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Frankfurt/Main, 13.02. 2004 18:30

Bundesratsbeschluss vom 13.02.2004 zur Schwarzarbeit im Taxigewerbe zielt mit Kanonen auf Spatzen statt das vorhandene gesetzliche Instrumentarium zu nutzen!
Deutscher Taxi- und Mietwagenverband: "Fiskaltaxameter nach Toll Collect der zweite Kolbenfresser?"

Schwarzarbeit und andere Missbräuche sind keine Spezifika des Taxi- und Mietwagenwerbes. Die öffentliche Hand nutzt die Möglichkeiten zur Eindämmung von Missständen aus Nachlässigkeit nicht!

In einer Entschließung hat der Bundesrat heute die Bundesregierung aufgefordert, die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb im Taxi- und Mietwagengewerbe zu schaffen und den durch Schwarzarbeit entstehenden massiven Wettbewerbverzerrungen zu Lasten der rechtstreuen Unternehmer und Beschäftigten wirksam entgegenzutreten. Die Bundesregierung solle nach der von Niedersachsen und Berlin initiierten Entschließung zügig Maßnahmen ergreifen, welche die erkannten Missbrauchstatbestände eindämmen sollen.

In die Überlegungen sollten die Vorschläge der Arbeitsgruppe des Bund-Länder-Fachausschusses "Straßenpersonenverkehr" einbezogen werden, die darauf hinauslaufen, ein sog. Fiskaltaxameter – also Fahrpreisanzeiger bzw. Wegstreckenzähler, die das komplette Fahrgeschehen, das Fahrpersonal sowie die Einnahmen langfristig erhaltend und auslesbar speichern – vorzuschreiben. Dieser Kernpunkt der Vorschläge läuft schon aus technisch-organisatorischen Gründen leer, denn diese technische Ausstattung, die Kosten von mindestens 1.500 € pro Fahrzeug verursachen würde, ändert überhaupt nichts an den vermuteten Missständen, verschärft aber die ohnehin schlechte wirtschaftliche Lage des Gewerbes.

Fiskaltaxameter sind keine Lösung:

- eine technische Manipulationssicherheit solcher Systeme ist nicht herstellbar. Dies belegen auch jüngste Erfahrungen aus diversen osteuropäischen Ländern (Polen, Ungarn, Tschechien, Bulgarien).
- Unlösbare Problematik des Ziels einer umfassenden Aufzeichnung sämtlichen steuerrelevanten Fahrgeschäfts ist, dass im Taxiverkehr je nach Unternehmen ein unterschiedlicher und auch nicht pauschalierbarer Anteil von Fahrten außerhalb der geltenden Tarifverordnung gefahren wird (Fahrten nach außerhalb des Pflichtfahrbereiches, Kranken- und Kurierfahrten u.a.). Im Mietwagenverkehr besteht überhaupt keine Tarifpflicht, selbst bei Wegstreckenzählerlauf ist mit dem Fahrgast ein Pauschalpreis vereinbar. Viele Fahrzeuge werden im übrigen auch privat genutzt.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) stellt insgesamt fest, dass Schwarzarbeit und andere Missbräuche keine Spezifika des Gewerbes sind. Die öffentliche Hand hat ebenso wie bei anderen bargeldintensiven Branchen das erforderliche Instrumentarium zur Eindämmung von Missständen in diesem Bereich, nutzt es aber aus Nachlässigkeit nicht. Beispiel: Der mitzuführende Sozialversicherungsausweis mit Lichtbild ist im Taxi- und Mietwagengewerbe vorgeschrieben, das wird aber fast nie kontrolliert. Die korrespondierende Regelung, dass bei Bezug von Arbeitslosen- oder Sozialhilfen dieser Ausweis zu hinterlegen ist, wird von den wenigsten Ämtern umgesetzt. Allein mit der Einhaltung dieser Vorschriften wären die beklagten Umstände schnell, ohne unnütze Kosten und gründlich abgestellt.

Offensichtlich aber nimmt die Politik das Problem selbst nicht ernst. Durch die Forderung von sinnlosen und wegen der wirtschaftlichen Lage des Gewerbes auch absehbar gar nicht durchzudrückenden Investitionen wird jedenfalls das ernsthafte Anpacken des Problems auf den St. Nimmerleinstag verschoben.


Bildunterschrift:
Bundesverband des Taxi- und Mietwagengewerbes hält Bundesrats-Entschließung Sinnlosigkeit vor!

Kontaktinformationen:
Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP)
GF RA Thomas Grätz
Zeißelstraße 11
60318 Frankfurt

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