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Essen, 30.04. 2008 08:53
Erfolgreiche presserechtliche Schritte des Ruhrverbands gegen die Berichterstattung der Welt am Sonntag zum angeblichen "PFT-Skandal"
Die erfolgreichen presserechtlichen Schritte des Ruhrverbands gegen die skandalisierende Berichterstattung zur PFT-Problematik in verschiedenen Ausgaben der Welt am Sonntag zeigen, dass die Faktenlage in mehreren Punkten anders ist als berichtet wurde. Eine vier Punkte umfassende Gegendarstellung sowie mehrere Unterlassungsverfügungen konnten bereits durchgesetzt werden. Im Einzelnen:Erfolgreiche presserechtliche Schritte des Ruhrverbands gegen die Berichterstattung der Welt am Sonntag zum angeblichen "PFT-Skandal"
Unterlassungsverfügungen gegen Welt am Sonntag und David Schraven:
Das Landgericht Hamburg verbot dem Axel Springer Verlag in einem Beschluss vom 20. März 2008 zu behaupten, dass aus den Kläranlagen des Ruhrverbands rund 70 Prozent des PFT in die Ruhr ausgeschieden würden. Mit dem selben Beschluss wurde dem Verlag und dem Autor untersagt, durch ihre Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, der Ruhrverband sei gegenüber den Industriebetrieben im Ruhreinzugsgebiet vertraglich verpflichtet, deren Industrieabwässer in seinen Kläranlagen entlang der Ruhr von PFT zu reinigen. Das Oberlandesgericht Hamburg ging in seinem in der Beschwerdeinstanz ergangenen Beschluss vom 16. April 2008 noch über die Entscheidung des Landgerichts Hamburg hinaus und untersagte dem Verlag zudem, durch seine Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, die PFT-Konzentration in der Ruhr sei unverändert geblieben. Diese unrichtigen Behauptungen und Eindruckserweckungen waren Gegenstand der Berichterstattung in der Welt am Sonntag vom 20. Januar 2008 gewesen.
In einem weiteren kürzlich ergangenen Beschluss des Landgerichts Hamburg, das den Beitrag von David Schraven "Kläranlagen an der Ruhr halten EU-Werte nicht ein" in der Welt am Sonntag vom 9. März 2008 betrifft, wurde dem Verlag und dem Autor untersagt, durch ihre Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, der Ruhrverband sei nach einer EU-Richtlinie verpflichtet, 75 Prozent des seinen Kläranlagen über Abwässer zugeleiteten Stickstoffs zu eliminieren.
Gegendarstellung des Ruhrverbands in der Welt am Sonntag vom 13. April 2008:
Eine vier Punkte umfassende Gegendarstellung des Ruhrverbands wurde inzwischen in der NRW-Ausgabe der Welt am Sonntag vom 13. April 2008 abgedruckt. Darauf hatten sich zuvor der Ruhrverband und der Axel Springer Verlag nach gerichtlicher Auseinandersetzung geeinigt. Damit ist ein erstes Kapitel in der juristischen Aufarbeitung der Berichterstattung über den angeblichen "PFT-Skandal an der Ruhr" abgeschlossen.
Der Ruhrverband hatte vor dem Landgericht Berlin am 1. April 2008 ein Urteil erwirkt, das den Axel Springer Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung zu einem Beitrag der Welt am Sonntag vom 20. Januar 2008 verpflichtet. Ein weiteres Gegendarstellungsbegehren des Ruhrverbands beim Landgericht Berlin richtete sich gegen die Fortsetzung der Berichterstattung in der Welt am Sonntag vom 9. März 2008. In der jetzt abgedruckten Gegendarstellung, die sich auf beide Ausgaben der Zeitung bezieht, stellte der Ruhrverband fest, dass erstens keine Verpflichtung des Ruhrverbands besteht, die Abwässer in seinen Kläranlagen von der Industriechemikalie PFT zu reinigen, dass zweitens die vom Ruhrverband betriebene Möhnetalsperre kein weiterer Verursacher für die PFT-Belastung der Ruhr ist, dass drittens das PFT-Vorkommen in der Ruhr nicht zu 70 Prozent aus den Kläranlagen des Ruhrverbands stammt und dass schließlich dem Ruhrverband auch nicht das Geld fehlt, um seine Kläranlagen gegebenenfalls umzurüsten.
Info zum Ruhrverband:
Der Ruhrverband ist ein öffentlich-rechtliches "non-profit" Wasserwirtschaftsunternehmen und dem Allgemeinwohl verpflichtet. Sowohl beim Betrieb seiner Talsperren, die die Wasserversorgung von 5 Millionen Menschen sicherstellen, als auch bei der Abwasserreinigung für 60 Städte und Gemeinden im Einzugsgebiet von Ruhr und Lenne stehen Mensch und Umwelt im Zentrum seines Handelns, ohne dabei das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu vernachlässigen. Beispielsweise erfüllen die Kläranlagen des Ruhrverbands alle zu 100% die neuesten gesetzlichen Vorgaben und haben im Mittel bessere Ablaufwerte als der nordrhein-westfälische und bundesdeutsche Durchschnitt und dabei sind die Abwasserentsorgungskosten im Ruhreinzugsgebiet sogar noch etwas geringer als im NRW-Durchschnitt.
Kontaktinformationen:
Ruhrverband
Abteilung Unternehmenskommunikation
Kronprinzenstraße 37
45128 Essen
Leiter: Markus Rüdel
Tel.: 0201-178-1160
Fax: 0201-178-1105
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