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Freiwillig strenger zum Schutz der Allergiker - Nestlé geht über neue Kennzeichnungsregeln hinaus Ab dem 25. November 2005 kennzeichnen Hersteller europaweit die zwölf Lebensmittelgruppen deutlicher, die als häufigste Auslöser von Lebensmittelallergien oder Unverträglichkeiten bekannt sind. Die Änderung der Gesetzgebung dient dem Schutz betroffener Verbraucher. In der Regel mussten sich Lebensmittelallergiker bisher selbst um eine detaillierte Auskunft zu den Inhaltsstoffen eines Produktes bemühen. Denn die Vermeidung bestimmter Lebensmittel ist für die Betroffenen die einzige Möglichkeit, allergische Reaktionen zu verhindern. Nicht so bei Produkten der Nestlé Deutschland AG. Hier gelten schon lange wesentlich strengere Regeln, sowohl in der Kennzeichnung als auch in der Produktion. „Das Wohl und die Gesundheit unserer Kunden haben bei uns oberste Priorität", sagt Dr. Gunter Fricke, Qualitätsmanager des Unternehmens in Deutschland. „Auch Allergiker sollen Nestlé Produkte beruhigt essen oder aber zuverlässig vermeiden können." Nach den bisherigen Bestimmungen konnten manche Lebensmittel in der Zutatenliste vereinfacht gekennzeichnet werden. „Gewürze" etwa reichte als Angabe aus. Nestlé deklariert bereits seit Jahren „Gewürze (mit Sellerie)". Diese Zusatzinformation benötigt der Allergiker, um zu entscheiden, ob er das Produkt essen kann. Mit der Kennzeichnung ab 25. November 2005 wird diese deutlichere Angabe Pflicht. Dies alleine reicht dem Unternehmen aber als Sicherheitskriterium nicht aus. Es wird sogar bis zur Erzeugung und Erstbearbeitung der Zutaten geprüft, ob es theoretisch Vermischungen gegeben haben könnte. Beispielsweise, dass in einer Mühle Haselnüsse und Mandeln zerkleinert werden. Falls das bei einem Mandel-haltigen Erzeugnis der Fall ist, wird am Ende der Zutatenliste zusätzlich „Spuren Haselnüsse" deklariert. Ein hochempfindlicher Haselnuss-Allergiker kann dieses Produkt sicherheitshalber vermeiden. Schätzungen gehen davon aus, dass ein bis zwei Prozent Erwachsene und zwischen fünf und acht Prozent der Kinder in Deutschland eine Lebensmittelallergie haben. Sie reagieren mit Hautirritationen, Erbrechen und Durchfall oder mit Herz-Kreislaufstörungen teilweise schon, wenn sie nur geringe Mengen des entsprechenden Lebensmittels gegessen haben. Die häufigsten Auslöser sind Milch, Eier, Getreide, Soja, Fisch, Krebstiere, Erdnüsse, andere Nüsse und Mandeln, Sellerie, Senf, Sesam und der Zusatzstoff Schwefeldioxid. Um die Information der Betroffenen sicherer zu machen, hat der Gesetzgeber nun die Kennzeichnungsregeln verschärft. In der Zutatenliste werden vom 25. November 2005 an die häufigsten Allergieauslöser genau benannt, wenn sie in der Rezeptur enthalten sind. Kontaktinformationen: Elke Schmidt Nestlé Deutschland AG Lyoner Straße 23 60523 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66 71 - 37 40 Fax: (069) 66 71 - 31 90 E-Mail: elke.schmidt@de.nestle.com
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