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Düsseldorf, 29.08. 2005 14:08

DEKRA Experten untersuchen Spielplätze und Geräte

Spiel und Spaß ohne böse Folgen

Kinder sollen sich auf Spielplätzen austoben können. Allerdings dürfen von den Klettergerüsten, Schaukeln und Rutschbahnen keine ernsthaften Gefahren ausgehen, die zu schweren Verletzungen führen könnten. Rostige Schrauben, gesplitterte Holzbalken oder marode Gerätefundamente sind Gefahrenquellen, die immer wieder moniert werden müssen. Darum werden an die Sicherheit öffentlicher Kinderspielplätze besonders strenge Maßstäbe angelegt. Für die Einhaltung dieser Kriterien sind die Geräte-Hersteller und der Spielplatzeigentümer verantwortlich: Städte und Gemeinden, kirchliche Einrichtungen oder Wohnungsbaugesellschaften haften im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die technische Sicherheit ihrer Anlagen.

Für Spielplatzbetreiber übernehmen die Sachverständigen der DEKRA Umwelt bundesweit umfangreiche Organisations- und Inspektionsaufgaben zur Erhaltung der Betriebssicherheit. Sie orientieren sich an den anerkannten Regeln der Technik, die in den europaweit geltenden Normen DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte“ und DIN EN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden“ beschrieben werden, und unterstützen damit die Betreiber in Haftungsfragen.

Die DEKRA Experten beraten die Spielplatzbetreiber beim Aufbau eines Sicherheitsmanagements zur Erhaltung der Betriebssicherheit in folgenden Punkten:

* Festlegung von Verantwortlichkeiten (Organisationsstruktur),
* Auswahl geeigneter/qualifizierter Personen,
* Festlegung der Kontrollaufgaben und des Kontrollumfangs,
* Festlegung der Kontrollintervalle,
* Erstellung schriftlicher Kontrollunterlagen.

Mit diesen Kriterien werden die erforderlichen Inspektionen und Wartungsarbeiten sichergestellt und koordiniert. Die Norm sieht drei unterschiedliche Inspektionen vor:

* Sichtkontrolle (täglich/wöchentlich): z.B. Kontrolle der beweglichen Geräteteile,
* Funktionskontrolle (alle 1-3 Monate): z.B. Überprüfung aller Verschleißteile, Prüfung der Standsicherheit,
* Hauptinspektion (jährlich): z.B. Wartungsarbeiten nach Herstellerangaben, Schmieren von Gelenken und Lagern, Oberflächenschäden beseitigen, Erstellung eines Prüfberichtes.

Alle Inspektionen müssen von geeignetem, entsprechend geschultem Personal durchgeführt werden. Sie müssen Schäden erkennen und einwandfrei beheben können. Für diese Aufgaben kann eine bauhandwerkliche Ausbildung nützlich sein. Mit der jährlichen Inspektion muss jedoch eine sachkundige Person, z.B. ein Sachverständiger von DEKRA, beauftragt werden.


Kontaktinformationen:
DEKRA Umwelt GmbH
Romuald Barysch
Höherweg 111
42033 Düsseldorf
Tel. 0211.13 06 88.0
Fax 0211.13 06 88.25
Email: romuald.barysch@dekra.com

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