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Berlin, 25.03. 2004 15:58


Deutscher Städte- und Gemeindebund zum Vergaberecht - Praxisgerechte Vereinfachung und Entbürokratisierung erforderlich - Kompromisslösung des Bundeswirtschaftsministeriums bedeutet Verschlimmbesser

Für eine nachhaltige und praxisgerechte Entbürokratisierung des Vergaberechts mit dem Ziel, die dringend notwendigen Investitionen in Deutschland insbesondere in den Kommunen zu beschleunigen, hat sich heute das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg ausgesprochen. Hintergrund ist das heutige Spitzengespräch zwischen Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, Bauminister Manfred Stolpe sowie Innenminister Otto Schily zur geplanten Reform des Vergaberechts.

Nach Vorstellung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit soll ein radikaler Systemwechsel des Vergaberechts vollzogen werden. Dieser sieht als Kompromisslösung für die Regelungsbereiche der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) sowie für freiberufliche Leistungen (VOF) zukünftig eine einheitliche Bundesrechtsverordnung vor, während unterhalb des neuen EU-Schwellenwerts für Bauaufträge in Höhe von 6,242 Millionen Euro die VOB beibehalten werden soll.

„Damit droht statt einer Verschlankung die Aufspaltung sowie Komplizierung des Vergaberechts und damit im Ergebnis eine Verschlimmbesserung für die Anwender,“ so Landsberg heute in Berlin.

Ein derartiger Systemwechsel im Vergaberecht hätte eine weitere Verrechtlichung und Bürokratisierung der öffentlichen Auftragsvergabe zur Folge. „Insbesondere eine den Kommunen vom Bund zwingend vorgegebene Rechtsverordnung würde zu einer Politisierung des Vergaberechts führen und löst keine Probleme, sondern erzeugt weitere“, erklärte Landsberg.

Nachdrücklich sprach sich daher der DStGB im Interesse der Kommunen, die jährlich für ca. 100 Mrd. € Aufträge vergeben und damit im Vergleich zu Bund und Ländern die mit Abstand größten öffentlichen Auftraggeber darstellen, für eine Verschlankung des Vergaberechts innerhalb des geltenden Systems aus. Ziel müsse es sein, die Vorteile des bestehenden Vergaberechtssystems mit den Vorzügen einer anwenderfreundlichen und deutlichen Verschlankung zu verbinden.

Landsberg: „Insbesondere eine Aufhebung der zahlreichen Landesvergabegesetze, die die Kommunen z.B. durch die Verpflichtung zur Anwendung von Tariftreueregelungen beim Vergabeverfahren verwaltungsmäßig und auch kostenmäßig erheblich belasten, ist dringend notwendig. Zudem muss eine weitestgehende Zusammenfassung und Vereinheitlichung der bisherigen Regelungen der Verdingungsordnungen, die heute zum großen Teil parallele Vorschriften enthalten, erfolgen. Dies würde zu einer Reduzierung der Vergabevorschriften um rund 2/3 führen und damit das Vergaberecht für die Anwender erheblich transparenter und praxisgerechter gestalten.“

Der DStGB betonte zudem, dass auch in Zukunft das erfolgreiche Modell der gemeinsamen Erarbeitung der Vergaberegeln zwischen den Beteiligten der Öffentlichen Hand sowie der Auftragnehmer aufrechterhalten werden müsse. Erst durch die verantwortliche Mitwirkung von Auftragnehmern und Auftraggebern bei der Gestaltung des Vergabeverfahrensrechts werde gewährleistet, dass das Vergaberecht durch die damit garantierte Praxisnähe eine breite Akzeptanz durch die Anwender vor Ort erfahre.

Landsberg forderte die Bundesregierung auf, das Vergaberecht mit dem Ziel einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland investitionsfreundlich, flexibel und vor allem praxisgerecht auszugestalten.


Kontaktinformationen:
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Hauptgeschäftsstelle






Marienstr. 6
12207 Berlin

Tel.: 030.773 07.0
Fax: 030.773 07.200


E-Mail an den DStGB: dstgb@dstgb.de




Bonner Büro






August-Bebel-Allee 6
53175 Bonn

Tel.: 0228.95 96 2.0
Fax: 0228.95 96 2.22




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B-1040 Brüssel

Tel.: 0032 2 74016.40
Fax : 0032 2 74016.41


E-Mail nach Brüssel: dstgb@eurocommunalle.org

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