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Berlin, 18.05. 2004 10:28

Bäk-Ground: Presse-Informationen zum Thema des Deutschen Ärztetages
Neue Kooperationsmöglichkeiten: Ärzte sollen an mehreren Stellen tätig sein können

Nach den bislang geltenden Bestimmungen in der Berufsordnung der Ärzte darf jeder Arzt nur einer einzigen Berufsausübungsgemeinschaft angehören. Diese Beschränkungen sollen nunmehr aufgehoben werden. Einen entsprechenden Vorschlag zur Novellierung der (Muster-)Berufsordnung (MBO) wird der Vorstand der Bundesärztekammer auf dem 107. Deutsche Ärztetag in Bremen zur Abstimmung stellen. Ziel ist es, die Regelungen der Kooperation zwischen Ärzten und anderen Fachberufen zu erleichtern.

Damit soll dem durch das GKV-Modernisierungsgesetz initiierten Vertragswettbewerb unter verschiedenen Versorgungsformen Rechnung getragen werden. Ferner soll Chancengleichheit von niedergelassenen Ärzten im Wettbewerb mit institutionalisierten Formen der Versorgung hergestellt werden. "Die vorgesehene Vertragsfreiheit bei den verschiedenen Kooperationsformen ist positiv zu bewerten. Denn sie ermöglicht es dem Arzt, auf Wettbewerbsoptionen zu reagieren, berücksichtigt aber auch ärztlich-medizinische Grundsätze", erklärte Prof. Dr. Ingo Flenker, Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer-Westfalen-Lippe.

In Zukunft sollen Ärzte die Möglichkeit haben, in verschiedenen Kooperationsformen ärztlich tätig zu sein, beispielsweise in Teilgemeinschaftspraxen und Teilpartnerschaften. "Dem Arzt soll gestattet werden, über den Praxissitz hinaus an weiteren Stellen ärztlich tätig zu sein. Allerdings muss er Sorge dafür tragen, dass seine Patienten an allen Orten ordnungsgemäß versorgt werden", erläuterte Flenker. Überdies eröffne die Novellierung der MBO die Möglichkeit, überörtliche Gemeinschaftspraxen zu bilden.

Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten zur Anstellung von Ärzten ausgeweitet werden. Voraussetzung ist, dass der niedergelassene Arzt seine Praxis persönlich ausübt und leitet und dem angestellten Praxisarzt eine angemessene Vergütung sowie angemessene Zeit für Fortbildungen gewährt. Die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stünden solchen Neuerungen nicht entgegen, so Flenker. Außerdem könnten ergänzende Regelungen in der GOÄ vorgenommen werden.

Vorgesehen sind ferner erweiterte Kooperationsformen mit anderen Leistungserbringern sowie die Zulassung einer eigenen Gesellschaftsform, der so genannten Ärztegesellschaft. Für diese Neuregelung des Berufsrechts müssten allerdings auch Bestimmungen in den Heilberufsgesetzen der Länder geändert werden.

Das Berufsrecht wurde unter der Prämisse weiterentwickelt, dass unabhängig von der gewählten Kooperationsform das Schutzniveau im Arzt-Patienten-Verhältnis gleichartig sei und der Besonderheit dieses Verhältnisses Rechnung getragen werden muss. Zudem sei auch bei kooperativer Leistungserbringung der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung zu beachten. Bei allen Formen der ärztlichen Kooperation soll die freie Arztwahl gewährleistet bleiben.

Stichwort: Berufsordnung
Die Berufsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Ärzte gegenüber den Patienten, den Berufskollegen und der Ärztekammer. Empfehlungen für die ständige Anpassung und Modifizierung der Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte erfolgen grundsätzlich und im Sinne einer möglichst für Deutschland einheitlichen Entwicklung zentral durch die Bundesärztekammer bzw. den Deutschen Ärztetag.

Um gravierende Unterschiede in den Berufsordnungen in den einzelnen Ländern zu vermeiden, wurde deshalb eine (Muster-)Berufsordnung geschaffen, nach der sich die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern richten. Die Berechtigung zum Beschluss einer Berufsordnung ergibt sich für die Ärztekammer aus dem jeweiligen Kammergesetz des Bundeslandes.

Die Ärztekammer hat für die Einhaltung der Berufspflichten der Ärzte zu sorgen. Dazu gehört beispielsweise auch die Bearbeitung von Beschwerden über Ärzte und gegebenenfalls die Anrufung eines Berufsgerichtes, wenn berufsrechtliche Pflichtverletzungen vorliegen.




Kontaktinformationen:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Bundesärztekammer
Büro Berlin
Robert-Koch-Platz 7
10115 Berlin

Tel: (030) 30889830
Fax: (030) 30889833

eMail: presse@baek.de

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