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Die Bank arbeitet an zügiger Verbesserung der Compliance-Strukturen Commerzbank: BAFin legt Sonderprüfungbericht vor Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den von ihr bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Auftrag gegebenen Bericht über eine Sonderprüfung vorgelegt. Gegenstand der Untersuchung waren die Geschäftsbeziehungen der Commerzbank AG zur First National Holding S.A., Luxemburg, und zur OAO Telecominvest, St. Petersburg, vor dem Hintergrund der in Medien erhobenen Geldwäschevorwürfe. Die Prüfung sollte klären, ob die Bank ordnungsgemäß gehandelt und ihre Pflichten nach Kreditwesen- und Geldwäschegesetz erfüllt hat. Sie erstreckte sich ausschließlich auf bankaufsichtsrechtliche Aspekte. Aufgabe war es nicht, einem strafrechtlichen Vorwurf der Geldwäsche gegen ehemalige und aktive Mitarbeiter nachzugehen. In dem Prüfungsbericht wird für die Zeit von 1996 bis 2001 insbesondere in dem mittlerweile aufgelösten Bereich Mittel- und Osteuropa des früheren Geschäftsfelds Relationship Management ein unzureichender Umgang mit den damals gültigen Vorschriften des Geldwäschegesetzes festgestellt. Der Bericht enthält aber keine Hinweise auf Geldwäsche-Handlungen der Bank. Wichtigste Mängel sind laut Bericht insbesondere: - Die Organisationsstrukturen waren nicht auf die Besonderheiten der Tätigkeit des Bereichs und des Marktes Mittel- und Osteuropa abgestellt; - Der Bereich wurde durch die vorgesetzten Stellen nicht hinreichend überwacht; - Über die Geschäftspartner wurden nicht ausreichend Informationen eingeholt; - Die Eigentümerstrukturen bei der FNH wurden nicht offen gelegt; - Eine angemessene Risikobewertung der untersuchten Geschäfte fand nicht statt. Die BAFin hat Missstände ermittelt, die aus ihrer Sicht zum Teil erhebliches Gewicht haben. Hierfür hat Andreas de Maizière die Verantwortung übernommen. Er ist bereits Mitte Juli 2005 aus dem Vorstand der Bank ausgeschieden. Darüber hinaus kritisiert die BAFin die seinerzeitige Compliance-Kultur in der Bank mit der Folge einer unzureichenden Einbeziehung der Compliance-Bereiche in die Geschäftsabläufe sowie die personelle Ausstattung dieser Abteilung. Die Prüfung hat außerdem ergeben, dass die für den Vorgang verantwortlichen Vorstände auch durch Mitarbeiter getäuscht und nur unvollständig informiert wurden. Klaus-Peter Müller, Sprecher des Vorstands der Commerzbank, kommentiert: „Der Abschlussbericht bestätigt im Wesentlichen unsere bisherige Einschätzung. Ich versichere, dass wir als Konsequenz der festgestellten Defizite und Schwächen alles daran setzen werden, unsere Compliance-relevanten Systeme und Strukturen weiter anzupassen und zu verbessern. Zu den von uns bereits eingeleiteten Maßnahmen gehören die Verstärkung des Personals im Bereich Geldwäscheprävention, die Verbesserung der systemseitigen Kontrolle des Kundenannahme- und Kundentransaktionsprozesses sowie die verstärkte Sensibilisierung der Mitarbeiter durch spezielle, mehr risikoorientierte Schulungen. Außerdem wurde ein Programm initiiert, mit dem die Werte der Bank, beruhend auf der nachhaltigen Verantwortung der Bank gegenüber der Gesellschaft, ethischen Prinzipien sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen implementiert, gelebt und kontrolliert werden sollen.“ Die BAFin erkennt in ihrem Schreiben an, dass die Commerzbank zügig Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel in die Wege geleitet hat und sieht deshalb keine Notwendigkeit für bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen. Kontaktinformationen: Peter Pietsch (Leiter) Tel.: +49 69 136 - 22379 Fax: +49 69 136 - 29955 peter.pietsch@commerzbank.com
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