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  Politik, Behörden
 
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Hamburg, 23.02. 2005 09:51


BSH gibt grünes Licht für achtes Windpark-Projekt in der Nordsee

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat einen weiteren Offshore-Windpark in der Nordsee genehmigt. In einer ersten Pilotphase kann die Enova Offshore Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co KG aus Bunderhee 48 Windenergieanlagen (WEA) errichten, die 39 Kilometer nördlich von Juist in Wassertiefen von ca. 30 Metern geplant sind. Dies erklärte BSH-Justitiar Christian Dahlke am Freitag in Hamburg.

Bundesweit ist dieses Projekt - „Enova Offshore North Sea Windpower“ das achte genehmigte Windpark-Vorhaben außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Für insgesamt 32 Projekte (27 Nordsee, 5 Ostsee) laufen derzeit beim BSH Verfahren.

Das Vorhaben liegt in einem Seegebiet, das von der Bundesregierung als potenzielles Eignungsgebiet für Windkraftanlagen identifiziert wurde. Der Standort erfüllt die notwendigen Voraussetzungen, dass weder die Sicherheit der Schifffahrt beeinträchtigt noch die Meeresumwelt gefährdet wird.

Als die für die Sicherheit der Schifffahrt zuständige Fachbehörde hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest der Genehmigung des Windparks zugestimmt. Das von der Enova Offshore Projektentwicklungsgesellschaft geplante Projekt befindet sich in einem verkehrsarmen Gebiet zwischen dem küstennahen Schifffahrtsweg und dem Tiefwasserweg. Zu diesen Verkehrstrennungsgebieten bestehen Sicherheitsabstände von mehr als zwei Seemeilen. Durch umfassende Bedingungen und Auflagen (s. Anlage), wird sichergestellt, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahren ausgehen. Ein zentraler Punkt ist hierbei die Vorlage eines mit den zuständigen Behörden abgestimmten Schutz- und Sicherheitskonzeptes. Vor der Baudurchführung müssen dem BSH detaillierte Bauablaufpläne vorliegen, damit nötigenfalls Bauarbeiten an den benachbarten Windparks aufeinander abgestimmt werden können. So sollen auch während der Bauphase Einwirkungen auf die Meeresumwelt z.B. durch Unterwasserschall minimiert werden.

Mögliche Umweltauswirkungen des Projektes wurden im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen untersucht. Die großflächigen Untersuchungen haben gezeigt, dass der Projektraum von der Naturausstattung her ein geringes ökologisches Konfliktpotential hat.

In der erforderlichen Gesamtschau sind auch die Umweltauswirkungen der im gleichen Seeraum bereits genehmigten drei Vorhaben „Borkum West“, „Borkum Riffgrund“ und „Borkum Riffgrund West“ einbezogen worden. Seltene oder geschützte Tierarten bevorzugen andere Gebiete und kommen hier nur als gelegentliche Durchzügler vor. Auch für den Vogelzug haben die Gebiete keine hervorgehobene Bedeutung.


Kontaktinformationen:




Gudrun Wiebe

Tel. 040 3190-1010

Eva Pelz

Tel. 040 3190-1011

Monika Woisin-Michelsen

Tel. 040 3190-1015

Annette Deibel

Tel. 040 3190-1012

presse@bsh.de

Fax (für alle): 040 3190-5000

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