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Neue Wohnformen und Förderkonzepte für die alternde Gesellschaft: Kooperationen sind gefragt Unsere Gesellschaft altert. Im Jahr 2040 werden rund 50 % der Bevölkerung über 50 Jahre alt sein – allerdings mit deutlich differenzierteren Lebenslagen und Lebensstilen, als die Senioren heute. Auf der Fachtagung des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport und des Verbandes der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen in Düsseldorf haben Experten aus Wohnungswirtschaft, Sozialverbänden und Kommunen heute über Wohnkonzepte und Förderangebote diskutiert. „Im Alter gilt mehr denn je: Die Lebensqualität wird entscheidend durch die Qualität der Wohnung und des direkten Wohnumfeldes bestimmt“, sagte Manfred Morgenstern, Staatssekretär im Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW. Für die Wohnungswirtschaft ergeben sich trotz regional schrumpfender Wohnungsmärkte aus dem demographischen Wandel neue Perspektiven. Notwendig sind vor allem Wohnangebote, die auch bei gesundheitlichen Einschränkungen weiter genutzt werden können und die mit Service- und Pflegeleistungen kombinierbar sind. Mit den Modernisierungs- und Wohnraumförderbestimmungen 2004 hat NRW erweiterte Förderangebote zum Wohnen und zur Pflege im Alter geschaffen: Gruppenwohnungen für bis zu acht ältere, pflegebedürftige- oder behinderte Menschen, die ihre Pflege oder Betreuung individuell mit Hilfe ambulanter Dienste organisieren. Wohnungsanlagen mit integrierten Pflegestationen, bei denen die Anzahl der Pflegewohnplätze im Verhältnis zu den Mietwohnungen möglichst nicht mehr als 25 % beträgt. Modellmaßnahmen, um bestehende Wohn- und Pflegeheime an die heutigen Wohn- und Nutzungsqualitäten baulich anzupassen. Schon seit den 1990er Jahren gehören Standortqualität und barrierefreies Bauen zu den Grundsätzen, denen öffentlich geförderte Wohnungen in NRW entsprechen müssen. So müssen sie über bequem erreichbare Grünflächen verfügen, eine gute ÖPNV-Anbindung und wohnungsnahe Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsangebote aufweisen. Damit erhalten auch Ältere und Behinderte die Chance zur Teilnahme am öffentlichen Leben. Kernelemente des barrierefreien Bauens sind unter anderem der stufenlose Zugang von der Straße, Aufzüge, Wohnräume ohne Schwellen und Stufen in der Wohnung und zu Balkon und Terrasse, bodengleiche Dusche, ausreichend breite Türen und angemessene Bewegungsflächen. Seit 1998 sind in NRW gut 49.000 öffentlich geförderte Wohnungen barrierefrei gebaut worden. Staatssekretär Morgenstern: „Nordrhein-Westfalen bietet ein breit gefächertes und differenziertes Förderangebot für unterschiedlichste Formen altengerechten Wohnens an. Nun sind die anderen Akteure in diesem Feld, die Wohnungswirtschaft und soziale Träger, Pflegedienste usw. gefordert, entsprechende Kooperationen zu schließen.“ Kontaktinformationen: Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Besucher- und Lieferanschrift: Elisabethstraße 5-11 40217 Düsseldorf, Ministerbüro, Abteilungen I, II, IV; Fürstenwall 25 , 40219 Düsseldorf Abteilungen III, V, VI Telefon: 0211 / 38 43-0 Telefax: 0211 / 38 43-603 E-Mail: [email protected]
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