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-Kurth: „Entgelt für Kompaktbrief sinkt um fünf Cent“ Regulierungsbehörde genehmigt Briefporti 2005 Ab 1. Januar 2005 gelten die von der Deutschen Post AG (DP AG) beantragten neuen Tarife für Briefsendungen. Die Beschlusskammer 5 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens dem Antrag der DP AG stattgegeben. Der Preisantrag sieht geringfügige Preisänderungen im Monopol-, Wettbewerbs- und Teilleistungskorb vor. Aufgrund der in der Maßgrößenentscheidung vorgegebenen Produktivitätsrate von 1,8 Prozent und der Inflationsrate von 1,1 Prozent konnte die insgesamt moderate Preisabsenkung, wie beantragt, genehmigt werden. „Positiv hervorzuheben ist hierbei die Absenkung des Entgelts für den Kompaktbrief innerhalb des Monopolkorbs von 1,00 € auf 0,95 €“, sagte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP, heute in Bonn. Die DP AG hatte im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens die Genehmigung der Entgelte für Briefsendungen beantragt, die ab dem 1. Januar 2005 gelten sollen. In dem Price-Cap-Verfahren hat die Reg TP Briefdienstleistungen in drei Körben zusammengefasst: Korb M für Postdienstleistungen im Monopol, Korb W für Post-dienstleistungen im Wettbewerbsumfeld und Korb T für Postalische Teilleistungen. Für diese Körbe wurden in der ersten Price-Cap-Entscheidung 2002 die Maßgrößen für die Entgeltänderungen festgelegt. Dabei ergeben sich die Preisänderungen aus der Diffe-renz zwischen der Inflationsrate und der Produktivitätsfortschrittsrate. Die DP AG muss der Reg TP jährlich die Preise für die einzelnen Produkte zur Genehmigung vorlegen. Die Genehmigung der Tarife für Briefdienstleistungen ist bis zum 31. Dezember 2005 befristet. Kontaktinformationen: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Pressestelle Postfach 8001, 53105 Bonn / Tulpenfeld 4, 53113 Bonn Telefon: (0228) 14-9921, Fax: (0228)14-8975, http://www.regtp.de
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