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Pressemitteilung übermittelt von directnews. Für den Inhalt dieser Pressemitteilung ist allein das berichtende Unternehmen oder die berichtende Institution verantwortlich. direct/Rotter Rechtsanwälte: Telekom-Aktionäre wurden vorsätzlich getäuscht "Telekom-Aktionäre wurden nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich getäuscht" Immobiliensachverständige akzeptieren strafrechtliche Verantwortung wegen Falschbilanzierung - Neue Ansprüche wegen Kapitalanlagebetrug für Zeichner der 2. und 3. Telekom-Tranche München, 23.11.2004. Das Verfahren gegen die Deutsche Telekom erhält eine Wendung. Aufgrund der nun vorliegenden Fakten des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens stellt Rechtsanwalt Klaus Rotter fest: "Die Telekom-Aktionäre wurden nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich getäuscht." Klaus Rotter führt einen der zehn vom Gericht ausgewählten Musterprozesse an. Die Folge: Als Anspruchsgrundlage gegen die Deutsche Telekom kommen nicht nur die zwischenzeitlich verjährten Prospekthaftungsansprüche in Betracht, sondern der deliktische Anspruch des Kapitalanlagebetrugs. Dieser ist nicht verjährt. Damit können alle Zeichner der zweiten und dritten Aktientranche vom 25.6.1999 und 26.5.2000 nun ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Klaus Rotter: "Ich rechne fest mit einer weiteren Klagewelle gegen die Telekom". Telekom hat in mehreren Fällen gegen Bilanzierungsrecht verstoßen Zwei der für die Telekom-Immobilienbewertung zuständigen Sachverständigen haben bei der Bonner Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Verantwortung wegen Falschbilanzierung inzwischen anerkannt und sie wurden zur Zahlung eines insgesamt sechsstelligen Geldbetrages verpflichtet. Die von der Deutschen Telekom beauftragten Wirtschaftsprüfer C&L haben zudem eindeutig gegen das Selbstprüfungsverbot verstoßen. Denn sie waren maßgeblich sowohl an der Bewertung als auch an der Wirtschaftsprüfung des Immobilien-Besitzes der Telekom beteiligt. Dazu Klaus Rotter: "Das ist ein zwingender Verstoß gegen geltendes Bilanzrecht. Die Abschlussprüfung der Immobilienbewertung von 1995 ist daher nichtig". Ein weiterer Verstoß gegen das Bilanzrecht: Die Bewertung des Immobilienbesitzes war rechtswidrig, weil dabei das Einzelbewertungsprinzip missachtet wurde. Das HGB schreibt das Einzelbewertungsprinzip bei der Bewertung einer Immobilie jedoch zwingend vor. Die Telekom hingegen hat ihre Immobilien unzulässigerweise pauschal bewertet. Wesentlicher Prospektmangel verpflichtet Telekom zum Schadensersatz Dieser Verstoß gegen das Einzelbewertungsprinzip und somit gegen zwingendes Bilanzrecht führte zu einer Überbewertung der Telekom-Immobilien in Höhe von mindestens 2 Mrd. EUR im Jahre 1995. Zum Vergleich: 1996 erzielte die Deutsche Telekom einen Jahresüberschuss von 1 Mrd. EUR, 1997 einen Überschuss von 1,7 Mrd. EUR und 1998 sogar einen Überschuss von 2,4 Mrd. EUR. Damit liegt nach Auffassung von Klaus Rotter ein wesentlicher Prospektmangel vor, der den Konzern nun zum Schadensersatz verpflichte. Dem damals verantwortlichen Finanzvorstand Herrn Dr. Kröske waren nach Erkenntnissen der Bonner Staatsanwaltschaft die Verstöße gegen das Bilanzrecht bekannt. Deshalb rechnet Klaus Rotter zudem fest mit einer Anklage gegen ihn wegen Falschbilanzierung und Kapitalanlagebetrug. Telekom fürchtet offenbar Wechselwirkungen zum laufenden US-Verfahren Klaus Rotter ist überzeugt, dass der Telekom ihr Fehlverhalten und die hohe Erfolgswahrscheinlichkeit der Anlegerklagen in diesem Fall durchaus bewusst ist. Da aber gleichzeitig ein ähnliches Verfahren mit einem für die Telekom potenziell höheren Schaden in den USA läuft, fürchtet der Konzern offensichtlich einen Vergleich. So zitiert reuters in einer Meldung vom 17.11.2004 einen hohen Manager des Bonner Konzerns mit den Worten: "Wir können in Deutschland nicht nachgeben... Nach einem solchen Schuldeingeständnis droht uns in den USA der Untergang". In den USA steht die Telekom ebenfalls wegen der Immobilienbewertung, aber auch wegen der nicht vor dem damaligen USA-Börsengang (ADR) adäquat kommunizierten Voice Stream-Deal vor Gericht. Ende der Mitteilung. Anzahl der Zeichen (mit Leerzeichen): 3.838 Hinweise: -Für Hörfunkjournalisten: Statements von Klaus Rotter zu diesem Thema finden Sie als O-Ton Paket im Online-Angebot der directnews AG unter www.directradio.de -Interviewmöglichkeiten: Klaus Rotter steht Ihnen am heutigen Verhandlungstag im Frankfurter Landgericht in der Zeit von 8.30 Uhr bis 10 Uhr und nach Ende der mündlichen Verhandlung gerne zur Verfügung. Diesbezügliche Anfragen richten Sie bitte telefonisch an Stephan Holzinger unter Tel. (0175) 5 93 08 97. Herr Holzinger ist ebenfalls vor Ort. Über Rotter Rechtsanwälte: Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für Kapitalanlegerschutz. Sie ist seit vielen Jahren erfolgreich in den Bereichen Aktionärsvertretung, Vermögensverwaltungshaftung, US-Sammelklagen, Beratungshaftung, Prospekthaftung, Haftung bei Finanztermingeschäften sowie Bank- und Immobilienanlagerecht tätig. Der Kanzleigründer Klaus Rotter war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission "Corporate Governance". Er wird bei entsprechenden Gesetzesvorhaben regelmäßig von Bundesministerien und Bundestag konsultiert. Kontaktinformationen: Stephan Holzinger Strategie und Kommunikation Tel. (089) 64 98 45 57 Fax (089) 64 98 45 40 Mobil (0175) 5 93 08 97 mail@rotter-rechtsanwaelte.de
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