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Jena, 23.03. 2005 16:43

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direct/PWB Rechtsanwälte Jena: Nach Phoenix-Absturz: trudelt jetzt die EdW?

Pressemitteilung v. Mattil & Kollegen u. PWB Rechtsanwälte

Gerät nach dem Phoenix-Absturz jetzt auch die EdW ins trudeln?
Anleger müssen sich auf Nachforderungen vom Finanzamt einstellen.


In einem Beitrag vom 21.03.2005 zitiert das Handelsblatt den Rechtsanwalt der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW), wonach "im Fall von Untreue eine Entschädigungsanspruch möglicherweise nicht gegeben sei". Dazu Rechtsanwalt Peter Mattil: "Genau diese Aussage entspricht unserer Erfahrung mit der EdW. Wir führen eine Klage gegen die EdW wegen der verweigerten Entschädigung im Fall der EuroPacific KG aus Düsseldorf. Auch die EuroPacific hatte die Kundengelder veruntreut."

"Es ist klar, dass die EdW auf dem Standpunkt steht, dass sie bei Untreue nicht entschädigungspflichtig ist", meint Rechtsanwalt Torsten Geißler (PWB Rechtsanwälte Jena). Nach Auffassung beider Kanzleien ist die Rechtsauffassung der EdW eindeutig falsch. Die Gesetzesbegründung zu dem Entschädigungsgesetz des Deutschen Bundestages sowie die Begründung zur entsprechenden EU-Richtlinie, wonach bei Betrügereien und Veruntreuungen ausdrücklich Schutz der Geschädigten bestehen soll, sprechen eine andere Sprache. Darüber hinaus geht aus einem Leitfaden zweier BaFin-Mitarbeiter zum Entschädigungsgesetz, das den Kanzleien Mattil (München) und PWB Rechtsanwälte (Jena) vorliegt, eindeutig hervor, dass die EdW-Entschädigungspflicht auch ausdrücklich Fälle von Veruntreuungen umfasst.

Entgegen der Intention des Gesetzgebers und dem erwähnten Leitfaden möchte sich die EdW der Entschädigung jetzt wohl auch im Falle von Phoenix entziehen. Die Anwälte Mattil und Geißler gehen davon aus, dass dies nach der Gesetzesbegründung nicht möglich sein wird und sich die zuständigen Gerichte dem gesetzgeberischen Willen, auch Betrugsopfer zu entschädigen, nicht entziehen können.

Ungemach droht den Phoenix-Anlegern jetzt allerdings möglicherweise vom Finanzamt. Der Grund: Phoenix hat den betrogenen Anlegern tatsächlich nämlich nur Scheingewinne gutgeschrieben und zum Teil auch ausbezahlt. Weil Phoenix Anlagegelder mittels eines so genannten Schneeballsystems angenommen und ausgezahlt hat, resultieren die "Renditen", die den Anlegern monatlich gutgeschrieben worden sind, nicht auf Börsen-/Termingeschäften, sondern aus Einlagen der Phoenix-Neukunden. Dazu Rechtsanwalt Geißler: "Die Scheinrenditen, die aus einem Schneeballsystem fließen, sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu besteuern. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall zum Az. XIII R 15/01 bereits im Jahre 2001 entschieden."

Es ist deshalb zu befürchten, dass jetzt die Steuerbehörden Zugriff auf die Anlegerkonten bei Phoenix nehmen und Kontrollmitteilungen an die zuständigen Finanzämter verschicken werden.


Kontaktinformationen:

Kontakt:

Rechtsanwälte Mattil & Kollegen
Thierschplatz 3
80538 München
www.mattil.de
info@mattil.de

PWB Rechtsanwälte Jena
Löbdergraben 11 A
07743 Jena
www.pwb-law.com
pwb@pwb-law.com

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