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Brandl: Langjährige Forderung des Bayerischen Gemeindetags endlich erhört ZWEITWOHNUNGSTEUER IST EIN SCHRITT IN DIE RICHTIGE RICHTUNG „Der Beschluss des Bayerischen Kabinetts, den Gemeinden die Möglichkeit wieder einzuräumen, eine Steuer auf den Besitz von Zweitwohnungen zu erheben, freut mich. Damit wird unserer langjährigen Forderung nach Wiederbelebung des kommunalen Steuerfindungsrechts zumindest in einem Teilbereich endlich Rechnung getragen. Eine Lösung der kommunalen Finanzprobleme ist es aber nicht. Allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein“ sagte Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags. „Nutznießer dieses Steuererhebungsrechts sind ohnehin nur die Fremdenverkehrsgemeinden in Bayern, in denen sich eine relevante Anzahl von Zweitwohnungen befinden. Ob eine Gemein-de davon auch tatsächlich Gebrauch macht, entscheidet sie selbst. Wenn die Verwaltungskosten in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen, wird keine Gemeinde eine neue Steuer einführen.“ Die Zweitwohnungssteuer ist Ausfluss des Rechts der Gemeinden zur Erhe-bung örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern. In allen übrigen Bundeslän-dern sind diese örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern zugelassen. Der bayerische Gesetzgeber hat im Lauf der Jahre alle an sich zulässigen örtli-chen Verbrauch- und Aufwandsteuern verboten, von der Jagdsteuer über die Vergnügungsteuer bis zur Zweitwohnungsteuer. Allein die Hundesteuer ist – sozusagen als Feigenblatt – geblieben mit der Folge, dass die bayerischen Gemeinden aus ihrem verfassungsrechtlich verbrieften Steuerfindungsrecht (also aus der Hundesteuer) derzeit ein Steueraufkommen in Höhe von gera-de 0,2 Prozent der Gesamteinnahmen erzielen. Kontaktinformationen: Direktor der Geschäftsstelle: Dr. Jürgen Busse, Geschäftsführendes Präsidialmitglied Telefon: 36 00 09-11 Telefax: 36 00 09-36 E-Mail: juergen.busse@bay-gemeindetag.de
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