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Leipzig, 01.03. 2005 10:48

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direct/MICHAELIS-BUND: Kommunen in der Pflicht - Zahlungen für geleistete Arbeit sicherzustellen.

MICHAELIS-BUND.de
fordert Kommunen auf, Generalunternehmer in die Zahlungspflicht zu nehmen.


Angesichts der knappen kommunalen Kassen, werden öffentliche Aufträge an den billigsten Bieter vergeben auch wenn dessen Preise keine wirtschaftliche Basis mehrhaben.

Eine gängige Praxis ist, dass der Ausschreibungsgewinner diesen Auftrag auf einen oder mehrere Subunternehmer zur Abarbeitung weiter gibt.

Praxis ist auch, dass die Kommune den primären Vertragspartner ordnungsgemäß (wenn auch schleppend) bezahlt, dieser aber seine nach gelagerten Subunternehmer nicht oder meist nur in Teilen befriedigt.

Der MICHAELIS-BUND, angetreten die Zahlungsmoral in Deutschland zu verbessern will diesen Missstand abstellen. In einem Brief an Länder und Kommunen über 50.000 Einwohnern schlägt er vor, einen Passus in die Ausschreibungsbedingungen aufzunehmen, der dem betrügerischen Geschäftsgebaren einen Riegel vorschiebt:

- Es ist zu bestätigen, dass der Auftrag selbst realisiert wird oder
- die eingebundenen Subunternehmer zu benennen sind.

Für den Fall, dass Subunternehmer eingebunden werden,
- hat der Auftragnehmer 30 Tage nach Zahlung durch Kommune nachzuweisen, dass die Subunternehmer ebenfalls bezahlt wurden.

Der Inhalt des Schreibens finden Sie unter
http://www.michaelis-bund.de/nachrichten_kommunale_aufgabe.html
als Download

Leipzig, 1. März 2005


Kontaktinformationen:

Link: www.michaelis-bund.de

r.hartmann@michaelis-bund.de

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