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Berlin, 14.01. 2005 10:28
BaFin und Bundesbank sind bereit für IRBA-Anträge
Ab sofort können deutsche Kreditinstitute bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Zulassung bankinterner Ratingverfahren beantragen (IRBA – Internal Rating Based Approach). Damit erhalten sie die Möglichkeit, die Eigenkapitalunterlegung ihrer Kreditrisiken individuell zu bestimmen. In einem heute veröffentlichten Merkblatt erläutern die BaFin und die Deutsche Bundesbank Antragsmodalitäten und Prüfungsablauf. Das Merkblatt sowie die Antragsformulare sind unter www.bafin.de und www.bundesbank.de abrufbar. Diese IRBA-Zulassung ist Teil der neuen Rahmenvereinbarung über die Eigenkapitalanforderungen bei Kreditinstituten (Basel II), die der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am 26. Juni 2004 verabschiedet hat.
Die EU-Kommission veröffentlichte am 14. Juli 2004 Richtlinien-Vorschläge, die eine Überführung der neuen Baseler Eigenkapitalregeln für alle in der EU ansässigen Kreditinstitute vorsehen. Die Institute dürfen ihre internen Ratingsysteme für aufsichtliche Zwecke nur dann verwenden, wenn die BaFin diese zugelassen hat. Dazu werden Bundesbank und BaFin die Ratingsysteme auch vor Ort prüfen; die Anträge auf Zulassung sind an die BaFin zu richten. Bundesbank und BaFin rechnen mit einer großen Zahl von Antragsverfahren. Um einen Antrags- und Prüfungsstau in den Monaten vor Inkrafttreten der neuen Eigenkapitalregeln zu vermeiden, nimmt die BaFin schon jetzt IRBA-Anträge entgegen. (1.671 Zeichen bei 31 Zeilen)
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