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Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus weiterhin ungesichert! Der Runde Tisch der psychosozialen Fachgesellschaften, jetzt Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus, hat sich in den letzten beiden Jahren für den Erhalt psychosozialer Maßnahmen unter den Bedingungen des Fallpauschalengesetzes eingesetzt. In zahlreichen Gesprächen sowie durch eine Resolution und Novellierungsvorschläge für den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) hat die Bundesarbeitsgemeinschaft auf drohende Einschnitte aufmerksam gemacht. Der Runde Tisch der psychosozialen Fachgesellschaften, jetzt Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus, hat sich in den letzten beiden Jahren für den Erhalt psychosozialer Maßnahmen unter den Bedingungen des Fallpauschalengesetzes eingesetzt. In zahlreichen Gesprächen sowie durch eine Resolution und Novellierungsvorschläge für den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) hat die Bundesarbeitsgemeinschaft auf drohende Einschnitte aufmerksam gemacht. Eine Ursache der vorhersehbaren Probleme ist die mangelnde Abbildbarkeit der Leistungen im Dokumentations- und Abrechnungssystem. Die zentrale Forderung des Runden Tisches bestand deshalb darin, psychosoziale Maßnahmen künftig im System dokumentieren zu können. Im ursprünglichen OPS-Entwurf bestanden nur sehr geringe Möglichkeiten der Dokumentation. Aufgrund der Bemühungen der psychosozialen Fachgesellschaften sicherte das DMDI (Deutsche Medizinische Institut für Dokumentation und Informationen) zu, dass ab Juli 2003 eine revidierte Fassung des OPS mit optionalen Kodierungen zur Erfassung psychologischer und psychosozialer Maßnahmen bereitstehen werde. Dies ist zwar auf dem Papier der Fall; Krankenhausmitarbeiter berichten jedoch, die notwendige Software werde nach Aussagen von Entwicklern voraussichtlich erst ab 1.1.2004 zur Verfügung stehen. Ohne Software keine Erfassung der Daten. Ohne Datenerfassung keine Berücksichtigung der psychosozialen Maßnahmen bei der Berechnung der Pauschalen für 2005. Wenn es bei dieser Terminverzögerung bleibt, werden vom Gesetzgeber andere Wege der Absicherung und Finanzierung psychosozialer Maßnahmen eingefordert werden müssen. Notwendige Leistungen dürfen nicht auf der Strecke bleiben, weil sie derzeit nicht abbildbar sind. Kollegen vor Ort sollten nach den optionalen Codes fragen und - falls möglich - die mangelnde Berücksichtigung der Leistungen thematisieren und dokumentieren Eine Auflistung der vom DIMDI genehmigten optionalen Codes ist nachzulesen unter (Datei ops03). Ab dem 1.1.2004 gilt zudem ein neues ICD 10 - eine Zusammenfassung der Varianten für Krankenhäuser, ambulante Versorgung und der WHO-Fassung. Das neue ICD 10 stellt eine Vereinheitlichung mit erweiterten Möglichkeiten dar. Der BDP wird in Kürze eine Anleitung zu den Möglichkeiten der Dokumentation ab 2004 erstellen. Anleitungen und weitere Informationen zu den aktuellen und optionalen Kodiervorgaben unter: * www.dfkgt.de * www.musictherapyworld.net Weitere Informationen: * OPS-301.21 DIMDI (PDF) * Brief: Resolution zur Kinder und Krebs * Artikel aus Report Psychologie 11/12-2001 * Verdi: DRG-System - Erfassung psychosozialer Leistungen Kontaktinformationen: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) Glinkastraße 5, 10117 Berlin Tel. 030 - 20 91 49 0 info@bdp-verband.org
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