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Rechte und Pflichten von Hundehaltern Ärger mit Bello und Waldi Ob als treuer Begleiter oder bester Freund der Kinder, aus der deutschen Familie ist der Hunde nicht wegzudenken. Aber während die Halter ihren Hund lieben, sind Nachbarn und Passanten häufig genervt: Den einen stören verschmutzte Bürgersteige, der nächste ärgert sich über anhaltendes Bellen und wieder andere überfällt die blanke Angst, wenn Dogge oder Schäferhund auf sie zu rennen, aber Herrchen nicht zu sehen ist. Häufig landen diese Fälle vor Gericht. Doch wie sieht die rechtliche Situation aus? "Der Hundehalter ist für das Verhalten seines Hundes verantwortlich, auch wenn er dessen Fehlverhalten nicht verschuldet hat. Belästigt ein Hund andere Menschen durch Lärm, Verunreinigungen oder Aggressivität, drohen dem Hundehalter Geldstrafen", so Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Ob ein Hund an die Leine muss, hängt von den jeweiligen kommunalen Verordnungen ab. Einen Anspruch, den Hund z.B. Parkanlagen in frei herumlaufen zu lassen, gibt es nicht. Auch wenn kein genereller Leinenzwang, besteht kann die Polizei den Hundehalter verpflichten, den Vierbeiner an die Leine zu nehmen, wenn eine Gefährdung von ihm ausgeht. Wer den Dreck seines Hundes auf Gehwegen oder in Parkanlagen liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen je nach Größe und Ort des Häufchens Bußgelder, deren Höhe von der Kommune festgelegt wird und schnell bis zu 100 Euro betragen kann. Vielerorts stellen die Kommunen Tüten für eine einfache und saubere Entsorgung bereit. Auf Spielplätzen ist das Verantwortungsgefühl der Hundehalter besonders gefragt, denn von Hundekot geht eine große Infektionsgefahr aus. Was die Hundehaltung in der Wohnung betrifft, so gibt es weder bei Miet- noch Eigentumswohnungen eine generelle Vorschrift. Es hängt ganz vom Mietvertrag bzw. den jeweiligen Beschlüssen der Eigentümerversammlung ab. Allerdings kann ein Vermieter auch nachträglich verlangen, den Hund wieder abzuschaffen, wenn sich die Nachbarn durch ständiges Gebelle gestört fühlen oder wenn der Hund wiederholt das Treppenhaus verschmutzt. Die Gründe müssen allerdings triftig sein "Wie oft, wie lange und wie laut ein Hund bellen darf, ist primär Sache zwischen Hundehalter und Nachbarn. Dies trifft aber nicht zu, wenn die Ursache ständigen Hundegebells eine nicht artgerechte Haltung des Tieres ist", so die D.A.S.-Juristin. Beim Autofahren heißt es auch für Hunde: Bitte anschnallen. Denn ein ungesicherter Hund im Auto ist nicht nur selbst gefährdet, sondern ist im Falle eines Unfalles auch eine Gefahr für die Insassen. Hunde gelten im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Ladung und müssen dementsprechend auch auf kurzen Strecken gesichert werden. Geeignete Gurte und Sicherungssysteme für Hunde aller Größen gibt es im Fachhandel. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von 35 Euro, kommt es zu einer Gefährdung, sind 50 Euro und drei Punkte in Flensburg fällig. Kurzfassung: Treuer Begleiter oder Nervensäge auf vier Pfoten? Zur Rechtslage rund um den Hund Hunde sind aus deutschen Familien nicht wegzudenken. Oft bereiten sie ihren Besitzern nicht nur Freude, sondern mitunter auch Ärger. Der Hundehalter ist für das Verhalten seines Hundes verantwortlich, auch wenn er dessen Fehlverhalten nicht verschuldet hat. "Belästigt ein Hund andere Menschen durch Lärm, Verunreinigungen oder Aggressivität, drohen dem Hundehalter Geldstrafen", so Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Ob ein Hund an die Leine muss, hängt von den jeweiligen kommunalen Verordnungen ab. Wer den Dreck seines Hundes auf Gehwegen oder in Parkanlagen liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen je nach Größe und Ort des Häufchens Bußgelder, deren Höhe von der Kommune festgelegt wird und schnell bis zu 100 Euro betragen kann. Ob man einen Hund in der Mietwohnung halten darf, hängt vom Mietvertrag ab. Der Vermieter kann aber aus triftigen Gründen, wie Verschmutzung des Treppenhauses, auch nachträglich die Abschaffung des Hundes verlangen. Wie oft, wie lange und wie laut ein Hund bellen darf, ist primär eine Angelegenheit zwischen Hundehalter und Nachbarn, sofern der Grund für kontinuierliches Bellen nicht eine artfremde Tierhaltung ist. Kontaktinformationen: Michael Pantner Pressesprecher Tel.: 089/6275-1381 Fax: 089/6275-2128
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