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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Sie erhalten unsere PM anl. der Veröffentlichung der Stellungnahme des Arbeitskreises Evangelischer Schulen (AKES) zum Diskussionspapier der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Näheres, sowie den Wortlaut der Stellungnahme, entnehmen Sie bitte der PM.
 

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Backhaus
Kirchenamt der EKD
Pressestelle
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover

Tel.: 0511/2796-268
Fax: 0511/2796-777
E-mail:  

Arbeitskreis Evangelischer Schulen sieht wichtige Aufgaben

 

„Merkpunkte zur UN-Kinderrechtskonvention“

 

Der Geschäftsführende Ausschuss des Arbeitskreises Evangelischer Schulen (AKES) veröffentlicht zum Jahresende seine Stellungnahme zum Diskussionspapier der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland „Die Rechte des Kindes nach der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen im deutschen Schulwesen“. Im AKES sind mehr als tausend evangelische Schulen zusammengeschlossen, ihm sitzen Oberkirchenrat Jürgen Frank, Leiter der Bildungsabteilung im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Präsident Klaus-Dieter K. Kottnik, Präsident des Diakonischen Werkes der EKD, vor.

 

Nachfolgend die Erklärung im Wortlaut:

 

Der Arbeitskreises Evangelische Schule (AKES) ist die konzeptionelle und politische Plattform von mehr als 1.000 evangelischen Schulen. Der Geschäftsführende Ausschuss des AKES hat sich am 29. Oktober 2007 mit dem Diskussionspapier der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland "Die Rechte des Kindes nach der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen im deutschen Schulwesen" vom 23. Juni 2005 befasst und ist zu folgenden Schlussfolgerungen gekommen:

 

1.                Berücksichtigung sozialer, ethnischer und kultureller Disparitäten

Die National Coalition sieht Defizite des deutschen Schulsystems „hinsichtlich der Aufgabe, soziale, ethnische und kulturelle Disparitäten der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs auszugleichen“. Dies gilt nach Ansicht der National Coalition insbesondere für Kinderflüchtlinge, denen mangels Schulpflicht nicht die notwendige Förderung und Unterstützung des Schulbesuchs zuteil wird. Außerdem wird die unzureichende frühzeitige Sprachförderung für Migrantenkinder bemängelt. Zu dem gleichen Schluss kamen die internationalen Vergleichsuntersuchungen der letzten Jahre (PISA). Der AKES stellt fest, dass die Schulpolitik in Deutschland auf diese Probleme erst sehr spät reagiert hat und dass auch evangelische Schulen aufgefordert sind, sich mit dem Problem der Selektivität, d. h. der Bevorzugung von Schülerinnen und Schülern aus bildungsnahen Elternhäusern auseinander zu setzen.        

 

2.                Rechtsstellung und Defizite bei „freien Trägern“                                                       

Ungeachtet der sehr unterschiedlichen Ansätze in den einzelnen Bundesländern gilt: Aufgrund der unzureichenden Ersatzschulfinanzierung des Staates sind freie Schulträger in Deutschland i. d. R. gezwungen, Schulgelder zu erheben, die z. T. deutlich über einen sozial verträglichen Beitrag der Eltern zu den Schulkosten hinausgehen. Dies widerspricht dem von der Bundesrepublik ratifizierten Artikel 28 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention zumindest insofern, als dieser fordert, „insbesondere den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich (zu) machen“. Auch auf die Unentgeltlichkeit der weiterführenden Schulen soll hingewirkt werden. Die Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft nach den Schulfinanzierungsregelungen der einzelnen Bundesländer wird dieser Forderung in der Regel nicht gerecht. Auch die kirchlichen und diakonischen Schul-träger in Deutschland sind infolge abnehmender eigener Finanzmittel seit einigen Jahren gezwungen, Schulgelder zu erheben. Der AKES fordert die Bundesländer dringend auf, den Trägern freier Schulen kostendeckende Finanzzuschüsse zu leisten, um den Forderungen der UN-Kinderrechtskonvention entsprechen zu können.

 

3.                Prinzipielle Defizite im deutschen Schulwesen

Die National Coalition kritisiert die Zuordnung von Kindern mit Auffälligkeiten und Behinderungen zu bestimmten Schulformen und den Ausschluss vom gemeinsamen Unterricht. In den letzten Jahren hat sich jedoch in Deutschland das Prinzip der Feststellung des „geeigneten Förderorts“ durchgesetzt, d. h., dass Kinder mit Auffälligkeiten und Behinderungen „in der Gemeinschaft zusammen mit allen anderen Kindern“ unterrichtet werden, soweit ihnen dort die notwendige Förderung zuteil werden kann. Der AKES ist jedoch der Meinung, dass dafür die Möglichkeiten in den meisten Regelschulen in Deutschland noch nicht vorhanden sind und dringend des Ausbaus durch Einsatz von zusätzlichem sonderpädagogischem und sozialpädagogischem Fachpersonals bedarf. Die entsprechenden Bemühungen auch der Schulen in evangelischer Trägerschaft stoßen immer wieder an die Grenze der mangelnden Finanzierung integrativer und kooperativer Unterrichtsmodelle.

 

4.                Subjektstellung des Kindes

Die National Coalition bemängelt, dass die Würdigung des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und seine Subjektstellung in den deutschen Schulen nicht genügend berücksichtigt wird. Der AKES stellt fest, dass sich evangelische Schulen immer schon um die Annahme des Kindes in seiner Individualität bemüht haben. Er sieht aber auch, dass auch an evangelischen Schulen noch verstärkte Anstrengungen gemacht werden müssen, um pädagogische Spielräume zu eröffnen, Eigenaktivität und Selbstbestimmtheit der Kinder zu fördern und eine Differenzierung der Lehr- und Lernprozesse den unterschiedlichen Anlagen und Lernzugängen der Kinder entsprechend zu entwickeln.

 

 

Für die Richtigkeit

Hannover/Berlin, 28. Dezember 2007

Pressestelle der EKD

Christof Vetter



 

 
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