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Hilfe für Hochwasseropfer im Bundesgebiet – Neff gewährt Preisnachlass beim Neukauf von Hausgeräten Nach den verheerenden Hochwassern in großen Teilen Süddeutschlands wurden viele Haushalte in den betroffenen Gebieten zum Teil ihres gesamten Hausstandes beraubt. Die Constructa-Neff Vertriebs-GmbH, München, bietet mit sofortiger Wirkung eine Hilfestellung beim Neuerwerb von Hausgeräten an. Neff gewährt allen geschädigten Haushalten beim Kauf eines neuen Neff-Gerätes einen Nachlass von zehn Prozent (10%) auf den bezahlten Verkaufspreis im Handel. Voraussetzung für die Nachlassvergütung ist die Vorlage des Originalkaufbeleges sowie eine offizielle Bestätigung der kommunalen Behörde. Die Belege sind – mit Angabe der Bankverbindung – einzusenden an: Constructa-Neff Vertriebs-GmbH Stichwort: Hochwasserhilfe Herrn Walter Martin Carl-Wery-Str. 34 81739 München Dieses Angebot gilt ausschließlich für Kunden in den aktuell vom Hochwasser betroffenen Gebieten der Bundesrepublik und ist befristet auf Käufe, die bis zum 31. Oktober 2005 getätigt werden. Bei Rückfragen steht den Betroffenen unter 01805/240025 (€ 0,12 Min. DATG) die zentrale Care-Line der Constructa- Neff Vertriebs-GmbH – NeffCom – in den kommenden Wochen zur Verfügung. Kontaktinformationen: VDCN-M · Carl-Wery-Straße 34 · D-81739 München · Ihre Gesprächspartnerin: Monica Eberl · e-mail: [email protected] · Telefon 0 89/45 90-29 02 · Telefax 0 89/45 90-27 00 Abdruck erwünscht · Belegexemplar erbeten · Kostenfreier Abdruck bitte unter Hinweis auf Copyright Neff
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