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„Feinstaub-Verordnung“ TÜV Rheinland gibt Umwelt-Plaketten aus Am 1. März 2007 wird es ernst, wenn es heißt: Feinstaub-Alarm! „Dann tritt bundesweit die im Oktober 2006 verabschiedete Verordnung in Kraft, die Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß aus dem Straßenverkehr verbannt“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte der TÜV Rheinland Group. Freie Fahrt in den von den Kommunen ausgeschilderten Umweltzonen haben dann nur Pkw, Busse und Lkw mit einer von drei verschiedenen Plaketten, die an der Innenseite der Windschutzscheibe zu befestigen sind. Die Plaketten gibt es ab dem 8. Februar 2007 bei allen Servicestationen des TÜV Rheinland. Ausschlaggebend für die Erteilung der Plaketten mit dem jeweiligen Kfz-Kennzeichen sind die Euro-Abgasnormen, erkennbar an den letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummer 1 in den Fahrzeugpapieren. * Schadstoffgruppe 1: Pkw mit Ottomotor schlechter als Euro 1 sowie Diesel-Fahrzeuge schlechter als Euro 2 bekommen überhaupt keine Plakette. * Schadstoffgruppe 2: Für Diesel-Fahrzeuge mit Euro 2 oder Euro 1 inklusive speziellem Partikelfilter wird die rote Plakette ausgegeben. * Schadstoffgruppe 3: Diesel-Fahrzeuge mit Euro 3 oder Euro 2 mit speziellem Partikelfilter erhalten die gelbe Plakette. * Schadstoffgruppe 4: An Diesel-Fahrzeuge mit Euro 4 oder Euro 3 mit speziellem Partikelfilter, Benziner mit geregeltem Kat (Euro 1 oder besser) sowie Lkw mit Euro IV, V oder EEV (=Enhanced Environmentally Friendly Vehicle), dem anspruchsvollsten europäische Abgasstandard für Brummis und Busse, wird die grüne Plakette vergeben. In der Praxis bedeutet das: Autos mit der grünen Plakette haben vermutlich generell freie Fahrt. Für Fahrzeuge mit gelben oder roten Plaketten kann es Abstufungen geben. Ohne Plakette heißt es: draußen bleiben. „Ausgenommen sind unter anderem Motorräder, Traktoren, Krankenwagen oder Militär, Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie solche, die bestimmte Schwerbehinderte befördern“, sagt TÜV Rheinland-Experte Sander. Kontaktinformationen: Wolfgang Partz Presse Mobilität Telefon: +49 (0)221 806-2290 Fax: +49 (0)221 806-1760 E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
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