961 Berlin T. +49 (0) 30/20 39 87-5 72 F. +49 (0) 30/20 39 87-77 E-Mail: hankiewicz@ausschnitt.de www.ausschnitt.de
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