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Wiesbaden, 14.05. 2006 11:06



Vogelgrippe: Schutzmaßnahmen für Journalisten

Die Vogelgrippe (Geflügelpest) ist eine Viruskrankheit, die Wildvögel, Ziervögel und Geflügel in Tierhaltung befällt. Die Übertragung vom Tier auf den Menschen kam bisher fast aus-schließlich bei engem Kontakt zu infizierten Tieren vor. Das Risiko einer Infektion für die allgemeine Bevölkerung, die keinen Kontakt zu Tieren, insbesondere Geflügel oder erkrankten oder verendeten Wildvögeln hat, wird daher derzeit als gering angesehen.

Allgemeines

Die beruflichen Aufgaben der Journalisten bringen es mit sich, dass sie potentiell Kontakt sowohl zu erkrankten Vögeln, Tierkadavern sowie zu erkrankten Menschen, Pflegepersonal etc. haben können. Das bedeutet, dass sie mit zu den gefährdeten Personen gehören. Journa-listen sind dabei häufig direkt nacheinander an mehreren Orten des Geschehens. Dabei ist es nicht auszuschließen, dass sie direkt oder indirekt zur Verbreitung der Krankheitserreger beitragen.
Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass sich Berichterstatter sorgfältig gegen eine potentielle Ansteckung schützen und einer Verschleppung von Viren entgegenwirken.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung gehört in das Gepäck aller Bildjournalisten, Reporter und Auf-nahmeteams, die mit der Berichterstattung zur Vogelgrippe vor Ort beauftragt werden.
Nach derzeitigen Erkenntnissen kann eine Übertragung sowohl über die Luft, als auch über Schmierinfektionen (Schleimhäute) erfolgen. Eine indirekte Übertragung über die Luft wird durch starke Staubentwicklung gefördert (z.B. im Geflügelstall).
Folgende Maßnahmen sollten beachtet werden:
Planung
1. Planen Sie die notwendigen Schutzmaßnahmen für die Berichterstattung vor Ort. Klären Sie vor dem Termin telefonisch ab, ob Ihnen Schutzausrüstung vor Ort zur Verfügung ge-stellt werden kann und welche Möglichkeiten zur Entsorgung mitgebrachter Schutzaus-rüstung bestehen. In einigen Fällen wird dies möglich bzw. zwingende Voraussetzung für eine Besuchserlaubnis sein.
2. Grundsätzlich sollten Sie zusätzlich persönliche Schutzausrüstung griffbereit im Gepäck haben. Diese besteht aus Atemschutzmaske, Einmalschutzanzug mit Kapuze oder Schutzhaube, Augenschutz, flüssigkeitsdichten, desinfizierbaren Schutzhandschuhen, leicht zu reinigenden/desinfizierbaren Schuhen (Gummistiefeln). Einwegüberzüge für das Schuhwerk sind nur in Einzelfällen und für Innenräume geeignet. Die persönliche Schutz-ausrüstung sollte immer dann zum Einsatz kommen, wenn ein direkter Kontakt mit Viren nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
-2- 3. Es gibt viele Anbieter von persönlicher Schutzausrüstung (siehe Bezugsadressen). Bei der Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung sollten Sie darauf achten, dass diese den Anforderungen entspricht. Schutzhandschuhe sollten mit Desinfektionsmittel zu reinigen sein. Je nach Ausmaß der Exposition können Atemschutzmasken FFP1 oder FFP3 – je-weils mit Ausatemventil (vgl. Empfehlungen des HVBG zu Atemschutzmasken unter http://www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/koord/kobas/vogelgr/index.html) – in Frage kommen.
4. Übergänge zwischen dem oft lockeren Schutzanzug und Stiefeln sollten mit einem Klebe-band verschlossen werden.
5. Eine mögliche Infektionsquelle ist Vogelkot. Das Grippevirus kann im Vogelkot etwa 24 Stunden überleben und somit über verschmutzte Schuhe von einem Ort zum nächsten verschleppt werden. Wichtig ist, Schuhwerk zu wählen, das leicht zu reinigen ist. Ideal-erweise verwenden Sie im Freiland Gummistiefel, die direkt nach dem Einsatz gereinigt und desinfiziert werden (vorhandene Desinfektionswannen z.B. bei Feuerwehr oder THW nutzen). Auch nach der Reinigung sollten die verwendeten Schuhe und Handschuhe im Auto separat gelagert werden.
