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Nachweis der "Elterneigenschaft" Pflegeversicherung: Eltern zahlen weniger Beitrag als Kinderlose Ab 1. Januar 2005 zahlen Eltern einen günstigeren Beitragssatz zur Pflegeversicherung als Kinderlose, die 0,25 Prozent mehr zahlen. Dies hat der Bundestag am heutigen Freitag mit der erforderlichen Kanzlermehrheit beschlossen. Eltern, die den höheren Beitrag vermeiden wollen, müssen ihren Arbeitgebern nachweisen, dass sie Kinder haben. Es sei denn, dies ist etwa aufgrund eines Kindergeldanspruchs bereits bekannt. Selbstzahler wie freiwillig versicherte Selbständige müssen den Nachweis direkt gegenüber der Pflegekasse erbringen. Als Nachweis können beispielsweise die Geburtsurkunde, die Lohnsteuerkarte mit der Eintragung des Kinderfreibetrages oder ein Erziehungsbescheid dienen. Solange dieser Nachweis nicht vorliegt, gelten alle Versicherten als kinderlos. Der Nachweis sollte innerhalb von drei Monaten nach der Geburt eines Kindes vorgelegt werden, damit dieser ab dem Beginn des Monats der Geburt wirkt. Für vor 2005 geborene Kinder wirkt ein bis zum 30. Juni 2005 erbrachter Nachweis rückwirkend ab dem 1. Januar. Das Gesetz sieht vor, den Anteil des Beitrages zur Pflegeversicherung für alle Mitglieder, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder erziehen oder erzogen haben, um 0,25 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent anzuheben. Der Arbeitgeberanteil wird nicht verändert und bleibt mit 0,85 Prozent stabil. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro zahlen Kinderlose 7,50 Euro im Monat mehr. Der bisherige Beitrag von 25,50 Euro steigt damit auf 33 Euro. Personen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, sind von der Neuregelung ausgenommen. Kontaktinformationen: Michael Leonhart M. A. Pressesprecher michael.leonhart@by.aok.de Telefon: (089) 62 730 226 Markus Braun M. A. Pressereferent markus.braun@by.aok.de Telefon: (089) 62 730 219 Die Pressestelle der AOK Bayern ist Dienstleister für Journalisten und Redaktionen: Wir geben Auskünfte zu aktuellen Themen der gesetzlichen Krankenversicherung, sind bei der Recherche von Sachthemen behilflich und vermitteln Gesprächspartner für Interviews und Hintergrundgespräche. AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Zentrale, Pressestelle Carl-Wery-Straße 28 81739 München Postfach 83 05 54 81705 München Telefax: (089) 62 730 399 presse@by.aok.de
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