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Kein Geld verschenken - Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2003 beachten Am 31. Mai 2004 endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003. Da dieser Tag auf den Pfingstmontag fällt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum nächsten Werktag, also bis zum 1. Juni 2004. Unabhängig davon können Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und den Abgabetermin nicht einhalten können, bei ihrem Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die Abgabefrist am 30. September 2004. Der Abgabetermin „31. Mai“ gilt für Arbeitnehmer allerdings nur, wenn sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies ist z.B. der Fall, wenn Nebeneinkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 Euro betragen, wenn bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet wurde oder wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist. Wenn auch Sie schnell zuviel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück bekommen möchten, ist der BdSt-Ratgeber „Steuererklärung – Antragsveranlagung 2003“ genau das Richtige. Er hilft Schritt für Schritt beim Ausfüllen der Steuererklärung und kann schriftlich beim Bund der Steuerzahler NRW, Postfach 14 01 55, 40071 Düsseldorf, angefordert werden. Bitte 0,56 Euro für das Porto in Briefmarken und einen mit der eigenen Adresse versehenen Aufkleber beilegen (keine Umschläge schicken!). Hinweis für die Redaktionen: Gerne steht der Bund der Steuerzahler NRW als Ansprechpartner für Telefon- oder andere Serviceaktionen zum Thema Steuererklärung zur Verfügung. Für weitere Informationen oder Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle. Kontaktinformationen: Bärbel Hildebrand Tel. 0211/99175-26, Fax: -50 hildebrand@steuerzahler-nrw.de
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