6. Nach dem Ablegen der Schutzkleidung müssen die Hände desinfiziert werden.
Organisatorische Maßnahmen vor Ort
1. Beachten Sie die Schutzanweisungen des Personals vor Ort. In der Regel dürfen Tierhal-tungsbereiche, in denen sich erkrankte oder krankheitsverdächtige Tiere befinden, nur von den zuständigen Beschäftigten betreten werden. Fahren Sie nicht mit dem Wagen auf einen Geflügelhof sondern parken Sie ihn möglichst außerhalb des Geländes.
2. Die Schutzausrüstung muss beim Verlassen des Bereichs abgelegt und in dicht schließen-den Behältnissen so aufbewahrt und einer fachgerechten Reinigung/Desinfektion oder der Entsorgung zugeführt werden, dass es zu keiner Verschleppung von Krankheitserregern kommen kann (z.B. bei Feuerwehr/THW-Kontrollpunkt). Für gebrauchte Einwegschutz-kleidung, die z.B. im Freiland nicht anderweitig entsorgt werden kann, sollte zumindest eine Plastikmülltüte griffbereit vorhanden sein.
3. Nutzen Sie die Sanitäreinrichtungen vor Ort (Händewaschen). Vermeiden Sie direkten Kontakt zu möglicherweise erkrankten Personen im Rahmen der Recherchen.
4. Sie sollten nach einem Recherchetermin in jedem Fall ihre vollständige Adresse hinterlas-sen, damit Sie verständigt werden können, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie unbeabsichtigt Kontakt zu einem bereits infizierten Menschen hatten. In diesem Fall ent-scheidet der Amtsarzt über die Notwendigkeit einer Überwachung bzw. einer Behandlung mit Medikamenten.
Vorgehen bei Verdacht einer Infektion
Die Influenza beginnt in der Regel mit grippeähnlichen Beschwerden, Fieber, Atemnot, Husten (Inkubationszeit 2-14 Tage). Im weiteren Verlauf kann es zu Magen-Darm-Beschwerden und Lungenentzündungen kommen. Bei Verdacht einer Infektion mit Influenza muss unbedingt ein Arzt aufgesucht werden. Er leitet die weiteren notwendigen Schritte ein. Durch frühzeitige Diagnose und Therapie können schwere Krankheitsverläufe abgeschwächt werden.
-3- Impfungen
Grundsätzlich wird empfohlen, an einer vorbeugenden Grippeschutzimpfung teilzunehmen, um Doppelinfektionen mit humanen und Influenzaviren zu verhindern. Hinsichtlich der Influenza-impfungen ist jedoch zu beachten, dass sie erst nach etwa 2 Wochen einen sicheren Schutz bieten.
Versicherungsschutz
Angestellte Journalisten sind bei einer Erkrankung über ihren Arbeitgeber bei der Berufsge-nossenschaft versichert, wenn die Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit verursacht wur-de. Für Selbstständige beginnt der Versicherungsschutz nach der Anmeldung zur Berufsge-nossenschaft. Bei Auslandsaufenthalten ist Voraussetzung, dass diese beruflich bedingt und zeitlich befristet sind.
Bezugsadressen für Schutzbekleidung
Bezugsquellen für persönliche Schutzausrüstungen (Auswahl):
http://www.dssafetywear.de
http://www.medical-safety.de
http://www.agora-shop.de
http://www.vogelgrippe.bbraun.de
http://www.dpp-europe.com
Darüber hinaus gibt es auch zahlreiche örtliche Baumärkte mit einem qualitativ guten Sortiment. (Kennzeichnung der Schutzausrüstung beachten)
Weiterführende Informationen
http://www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/koord/kobas/vogelgr/index.html
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin http://www.baua.de Friedrich-Loeffler-Institut http://www.fli.bund.de Robert-Koch-Institut http://www.rki.de Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz http://www.bmelv.de Auswärtiges Amt http://www.auswaertiges-amt.de Europäische Kommission – Public Health http://Europa.eu.int Weltgesundheitsorganisation – WHO http://www.who.int


Kontaktinformationen:
Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung, Rheinstraße 6-8, 65185 Wiesbaden
www.bgdp.de
Pressekontakt: Christian Sprotte, Telefon 0611 / 131-259, Fax -164, Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte@bgdp.de

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