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Hamburg, 03.05. 2004 14:53

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direct/Hamburg-Mannheimer: Warnung vor Konsequenzen des geplanten Alterseinkünftegesetzes

Hamburg-Mannheimer warnt vor Konsequenzen des geplanten Alterseinkünftegesetzes

Schwerer Schaden für die beliebteste Form der Vorsorge


- Gesetzlich geplante Produkte schränken Kunden stark ein
- Deutschlandweit Arbeitsplätze gefährdet

"Dies ist ein schwerer Schlag gegen die private Altersvorsorge", so fasst der Vorstandsvorsitzende der Hamburg-Mannheimer, Dr. Götz Wricke, die Konsequenzen des aktuell geplanten Alterseinkünftegesetzes zusammen. "Das Gesetz würde die kapitalbildende Lebensversicherung diskriminieren und damit die Bemühungen um eine Stärkung der Alterssicherungssysteme weit zurückwerfen."

Eine vom Gesetzgeber geplante neue Produktklasse soll als Allheilmittel gegen die Rentenlücke wirken, weist aber zur Zeit noch zahlreiche Mängel auf: Die durch privaten Konsumverzicht erworbenen Vorsorgeansprüche sollen laut dem geplanten Gesetz nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht kapitalisierbar und nicht beleihbar sein. "Diese Einschränkungen machen mögliche neue Produkte für den normalen Bürger völlig unattraktiv," kommentiert der Vorstandsvorsitzende der zur ERGO Versicherungsgruppe gehörenden Hamburg-Mannheimer. Angehörige, auch eventuelle Hinterbliebene, gehen im Extremfall trotz jahrzehntelanger Sparleistungen leer aus. "Jeder, der über dieses Gesetz zu befinden hat, sollte sich fragen: Würde ich selbst so einen Vertrag abschließen?" appelliert er an die Entscheidungsträger. "Wenn man sich diese Frage wirklich ehrlich und nicht nur rein theoretisch stellt, habe ich über die Antwort keinen Zweifel."

Berechnungen, die vom Bundesfinanzministerium selbst vorgelegt wurden, zeigten, dass die Kapitallebensversicherung höher besteuert würde als bspw. Fondsprodukte, berichtet Wricke. Hier sind zum Beispiel Veräußerungsgewinne außerhalb der Spekulationsfrist nach wie vor steuerfrei. Die Konsequenz, so Wricke: "Die Bürger werden bei der Altersvorsorge in riskante Anlageformen getrieben. Die Kapitallebensversicherung, für die Altersvorsorge vor allem durch Kapitalerhalt, Garantieverzinsung und Hinterbliebenenversorgung besonders geeignet, wird dagegen steuerlich bestraft."

Das geplante Gesetz sieht vor, dass die Erträge aus einer Lebensversicherung, die nach dem 31.12. 2004 abgeschlossen wurde, künftig mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden sollen. Die Begründung des Gesetzgebers: Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung handele es sich nicht um eine Altersvorsorge, sondern es überwiege der Charakter einer frei verfügbaren Kapitalanlage. "Diese Darstellung geht an der Sache völlig vorbei. Die durchschnittliche Versicherungssumme bei Neuabschlüssen in der Lebensversicherung liegt derzeit bei rund 25.000 Euro. Summen, die der einzelne Kunde durch jahrzehntelange Sparleistungen und nicht zuletzt Konsumverzicht aufbaut. Wer glaubt, die Kunden würden dieses Geld später leichtfertig vergeuden, der kennt die Menschen nicht, für die er Gesetze machen will", kritisiert Götz Wricke.

Nach den Erfahrungen der Hamburg-Mannheimer, des zweitgrößten deutschen Lebensversicherungsunternehmens, gehen die Kunden mit den Kapitalzahlungen im Sinne der Altersvorsorge verantwortlich um. Die Gelder werden bspw. für die Entschuldung von Wohneigentum oder als eiserne Reserve genutzt. Diese Möglichkeiten würden bei der neuen Gesetzeslage künftig von der Steuer bestraft. "Der Gesetzentwurf dokumentiert in dieser Hinsicht eine bemerkenswert eingeschränkte Vorstellung von Altersvorsorge. Aus unserer Sicht gehören private Vorsorge und Eigenverantwortung zusammen", kommentiert Wricke.

Die Leistungen der privaten Altersversorgung beliefen sich 2003 auf rund 64,9 Mrd. Euro, das entspricht bereits einem Drittel der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies belege, so Wricke, dass die private Altersversorgung bereits heute unverzichtbar sei.

Wricke sieht negative Konsequenzen nicht nur für die Kunden, sondern auch für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter. "Sollte das Gesetz in der jetzigen Form wirksam werden, dann sind zahlreiche Arbeitsplätze in der deutschen Lebensversicherungswirtschaft gefährdet. Dies beträfe die rund 74.000 Mitarbeiter im Innendienst und ca. 79.000 hauptberuflichen Außendienstmitarbeiter, deren Arbeitsplätze auch wesentlich von der kapitalbildenden Lebensversicherung abhängen. Eine der echten Wachstumsbranchen würde Schaden erleiden."


Über die Hamburg-Mannheimer

Die Hamburg-Mannheimer ist einer der führenden deutschen Lebens- und Unfallversicherer. Das Unternehmen blickt auf über 100 Jahre erfolgreiche Firmengeschichte zurück und gehört seit 1997 zur ERGO Versicherungsgruppe. Als finanzstarker Versicherer bietet die Hamburg-Mannheimer ihren über fünf Millionen Kunden langfristige Sicherheit und individuelle Lösungen zur Vorsorge und Vermögensbildung.


Kontaktinformationen:

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Rainer Möller (Tel: 040/6376-3334)

Hamburg, den 3. Mai 2004

Aktuelle Information zur Hamburg-Mannheimer finden Sie auch unter: http://www.Hamburg-Mannheimer.de

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