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Berlin, 10.01. 2008 10:12

Gemeinsame Presseerklärung

Deutsche BKK, KKH und Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte weiten Früherkennungsuntersuchungen für Kinder aus Kinder profitieren von besserer Vorsorge

Ein in Deutschland bislang einmaliges
Präventionsprojekt starten die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die
Deutsche BKK und der Berufsverband der Kinder und Jugendärzte: Zum 1.
Januar 2008 stehen bundesweit allen Kindern, die bei der Deutschen BKK oder
der KKH versichert sind, drei zusätzliche Vorsorge- und
Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Diese Untersuchungen
schließen die bestehenden großen Lücken zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr
sowie dem 5. und 12. Lebensjahr in der präventiven kinderärztlichen
Betreuung und Behandlung.


Die Initiatoren reagieren damit auf die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen.
Erkrankungen haben sich weiterentwickelt, neue Störungsbilder sind
hinzugekommen, Entwicklungsprobleme und psychosoziale Erkrankungen haben
zugenommen. „In unserer modernen Zeit leiden viele Kinder zum Beispiel unter
Allergien, Übergewicht oder motorischen Störungen. Den veränderten
Krankheitsbildern wurden die bisherigen Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr in
vollem Umfang gerecht,“ betont Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. Die
Zeitpunkte der neuen Vorsorgeuntersuchungen sind so gewählt, dass rechtzeitig
eine Entwicklung in Richtung alterstypischer Störungen erkannt wird. Ralf Sjuts,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen BKK, ergänzt: „Je früher Krankheiten und
Entwicklungsstörungen erkannt werden, desto größer ist die Chance, sie erfolgreich
zu behandeln. Deshalb möchte ich Eltern ermutigen, ihre Kinder an allen
Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen zu lassen.“
Drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen werden die bisherige Vorsorge
ergänzen. „Die so genannten U-Untersuchungen werden um die U7 a, die U10 und
die U11 erweitert. Aus medizinischer Sicht betreten die beiden Krankenkassen damit
ein äußerst sinnvolles Neuland und investieren in primäre Prävention, die gerade bei
Kindern von höchster Bedeutung ist und sich langfristig auszahlt“, erklärt Dr. med.
Wolfram Hartmann, Präsident des BVKJ. Teilnehmen können alle Kinder in der
entsprechenden Altersgruppe sowie alle Kinder- und Jugendärzte in Deutschland.
Den Versicherten entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Angesichts der aktuellen Diskussion dient der Vertrag neben einer weiteren Vorsorge
auch einem besseren Schutz von Kindern vor Krankheit, Vernachlässigung und
Gewalt. Auch die gesetzlichen Krankenkassen sind hier in der Pflicht.
Hintergrund: Die U-Untersuchungen im Überblick
• U1 (direkt nach der Geburt): Untersuchung von Herz, Lunge, Hautfarbe, Sauerstoffgehalt
des Blutes, Muskelspannung und Reflexen
• U2 (3. bis 10. Lebenstag): erste Grunduntersuchung von Kopf bis Fuß - u. a. Organe,
Geschlechtsteile, Haut, Knochen, Nervensystem, Hüftgelenk, Stoffwechsel
• U3 (4. bis 6. Lebenswoche): Untersuchung von Körperfunktionen, Hörvermögen,
Bewegungsverhalten, Ernährungszustand, Gewicht, Impfungen
• U4 (3. bis 4. Lebensmonat): gründliche Untersuchung - u. a. von Organen,
Geschlechtsteilen, Hör- und Sehvermögen, Fontanelle, allgemeiner Beweglichkeit,
Reaktionsvermögen, Impfungen
• U5 (6. bis 7. Lebensmonat): Überprüfung u. a. der Beweglichkeit und
Körperbeherrschung, des Hör- und Sehvermögens, ggf. Wiederholungsimpfungen
• U6 (10. bis 12. Lebensmonat): Untersuchung u. a. der Körperfunktion, der Beweglichkeit,
der Körperbeherrschung, Hinweis auf Zahnpflege, Impfungen - ggf.
Wiederholungsimpfungen
• U7 (21. bis 24. Lebensmonat): Zweijahresuntersuchung – u. a. Überprüfung der geistigen
Entwicklung, Wiederholungsimpfungen
• Neu: U7a (33. bis 39. Lebensmonat): Allergien, Sozialisationsstörungen,
Übergewicht, Sprachentwicklung, Zahn-, Mund- und Kiefergesundheit
• U8 (3,5 bis 4 Jahre): Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Organe, des Hör- und
Sehvermögens, der Sprachentwicklung und Körperbeherrschung
• U9 (5 Jahre): umfangreiche Überprüfung von Kopf bis Fuß – Organfunktionen, Seh- und
Hörvermögen, grob- und feinmotorische Entwicklung, Körperhaltung, geistige, seelische
und soziale Entwicklung, Sprachvermögen, Kontrolle des Impfpasses auf Vollständigkeit
• Neu: U10 (7 bis 8 Jahre): Lese- und Rechtschreibvermögen, motorische
Entwicklung, Verhaltensstörung, ADHS
• Neu: U11 (9 bis 10 Jahre): Bewegungs- und Sportförderung, Medienverhalten,
Aufklärung über die Gefahren von Suchtmitteln


Kontaktinformationen:
KKH – Die Kaufmännische Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Deutsche BKK
Pressesprecherin: Daniela Friedrich Geschäftsführer: Stephan Eßer Pressesprecherin: Lydia Krüger
Karl-Wiechert-Allee 61 Mielenforsterstr. 2 Postfach 12 01 41
30625 Hannover 51069 Köln 10591 Berlin
Telefon: 0511 2802-1610 Telefon: 0221 68909 0 Telefon: 030 31183 286
E-Mail: E-Mail: E-Mail:
Internet: www.kkh.de Internet: www.kinderaerzte-im-netz.de Internet: www.deutschebkk.de

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