Versicherung, Bank
Hamburg, 18.02. 2009 09:46
Neuer Bußgeldkatalog sieht eine strengere Ahndung für Alkohol- und Drogenvergehen im Straßenverkehr vor – höherer Ermessensspielraum bei Vorsatz
Alkohol am Steuer: Jetzt doppelt teuer
Am 1. Februar trat der neue Bußgeldkatalog desNeuer Bußgeldkatalog sieht eine strengere Ahndung für Alkohol- und Drogenvergehen im Straßenverkehr vor – höherer Ermessensspielraum bei Vorsatz
Alkohol am Steuer: Jetzt doppelt teuer
Verkehrsministeriums in Kraft. Raser, Drängler und Co erwartet die schärfste Bußgeld-
Erhöhung aller Zeiten. Der Hamburger Rechtschutzversicherer Advocard gibt einen
Überblick über wichtige Änderungen.
Rasen und Rauschzustände
Die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz sollen vor allem solche Verkehrsteilnehmer
empfindlich treffen, die – fahrlässig oder vorsätzlich – die Sicherheit der anderen
Fahrzeugführer massiv gefährden. Besonders drastisch ahndet der neue
Bußgeldkatalog daher zu schnelles Fahren und Drogenmissbrauch. Raser müssen im
Schnitt 60 % mehr zahlen als bisher. Wer das Tempolimit innerhalb einer Ortschaft
missachtet, zahlt bei einer Überschreitung von 21 km/h jetzt 80 Euro. Die maximale
Geldstrafe für besondere hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts wurde von
425 Euro auf jetzt 760 Euro erhöht.
Wer unter Einfluss von Rauschmitteln fährt, muss ab sofort mit einer doppelt so hohen
Strafe rechnen als bisher. Beim ersten Verstoß bedeutet dies bereits eine Geldstrafe
von 500 Euro, im Wiederholungsfall werden schon 1.000 Euro fällig, und wer ein drittes
Mal erwischt wird, zahlt 1.500 Euro. Auch Fahranfänger sind von der Verschärfung
betroffen. Führerscheinneulinge, die gegen die Null-Promille-Regel verstoßen,
bekommen ein Bußgeld von 250 Euro statt bislang 125 Euro auferlegt.
Wenn die Strafverfolgungsbehörde nachweist, dass ein Vergehen vorsätzlich begangen
worden ist, kann sie ein Bußgeld in doppelter Höhe verhängen.
Unabhängig von der Bußgelderhöhung bleibt die Anzahl der „Punkte“ im
Verkehrszentralregister in Flensburg sowie die Länge eines möglichen Fahrverbots
unverändert.
Aktuelle Presseinformation
Parkvergehen und andere Delikte
Nicht nur Straßen-Rowdies greift die Verkehrsbehörde künftig tiefer ins Portemonnaie.
Im Fokus des Verkehrsministeriums stehen auch andere verkehrsgefährdende
Vehaltensweisen. So werden etwa Dauer-Linksfahrer mit 80 Euro statt bisher 40 Euro
Strafe belegt. Wer sich beim Überfahren einer roten Ampel erwischen lässt, der muss
künftig bis zu 360 Euro statt wie bisher 200 Euro zahlen.
Die Advocard-Rechtsexpertin Anja-Mareen Knoop: „Die neue Bußgeldverordnung
bietet Ermessenspielräume bei der Bestrafung von besonders rücksichtslosen
Verkehrsteilnehmern. Mehr Platz für Interpretationen bedeutet aber auch mehr Boden
für Auseinandersetzungen und das kann jeden Autofahrer treffen. Die Rechtsberatung
durch versierte Fachanwälte ist für jeden Verkehrsteilnehmer daher umso wichtiger.
Weitere Informationen auf der Website des Verkehrsministeriums unter www.bmvbs.de
Kontaktinformationen:
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Sonja Frahm
Tel. 040 / 23 73 12 79
Fax 040 / 23 73 16 60
Yorck-Leuer von Hinüber
Tel. 040 / 23 73 13 40
Fax 040 / 23 73 16 60
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Bernhard Fuchs
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Tel.: +49 89/20 50 41 58
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